Ausgewogene Rechte zwischen Kunden und Unternehmen (Allgemeines Forum)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Donnerstag, 12.02.2009, 17:59 (vor 6159 Tagen) @ Jörg

Hallo,

Naja das ist das gute deutsche Rechtssystem.

Wer anderen einen Schaden zufügt ist nunmal Schadensersatzpflichtig. Und dieser ist hier zweifelsfrei entstanden.

Ich denke hier ist in der Regel von Fahrlässigkeit auszugehen, so sollte eine hoffentlich vorhandene Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen.

ich denke, dass liegengebliebene Gepäckstücke zum normalen Bahnbetrieb dazugehören. Wer als Bahnunternehmen auftritt muss damit rechnen und das in seine Kalkulation einbeziehen. Die Rechte des Kunden gegenüber den Verkehrsunternehmen sind relativ gering und auf dem gleichen Niveau sollten sich die Rechte des Verkehrsunternehmen gegenüber dem Kunden auch befinden.

Sicherheit schön und gut... aber gehen wir nicht irgendwann einfach mal zu weit?

Verdächtiges Gepäck kann meinetwegen durchsucht und gegebenenfalls gesprengt werden. Ich denke, dass die Allgemeinheit für diese doch recht seltenen Fälle aufkommen kann.

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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