Da sollte man wohl künftig direkt zitieren. (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Dienstag, 11.03.2014, 17:10 (vor 4409 Tagen) @ bers

Ne, Punkt 6.6.3 der SCIC-SB:

Der e-Coupon [...] kann im Zeitraum vom 03.04.2014 – 13.04.2014 beim Kauf eines „Europa-Spezial“ als Online-Tickets über www.bahn.de eingelöst werden, wenn es
einen Mindestwert von 49 € erreicht und die gewünschte Strecke in den elektronischen Vertriebssystemen der DB enthalten ist.[...]Darüber hinaus gelten die Tarifbedingungen des gebuchten Angebots.


Interessant. Hier las ich:

Einlösbar nur für Online-Tickets über www.bahn.de für im Buchungssystem enthaltene Europa-Spezial-Ziele nach Erstellung eines Benutzerkontos.


Das ist auch näher an der Wahrheit (wie es nämlich implementiert ist).

Kann sein, dass es so implementiert ist. Zukünftig muss ich wohl direkt zitieren, um solche Unsauberheiten ("im Buchungssystem enthaltenes ESP-Ziel" ungleich "FK "Europa-Spezial" auf in den Vertriebssystemen enthaltenen Strecken zu ESP-Zielbahnhöfen") zu vermeiden.


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