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Pater Piet, Montag, 04.05.2009, 13:44 (vor 6078 Tagen) @ Matze86

Kündigung ist in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (weiß nicht, ob sie bei der Bahn genauso heißen) geregelt, die die Bahn aufstellt.

In manchen AGB von diversen Firmen (Premiere PayTV, Zeitschriften ABO usw) steht, dass man "schriftlich" kündigen muss, in anderen steht "per eingeschriebenem Brief".

Wenns der erste Fall ist, sollte man zwecks Nachvollziehbarkeit auf eigener Seite Einschreiben oder Fax mit sog. qualifizierter Sendebestätigung nehmen (auf der ist der Text mit abgedruckt).

Wenn die Bahn aber den bequemen Weg per Mail akzeptiert, ist das auch in Ordnung.


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