Es war doch Diebstahl (Allgemeines Forum)

Manitou, Dienstag, 01.04.2014, 00:10 (vor 4405 Tagen) @ geko

Der Diebstahl war mit der Wegnahme vollendet. Daran ändert das spätere Wegwerfen der Beute nichts. Mit dem aus dem Fenster werfen kann aber auch die Beihilfe bzw. Anstiftung eines unbekannten Dritten, sich später die Karte anzueignen, begangen worden sein. Eine Sachbeschädigung (bzw. Urkunden-Vernichtung /-Unterdrückung) wäre dagegen das Zerbrechen, Zerschneiden oder Verbrennen der Karte (=Vertragsurkunde) gewesen.


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