BGB beachten! (Allgemeines Forum)

Manitou, Donnerstag, 12.02.2009, 23:21 (vor 6162 Tagen) @ Holger_HAM

Das Fundrecht ist im BGB geregelt. Da gibt es keine Schadenersatzpflicht für den Verlierer. Dagegen ist der Finder zum sogrfältigen Umgang mit der Fundsache (außer geringwertige Fundsachen) verpflichtet, hat aber für seine Aufwendungen Anspruch auf Finderlohn.
Die derzeit bösgläubige Unterstellung, daß jeder Koffer eine Bombe sei, kann sogar zu einer Schadenersatzpflicht der Polizei gegenüber dem Verlierer führen (Sachbeschädigung). Hier sollte mal jemand, der vergesslich ist, aber eine gute Rechtsschutzversicherung hat, im Falle das sein Koffer wegen falscher Verdächtigung zerstört wird, selber auf Schadenersatz klagen.
Man kann doch auch nicht jeden, der einem verdächtig vorkommt, vorsorlich zusammenschlagen mit der Behauptung "der will mich doch bestimmt überfallen und ausrauben".


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum