OT: Es war gewiss kein Diebstahl (Allgemeines Forum)

geko, München, Montag, 31.03.2014, 16:23 (vor 4408 Tagen) @ musty97
bearbeitet von geko, Montag, 31.03.2014, 16:24

Nein, kein Diebstahl.

§242 StGB (1): Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Busfahrer wollte die Sache weder sich noch einem Dritten zueignen, sondern hat die Sache aus dem Fenster geworfen. Sachbeschädigung mit Vorsatz trifft's.


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