Bahn-Bonus-Bedingungen (Fahrkarten und Angebote)

babbagruhler, Samstag, 25.05.2013, 20:22 (vor 4700 Tagen)

Liebe Forenmitglieder,

leider muss ich einen Fall schildern, bei dem ich mich von der guten alten Bahn an der Nase herumgeführt fühle.

Durch eine Fortbildung bin ich zum Vielfahrer mutiert und sammle mit meiner BC50 2. Kl. fleißig Punkte. Am 13.05.13 dachte ich, dass ich nun auch zu denjenigen gehören kann, die sich in einer DB-Lounge ein kostenloses Getränk gönnen können, während sie eine Zeitung lesen.

Am Sonntag, 12.05.13 fuhr ich mit dem Fernverkehr nach Münster. Am Montag, 13.05.13 reiste ich noch für sieben Euro von Münster nach Dortmund. Da ich die Fahrkarte nach Münster drei Monate vorher gebucht hatte, zeigte mein Punktestand am Sonntagabend 1998 Punkte an.

Jetzt beging ich einen Denkfehler. Ich dachte natürlich, dass die sieben weiteren Punkte zum Comfort-Status führen würden. Doch weit gefehlt. Am 14.05.13 war keine Punktegutschrift zu erkennen. Am 15.05.13 hatte ich plötzlich nur noch 1874 Punkte auf meinem Konto: Die Bahn hatte die Punkte meiner Fahrkarte vom 20.05.12 über Nacht bereits abgezogen (1998 + 7 - 131).

Hm, dachte ich, schaust mal in die Bedingungen... In Zif. 5.2 Satz 3 der AGB für bahn.bonus steht:
Statuspunkte verfallen 12 Monate nach ihrer Gutschrift.
Aha, also ein Fehler, schreib doch mal dem Kundenservice. Doch da fing das Ärgernis erst an.

Nach einigen Tagen bekam ich folgende Antwort:
bahn.bonus-Punkte können Ihnen beim Fahrkartenkauf am ersten Geltungstag der Fahrkarte gutgeschrieben werden.
Die bahn.bonus comfort-Punkte verlieren nach 360 Tagen ihre Gültigkeit, bitte sammeln Sie auch als bahn.bonus comfort-Kunde weiterhin Punkte. So sichern Sie sich auch in Zukunft den Comfort-Status.

Aha, die Punkte können gutgeschrieben werden - müssen aber nicht, wenn der Bahn dadurch Kosten entstehen. Zwischen dem 20.05.12 und dem 13.05.13 lagen aber nur 358 Tage. Die Antwort auf eine weitere Nachfrage war noch dreister:
Sobald Sie 2.000 Statuspunkte gesammelt haben, erhalten Sie von uns Ihre BahnCard mit bahn.bonus comfort-Status. Diese Karte ersetzt Ihre bisherige BahnCard und bietet Ihnen viele exklusive Vorteile und Services, die jede Bahnreise noch komfortabler machen, wie z. B.:
(...)
Sammeln Sie auch als Comfort-Kunde weiterhin Punkte. So sichern Sie sich auch in Zukunft den Comfort-Status, da diese Punkte nach 360 Tagen ihre Gültigkeit verlieren.

Bitte beachten Sie, dass bei großen Firmen ein Wirtschaftskalender zum tragen kommt. Dieser Wirtschaftskalender hat nur 360 Tage und nicht wie der allgemein bekannte Kalender mit 365 Tage. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen können.

Ergo: Später gutschreiben, früher verfallen. Und dann noch der Hinweis, ich möge weiter sammeln, da die Punkte ja pünktlich verfallen. Hervorragender Kundenservice bei der Bahn - da fühle ich mich geschätzt.

Mir ist der Status per se egal, ich musste reisen und habe zugunsten der Bahn aufs Auto verzichtet. Der Status wäre ein kleines Schmankerl für den Umsatz gewesen, mehr nicht.
Meine Frage an euch: Bin ich der Einzige, dem so etwas passiert ist, oder ist das das "System Bahn"?

Grüße,
Babba

Bahn-Bonus-Bedingungen

DG, Samstag, 25.05.2013, 20:38 (vor 4700 Tagen) @ babbagruhler

Man hört immer mal wieder davon, dass durch diese etwas undurchsichtige Regelung Leuten der Status verloren geht oder gar nicht erst zu Stande kommt,
sei es durch die etwas verspätete Gutschrift der Punkte oder den unerwartet frühen Verfall.

Ich persönlich hatte noch kein Problem dieser Art, die meisten mir bekannten Personen auch nicht.

Ein Glück sammel ich nicht...

JumpUp, Sonntag, 26.05.2013, 09:03 (vor 4699 Tagen) @ DG

Hier gibt es regelmäßig alle 1-2 Wochen einen neuen Thread in dem über die Probleme mit Bonuspunkten geredet wird - zu späte Gutschreibung, zu früher Verfall etc. etc.

Da mich die ganzen Prämien eh nicht interessieren, habe ich da auch noch nie gesammelt, schon wohl einiges an Nerven :P

Ein Glück sammel ich nicht...

agw, NRW, Sonntag, 26.05.2013, 11:42 (vor 4699 Tagen) @ JumpUp

Da mich die ganzen Prämien eh nicht interessieren, habe ich da auch noch nie gesammelt, schon wohl einiges an Nerven :P

Bei den Bahn-internen Prämien ist eigentlich für jeden etwas dabei.
Nur wenn man selber über Jahre nur ganze kurze Strecken fährt und auch keine Freunde hat die längere Strecken fahren, dann sind die Punkte uninteressant.

Ich finde die Bahnprämien gut

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Sonntag, 26.05.2013, 15:19 (vor 4699 Tagen) @ agw

Hallo,

Da mich die ganzen Prämien eh nicht interessieren, habe ich da auch noch nie gesammelt, schon wohl einiges an Nerven :P


Bei den Bahn-internen Prämien ist eigentlich für jeden etwas dabei.

ich nutze regelmäßig das Angebot der Mitfahrerfreifahrt. Ist ein schönes Geburtstagsgeschenk. Man kann jemanden zum Essen einladen und in eine nette Stadt fahren.

Und für mich selbst nutze ich das Upgrade in die 1. Klasse. Gerade in der Kombination mit der BC100 sind die Regelungen ja großzügig bemessen und man kann das für einen ganzen Tag nutzen. Gestern bin ich Hamm - Basel - Hamm gefahren, war prima. :-)

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
[image]

Bahn-Bonus-Bedingungen

merkur, Sonntag, 26.05.2013, 09:36 (vor 4699 Tagen) @ babbagruhler

Wirklich sehr schwach vom bahn.bonus-Team.
Neben der Tatsache, dass die Mail aussieht, als bestünde sie aus Textbausteinen, erhält sie auch noch Rechtschreibfehler.

Ich würde an deiner Stelle weiter drauf beharren und es mit einem Brief versuchen (man wird oft zurückgerufen und bekommt eine Kulanzregelung angeboten).

Bahn-Bonus-Bedingungen

babbagruhler, Sonntag, 26.05.2013, 11:56 (vor 4699 Tagen) @ merkur

Merkur schrieb:

Ich würde an deiner Stelle weiter drauf beharren und es mit einem Brief versuchen (man wird oft zurückgerufen und bekommt eine Kulanzregelung angeboten).

Hallo Merkur,

das ist eine gute Idee. Ich werde die Deutsche Bahn schriftlich kontaktieren und an dieser Stelle berichten, wenn ich eine Antwort erhalte.

Grüße,
Babba

bahn.bonus-Punkte

Henrik, Sonntag, 26.05.2013, 12:05 (vor 4699 Tagen) @ babbagruhler

Am Sonntag, 12.05.13 fuhr ich mit dem Fernverkehr nach Münster. Am Montag, 13.05.13 reiste ich noch für sieben Euro von Münster nach Dortmund. Da ich die Fahrkarte nach Münster drei Monate vorher gebucht hatte, zeigte mein Punktestand am Sonntagabend 1998 Punkte an.

Jetzt beging ich einen Denkfehler. Ich dachte natürlich, dass die sieben weiteren Punkte zum Comfort-Status führen würden. Doch weit gefehlt. Am 14.05.13 war keine Punktegutschrift zu erkennen. Am 15.05.13 hatte ich plötzlich nur noch 1874 Punkte auf meinem Konto: Die Bahn hatte die Punkte meiner Fahrkarte vom 20.05.12 über Nacht bereits abgezogen (1998 + 7 - 131).

Nach einigen Tagen bekam ich folgende Antwort:
bahn.bonus-Punkte können Ihnen beim Fahrkartenkauf am ersten Geltungstag der Fahrkarte gutgeschrieben werden.
Die bahn.bonus comfort-Punkte verlieren nach 360 Tagen ihre Gültigkeit, bitte sammeln Sie auch als bahn.bonus comfort-Kunde weiterhin Punkte. So sichern Sie sich auch in Zukunft den Comfort-Status.

Aha, die Punkte können gutgeschrieben werden - müssen aber nicht

...können...

so ist es ja auch bei der Punkteübersicht auf Meine Bahn zu lesen:
Die Prämien-/Statuspunkte werden Ihnen frühestens am ersten Geltungstag der Fahrkarte gutgeschrieben.

Zwischen dem 20.05.12 und dem 13.05.13 lagen aber nur 358 Tage.

Wie kommst Du da jetzt auf den 13.05.13?
Die 131 Punkte wurden doch zwei Tage später, am 15.05.13 abgezogen - nach 360 Tagen.


Die Angabe 360 Tage ist auch zu lesen unter Konditionen auf
http://www.bahn.de/p/view/bahncard/bahnbonus/bahnbonus.shtml

Statuspunkte sind 360 Tage ab Gutschrift gültig.

bahn.bonus-Punkte

babbagruhler, Sonntag, 26.05.2013, 12:21 (vor 4699 Tagen) @ Henrik

so ist es ja auch bei der Punkteübersicht auf Meine Bahn zu lesen:
Die Prämien-/Statuspunkte werden Ihnen frühestens am ersten Geltungstag der Fahrkarte gutgeschrieben.

Zwischen dem 20.05.12 und dem 13.05.13 lagen aber nur 358 Tage.


Wie kommst Du da jetzt auf den 13.05.13?
Die 131 Punkte wurden doch zwei Tage später, am 15.05.13 abgezogen - nach 360 Tagen.

Hallo Henrik,

ich wollte mit den 358 Tagen ausdrücken, dass die Bahn mir die letzten Punkte, die zum Erreichen des Status geführt hätten, erst zwei Tage später gutgeschrieben wurden, just an jenem Tag, an dem die Punkte vom 20.05.12 nach 360 Tagen verfielen.

Der Hinweis frühestens zielt meiner Meinung darauf ab, dass man nicht wild Fahrkarten kauft, um sie hinterher wieder (kostenlos) zurückzugeben. Fahrkarten ohne Bindung, die gekauft und vor dem ersten Geltungstag zurückgegeben werden, werden in der Punkte-Übersicht gutgeschrieben und zum selben Tag storniert.

Mein Kritikpunkt ist, dass die Bahn nicht mit Wertstellungstagen arbeitet: Kaufe ich eine Fahrkarte im Vorverkauf via Internet, so werden die Punkte zum ersten Geltungstag oder einen Tag später aufgebucht. Kaufe ich eine Fahrkarte im Reisezentrum, gültig ab heute, muss ich 2-3 Tage warten. Beim Verfall wird aber nicht auf das Gutschriftsdatum Rücksicht genommen, sondern zum ersten Geltungstag werden einfach 360 Tage addiert.
Das ist kein kundenfreundliches Verhalten!

Dein Hinweis auf die Webseite der Bahn (Konditionen --> Gültigkeit der Punkte: "Statuspunkte sind 360 Tage ab Gutschrift gültig.") ist richtig, aber verbindlich sind nur die Bedingungen (im allgemeinen Wortgebrauch: AGB), und dort steht nunmal 12 Monate.

Viele Grüße,
Babba

bahn.bonus-Punkte

Henrik, Sonntag, 26.05.2013, 20:02 (vor 4699 Tagen) @ babbagruhler

so ist es ja auch bei der Punkteübersicht auf Meine Bahn zu lesen:
Die Prämien-/Statuspunkte werden Ihnen frühestens am ersten Geltungstag der Fahrkarte gutgeschrieben.

Der Hinweis frühestens zielt meiner Meinung darauf ab, dass man nicht wild Fahrkarten kauft, um sie hinterher wieder (kostenlos) zurückzugeben. Fahrkarten ohne Bindung, die gekauft und vor dem ersten Geltungstag zurückgegeben werden, werden in der Punkte-Übersicht gutgeschrieben und zum selben Tag storniert.

Das ist ja sowieso klar. Die Punkte werden nicht vor dem 1.Geltungstag gutgeschrieben.
frühestens beschreibt, dass die Punkte ggf. auch erst ein paar Tage später gutgeschrieben werden.

Wem es die 15 Euro Stornierungsgebühren wert sind, kann ja trotzdem noch so vorgehen.

Mein Kritikpunkt ist, dass die Bahn nicht mit Wertstellungstagen arbeitet: Kaufe ich eine Fahrkarte im Vorverkauf via Internet, so werden die Punkte zum ersten Geltungstag oder einen Tag später aufgebucht. Kaufe ich eine Fahrkarte im Reisezentrum, gültig ab heute, muss ich 2-3 Tage warten. Beim Verfall wird aber nicht auf das Gutschriftsdatum Rücksicht genommen, sondern zum ersten Geltungstag werden einfach 360 Tage addiert.
Das ist kein kundenfreundliches Verhalten!

Es braucht nun mal ne gewisse Zeit bis die Fahrkarte und damit die Punkte im System eingepflegt werden.
Daher werden die Punkte der im Vorverkauf gekauften Tickets bereits mit dem 1.Geltungstag gutgeschrieben.

"Statuspunkte verfallen 12 Monate nach ihrer Gutschrift."

..zu lesen als nach dem Tag zu dem die Gutschrift eingetragen wird ?
vs. dem Tag an dem die Gutschrift verbucht wird.

Deine Fahrkarte für den 20.Mai 2012 in Höhe von 131 Euro hast Du auch erst am 20.Mai 2012 erworben?

Dass das Dein Kritikpunkt ist, kam weder in Deinen Ausführungen noch in Deinen mails rüber.

ja, tja.. die Schwelle zum Erreichen des bahn.comfort-Status wurde in letzten Jahren immer wieder weiter hoch gesetzt.
Früher waren es etwa 13 Monate - bei gleichem Wortlaut.

Dein Hinweis auf die Webseite der Bahn (Konditionen --> Gültigkeit der Punkte: "Statuspunkte sind 360 Tage ab Gutschrift gültig.") ist richtig, aber verbindlich sind nur die Bedingungen (im allgemeinen Wortgebrauch: AGB), und dort steht nunmal 12 Monate.

und 12 Monate sind buchhalterisch eben 360 Tage.

bahn.bonus-Punkte

heinz11, Sonntag, 26.05.2013, 20:21 (vor 4699 Tagen) @ Henrik

Dein Hinweis auf die Webseite der Bahn (Konditionen --> Gültigkeit der Punkte: "Statuspunkte sind 360 Tage ab Gutschrift gültig.") ist richtig, aber verbindlich sind nur die Bedingungen (im allgemeinen Wortgebrauch: AGB), und dort steht nunmal 12 Monate.


und 12 Monate sind buchhalterisch eben 360 Tage.


Nein, eben gerade nicht. Die Dauer eines (buchhalterischen) Geschäftsjahres entspricht der des Gregorianischen Jahres. Ansonsten hätte ich sofort eine Superidee zum Steuersparen in der Schublade, wenn das Geschäftsjahr nur 360 Tage hätte...


heinz

bahn.bonus-Punkte

babbagruhler, Sonntag, 26.05.2013, 20:49 (vor 4699 Tagen) @ Henrik

Deine Fahrkarte für den 20.Mai 2012 in Höhe von 131 Euro hast Du auch erst am 20.Mai 2012 erworben?

Dass das Dein Kritikpunkt ist, kam weder in Deinen Ausführungen noch in Deinen mails rüber.

Hallo Henrik,

die Fahrkarte vom 20. Mai 2012 habe ich tatsächlich im Reisezentrum erworben. Die Punktegutschrift erfolgte auch erst später.

Die Kritik richtet sich dagegen, den Erwerb und Verlust der Punkte nicht taggenau abzugrenzen. Dem Kunden kann es doch egal sein, wenn die Bahn die Punkte erst 3-4 Tage später gutschreibt, wenn er nicht dahingehend benachteiligt wird, dass die erworbenen Punkte nach 360 Tagen "pünktlich" (d.h. zu Gunsten der Bahn) nach dem 1. Geltungstag der Fahrkarte verfallen.

Im Übrigen ist es auch nicht so, dass verspätet gutgeschriebene Punkte auch später verfallen.

Vergleich:
Man stelle sich vor, die Banken würde ohne Valutadatum arbeiten. In den letzten Jahren wurde innerhalb der EU der Überweisungsverkehr reglementiert, mit dem Ziel, dass Banken nicht von Geld profitieren, welches bereits vom Quellkonto abgebucht, aber noch nicht auf dem Zielkonto gutgeschrieben wurde. Auch die deutsche Zinsmethode (auf der Basis von 360 Tagen mit 12 Monaten à 30 Tagen) ist auf dem Rückzug.

Der Brief an die Bahn ist bereits in Arbeit.

12 Monate sind nicht 360 Tage, sagt das BGB

Ralle622, Bonn, Dienstag, 28.05.2013, 11:49 (vor 4697 Tagen) @ Henrik

Dein Hinweis auf die Webseite der Bahn (Konditionen --> Gültigkeit der Punkte: "Statuspunkte sind 360 Tage ab Gutschrift gültig.") ist richtig, aber verbindlich sind nur die Bedingungen (im allgemeinen Wortgebrauch: AGB), und dort steht nunmal 12 Monate.


und 12 Monate sind buchhalterisch eben 360 Tage.

Wenn Buchhalter so rechnen, dann halten sie sich jedenfalls in diesem Fall nicht an das Gesetz. § 188 Abs. 2 BGB regelt die Frage eigentlich eindeutig.

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html

Und selbst wenn die AGB-Klausel mehrdeutig wäre, müsste sie zu Gunsten des Kunden ausgelegt werden. So § 305c Abs. 2 BGB

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html

12 Monate sind 360 Tage

Henrik, Dienstag, 28.05.2013, 12:27 (vor 4697 Tagen) @ Ralle622

Dein Hinweis auf die Webseite der Bahn (Konditionen --> Gültigkeit der Punkte: "Statuspunkte sind 360 Tage ab Gutschrift gültig.") ist richtig, aber verbindlich sind nur die Bedingungen (im allgemeinen Wortgebrauch: AGB), und dort steht nunmal 12 Monate.

und 12 Monate sind buchhalterisch eben 360 Tage.

Wenn Buchhalter so rechnen, dann halten sie sich jedenfalls in diesem Fall nicht an das Gesetz. § 188 Abs. 2 BGB regelt die Frage eigentlich eindeutig.

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html

das ist klar und darum gehts wohl weniger.
auch in anderen Gesetzen ist von 360 Tagen die Rede - also durchaus gesetzesentsprechend.

Und selbst wenn die AGB-Klausel mehrdeutig wäre, müsste sie zu Gunsten des Kunden ausgelegt werden. So § 305c Abs. 2 BGB

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html

die Kulanz sollte Haupttenor seines Briefes sein, das ist klar.

Hier wäre die Frage, ob es denn wirklich so ungewöhnlich ist.
Dem ist wohl klar zu widersprechen.
zumal insbesondere auf der Homepage klar und deutlich auf die 360 Tage hingewiesen wird.

12 Monate sind nicht 360 Tage - Lesen hilft

Ralle622, Bonn, Dienstag, 28.05.2013, 14:39 (vor 4697 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Ralle622, Dienstag, 28.05.2013, 14:41

Dein Hinweis auf die Webseite der Bahn (Konditionen --> Gültigkeit der Punkte: "Statuspunkte sind 360 Tage ab Gutschrift gültig.") ist richtig, aber verbindlich sind nur die Bedingungen (im allgemeinen Wortgebrauch: AGB), und dort steht nunmal 12 Monate.

und 12 Monate sind buchhalterisch eben 360 Tage.

Wenn Buchhalter so rechnen, dann halten sie sich jedenfalls in diesem Fall nicht an das Gesetz. § 188 Abs. 2 BGB regelt die Frage eigentlich eindeutig.

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html


das ist klar und darum gehts wohl weniger.
auch in anderen Gesetzen ist von 360 Tagen die Rede - also durchaus gesetzesentsprechend.

Und worum geht "wohl mehr"? Wir haben uns hier über die Frage unterhalten, ob eine Regelung, die von 12 Monaten spricht, so verstanden werden darf, dass damit 360 Tage gemeint sind. § 188 Abs. 2 BGB liefert die Antwort: Grundsätzlich nein. Zur Verständniserleichterung hier die relevante Passage auf das für den konkreten Fall Wesentliche gekürzt:

"Eine Frist, die (...) nach Monaten (...) bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages (...) des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt (...)."

Z. B. 13.05.2012 -> 13.05.2013

Im Übrigen würde mich interessieren, welche anderen Gesetze du meinst. Es würde mich überraschen, wenn sie für diesen Fall einschlägig wären.

Und selbst wenn die AGB-Klausel mehrdeutig wäre, müsste sie zu Gunsten des Kunden ausgelegt werden. So § 305c Abs. 2 BGB

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html


die Kulanz sollte Haupttenor seines Briefes sein, das ist klar.

Den Kulanzaspekt mag man in einem solchen Brief sinnvollerweise in den Vordergrund stellen; das ist klar. Darum geht es aber nicht. Offenbar hast Du nicht verstanden, dass die Bahn nicht nur unter Kulanzgesichtspunkten ihre Entscheidung ändern sollte, sondern dass sie auch gesetzlich dazu verpflichtet ist. Denn § 305c Abs. 2 BGB ist keine Empfehlung für kulantes Verhalten, sondern geltendes Recht.

12 Monate können vielleicht doch 360 Tage sein

JanZ, HB, Dienstag, 28.05.2013, 14:42 (vor 4697 Tagen) @ Ralle622
bearbeitet von JanZ, Dienstag, 28.05.2013, 14:42

Und worum geht "wohl mehr"? Wir haben uns hier über die Frage unterhalten, ob eine Regelung, die von 12 Monaten spricht, so verstanden werden darf, dass damit 360 Tage gemeint sind. § 188 Abs. 2 BGB liefert die Antwort: Grundsätzlich nein.

"Grundsätzlich" heißt für Juristen aber, dass es zahlreiche Ausnahmen geben kann. Ist dies eine Klausel, die durch AGB ausgehebelt werden kann oder nicht?

12 Monate können vielleicht doch 360 Tage sein

heinz11, Dienstag, 28.05.2013, 15:08 (vor 4697 Tagen) @ JanZ

Und worum geht "wohl mehr"? Wir haben uns hier über die Frage unterhalten, ob eine Regelung, die von 12 Monaten spricht, so verstanden werden darf, dass damit 360 Tage gemeint sind. § 188 Abs. 2 BGB liefert die Antwort: Grundsätzlich nein.


"Grundsätzlich" heißt für Juristen aber, dass es zahlreiche Ausnahmen geben kann. Ist dies eine Klausel, die durch AGB ausgehebelt werden kann oder nicht?


Ausgehebelt werden kann eine Klausel nicht, sie kann maximal abbedungen werden.


heinz

Das meinte ich - bin halt kein Jurist ;-)

JanZ, HB, Dienstag, 28.05.2013, 15:30 (vor 4697 Tagen) @ heinz11

- kein Text -

Das meinte ich - bin halt kein Jurist ;-) Ich auch nicht ;-)

heinz11, Dienstag, 28.05.2013, 15:41 (vor 4697 Tagen) @ JanZ

...zum Glück ;-)

Natürlich kann man anderes vereinbaren, ist aber wohl nicht

Ralle622, Bonn, Mittwoch, 29.05.2013, 02:03 (vor 4696 Tagen) @ heinz11
bearbeitet von Ralle622, Mittwoch, 29.05.2013, 02:05

Ich hatte babbagruhler so verstanden, dass in den Bedingungen der DB schlicht von 12 Monaten die Rede ist (habe ich nicht überprüft). Dann muss sie sich daran festhalten lassen, wie dies objektiv (d. h. wenn keine anderen Anhaltspunkte bestehen nach der (dispositiven) BGB-Regel) auszulegen ist. Natürlich könnte sie auch einfach "360 Tage" in die Bedingungen rein schreiben. Hat sie aber wohl nicht.

12 Monate sind 360 Tage

Henrik, Mittwoch, 29.05.2013, 02:49 (vor 4696 Tagen) @ Ralle622

Dein Hinweis auf die Webseite der Bahn (Konditionen --> Gültigkeit der Punkte: "Statuspunkte sind 360 Tage ab Gutschrift gültig.") ist richtig, aber verbindlich sind nur die Bedingungen (im allgemeinen Wortgebrauch: AGB), und dort steht nunmal 12 Monate.

und 12 Monate sind buchhalterisch eben 360 Tage.

Wenn Buchhalter so rechnen, dann halten sie sich jedenfalls in diesem Fall nicht an das Gesetz. § 188 Abs. 2 BGB regelt die Frage eigentlich eindeutig.

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html

das ist klar und darum gehts wohl weniger.
auch in anderen Gesetzen ist von 360 Tagen die Rede - also durchaus gesetzesentsprechend.

Und worum geht "wohl mehr"? Wir haben uns hier über die Frage unterhalten, ob eine Regelung, die von 12 Monaten spricht, so verstanden werden darf, dass damit 360 Tage gemeint sind. § 188 Abs. 2 BGB liefert die Antwort: Grundsätzlich nein. Zur Verständniserleichterung hier die relevante Passage auf das für den konkreten Fall Wesentliche gekürzt:

"Eine Frist, die (...) nach Monaten (...) bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages (...) des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt (...)."

genau darum geht es hier ja eben nicht.

Im Übrigen würde mich interessieren, welche anderen Gesetze du meinst. Es würde mich überraschen, wenn sie für diesen Fall einschlägig wären.

ohh, da gibt es etliche.

Wir habens ja alle als Kinder bereits in der Schule gelernt,
erleben es heute tagtäglich, lesen es eben in Gesetzen nach.

alles rechtswidrige Gesetze, Verordnungen?

von ungewöhnlich kann also nicht die Rede sein.

Und wie gesagt,
die Bahn spricht in ihren auf der Homepage veröffentlichten Konditionen von 360 Tagen.
Zweifel ist also auch nicht angebracht.

Und selbst wenn die AGB-Klausel mehrdeutig wäre, müsste sie zu Gunsten des Kunden ausgelegt werden. So § 305c Abs. 2 BGB

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html

die Kulanz sollte Haupttenor seines Briefes sein, das ist klar.

Den Kulanzaspekt mag man in einem solchen Brief sinnvollerweise in den Vordergrund stellen; das ist klar. Darum geht es aber nicht. Offenbar hast Du nicht verstanden, dass die Bahn nicht nur unter Kulanzgesichtspunkten ihre Entscheidung ändern sollte, sondern dass sie auch gesetzlich dazu verpflichtet ist. Denn § 305c Abs. 2 BGB ist keine Empfehlung für kulantes Verhalten, sondern geltendes Recht.

Es geht nicht um nicht-verstehen.
Im Brief sollte das Missverständnis hervorgehoben werden, eben mit Blick auch die Kulanz.
Darum ging es ja.

Ein Einschreiten von Rechtswegen war gar nicht der Tenor.

Dazu mal ein Erlebnis...

SC Pendolino, Sonntag, 26.05.2013, 12:59 (vor 4699 Tagen) @ Henrik

Hallo,

in der letzten Woche begab es sich in einem Nahverkehrszug zwischen zwei nordostdeutschen Städten, dass ich meine Fahrkarte im Zuge kaufte. Natürlich erhielt ich anstandslos die Punkte gutgeschrieben, es summiert sich dann doch, wenn man die Züge immer wieder nützt. Gegenüber saß eine junge Frau, die denselben Reiseweg wie ich vor sich hatte und auch keine Fahrkarte besaß. Die Schaffnerin fragte sie dann, ob sie Bonuspunkte sammeln wolle, was diese verneinte. Daraufhin fragte mich die Schaffnerin dann, ob ich nicht stattdessen die Punkte haben wolle. Ich sagte ja, erst hinterher fiel mir auf, dass das ja gegen alle nur denkbaren Vorschriften gewesen ist. Sowas habe ich vorher noch nie erlebt, die gleiche Schaffnerin wollte aber von einem Kollegen, der nur auf Gastfahrt war, unbedingt eine ausgeschriebene Fahrkarte sehen - was noch in einer Diskussion gipfelte "Brauche ich sonst nie".

Lustig? fragt sich

SC Pendolino

Dazu mal ein Erlebnis...

bahnerausleidenschaft, Sonntag, 26.05.2013, 13:12 (vor 4699 Tagen) @ SC Pendolino

Ist doch etwas anderes ob man Punkte sammelt oder eine Fahrkarte benötigt :)

Dazu mal ein Erlebnis...

kater_k, BBRN, Sonntag, 26.05.2013, 13:16 (vor 4699 Tagen) @ SC Pendolino

die gleiche Schaffnerin wollte aber von einem Kollegen, der nur auf Gastfahrt war, unbedingt eine ausgeschriebene Fahrkarte sehen - was noch in einer Diskussion gipfelte "Brauche ich sonst nie".

Naja, ich weiß natürlich nicht, mit welcher Fahrkartenart der Gast-Zub unterwegs war, aber zu meiner Zivildienstzeit ("Kids on Tour") musste ich für die kinderlose Fahrstrecke auch immer einen Fahrschein aus so einem "Abreißblock" nehmen und ausfüllen (Strecke, Datum, Name, Klasse). Eine Durchschrift jeder Fahrkarte blieb im Block und wurde dann an die DB geschickt.

Das wird mittlerweile mutmaßlich elektronisch erledigt, aber im Prinzip dürfte die DB schon ein berechtigtes Interesse daran haben, zu wissen, welche Fahrten vom eigenen Personal (bzw. von beauftragtem Personal) kostenlos in Anspruch genommen werden ;-). Nicht zuletzt sind das ja Betriebskosten, die hier entstehen.

Bahn-Bonus-Bedingungen

sfn17, Sonntag, 26.05.2013, 14:46 (vor 4699 Tagen) @ babbagruhler
bearbeitet von sfn17, Sonntag, 26.05.2013, 14:47

Vielen Dank für Deinen aufschlussreichen Bericht. Kenne ich alles auch so.

Dazu kommt noch, dass meiner Erfahrung nach die Feststellung des Status' mit Sicherheit nicht taggenau (also gleichzeitig mit dieser "Wertstellung"), sondern al gusto irgendwann später im Monat erfolgt, wenn schon weitere Statuspunkte verfallen sind. Mich würde es nicht wundern, wenn dieser Statuscheck nur einmal im Monat durchgeführt wird.

Ist sowieso ziemlicher Schmu, wie mit mittelstarken Vielfahrern umgegangen wird. Für den Status fehlen immer nur so hundert Punkte, und diese famosen Aktionsangebote bekommt man nicht, weil man schon zu oft fährt. :-P

Bahn-Bonus-Bedingungen

agw, NRW, Sonntag, 26.05.2013, 17:53 (vor 4699 Tagen) @ sfn17

Vielen Dank für Deinen aufschlussreichen Bericht. Kenne ich alles auch so.

Dazu kommt noch, dass meiner Erfahrung nach die Feststellung des Status' mit Sicherheit nicht taggenau (also gleichzeitig mit dieser "Wertstellung"), sondern al gusto irgendwann später im Monat erfolgt, wenn schon weitere Statuspunkte verfallen sind. Mich würde es nicht wundern, wenn dieser Statuscheck nur einmal im Monat durchgeführt wird.

Ich denke doch, dass dies jeden Tag oder zumindest jeden Werktag passiert.
Wenn man gerade die 2000er Markeüberschritten hat, sollte man am nächsten Tag schon die b.c-BC "In Bearbeitung sehen".

Bahn-Bonus-Bedingungen

sfn17, Montag, 27.05.2013, 13:24 (vor 4698 Tagen) @ agw

Ich denke doch, dass dies jeden Tag oder zumindest jeden Werktag passiert.

Hast Du eigene Erfahrungswerte?

Wenn man gerade die 2000er Markeüberschritten hat, sollte man am nächsten Tag schon die b.c-BC "In Bearbeitung sehen".

Gutschriften erfolgen morgens, die verfallendenen Punkte werden abends rausgeschrieben. Man kann mittags also locker 2050 Statuspunkte haben, ohne dass irgendwas jetzt in so eine Bearbeitung geht...

Bahn-Bonus-Bedingungen

agw, NRW, Montag, 27.05.2013, 16:53 (vor 4698 Tagen) @ sfn17

Ich denke doch, dass dies jeden Tag oder zumindest jeden Werktag passiert.


Hast Du eigene Erfahrungswerte?

Ich glaube, ich habe dieses Jahr mit der Gutschrift der Punkte meiner neuen Bahncard am 1.Gültigkeitstag 2001 Punkte gehabt. Für den gleichen Tag sehe ich "Bestelleingang" für die b.c.-Version.
Es ist also am gleichen (Werktag) passiert.
Verfallen sind an dem Tag jedoch keine Punkte bei mir.

Bahn-Bonus-Bedingungen

bers, Freitag, 31.05.2013, 13:07 (vor 4694 Tagen) @ babbagruhler

Kurz: Ja, war bei mir ganz ähnlich.

Zu den 360 Tagen: Die Bedingungen auf der Bahn-Seite und in den AGB sind mindestens kundenunfreundlich, weil sie Missverständnisse provozieren (360 Tage vs. 12 Monate), wahrscheinlich auch widersprüchlich (weil eine 12-Monats-Frist meiner Meinung nach nicht nach 360 Tagen endet - §188 BGB). In diesem Fall müssten die AGB gelten, also 12 Monate.

Die verspätetete Gutschrift der Punkte beim taggleichen Automatenkauf ist ein weiteres Ärgernis. Rückgerechnet, ob die 2000 Punkte damit irgendwann überschritten gewesen wären, wird halt nicht, und ich glaube, dagegen hat man keine Handhabe. Die Bahn-Bonus-Hotline behauptet dazu, wenn Punkte nachträglich (also nicht zum 1. Gültigkeitstag) gutgeschrieben werden, sind sie 360 Tage *ab Gutschrift* gültig. Dagegen könnte man dann auch wenig sagen, falls es stimmen sollte. Leider sieht man als Kunde davon nix in der Punkteübersicht -- dort steht nur der 1. Geltungstag der Fahrkarte. Das könnte erklären (Achtung, Spekulation), warum einige (hier und anderswo) berichten, dass Ihre Punkte möglicherweise schon mal länger als 360 Tage gültig sind.

Ergo: Wenn die Bahn 360 Tage will, dann bin ich damit einverstanden. Aber zur Hölle, ich verstehe nicht, warum man dann 12 Monate in die AGB schreibt. Zur Rückdatierung kann man wahrscheinlich niemanden zwingen, aber dass der Kunde nicht transparent erkennen kann, wann wie viele Punkte verfallen, ist wirklich unangenehm.

Ich hab diese Punkte mehrfach sachlich und (mMn) freundlich dem BahnCard-Service, dem BahnBonus-Service und dem DB-Kundendialog mitgeteilt - von den ersten beiden gab es darauf nur Textbausteine zurück (telefonisch ähnlich), eine Begründung, warum §188 des BGB nicht gelten sollte, gibt es nicht. Vom Kundendialog habe ich seit 2 Monaten nichts gehört.

Die Erfahrung, dass die Bahn beim comfort-Status nicht einen Millimeter kulant ist, kann ich bestätigen. Kulanz will man ja auch nicht einfordern, aber ich wähne mich auch abseits der Kulanz im Recht. Leider bin ich 4 Wochen später doch comfort-Kunde geworden und konnte meinen Fall nicht mehr glaubwürdig weiterverfolgen (Sie sind doch schon ...). Würd mich schon interessieren, was andere erfahren, die die Bahn offen mit (vor allem) §188 konfrontieren und vielleicht eine bessere Antwort bekommen als ich.

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