Begleitperson (Fahrkarten und Angebote)

Grisu, Samstag, 16.02.2013, 09:20 (vor 4973 Tagen) @ alex_igs

Etwas spät, aber damit das nun klar ist:

§145 des SGB-9 regelt das gesetzliche dazu. Da steht: jemand mit Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen "B" darf kostenlos eine Begleitperson mitnehmen - aber eben nur eine.

... Kann sie dann noch eine Begleitperson ...

Noch eine geht also nicht.

Man hat also die Alternativen:

1) Ein Elternteil hat eine Fahrkarte und nimmt das Kind bis 15 umsonst mit, das es auf die Karte mit draufschreibt (Familienregelung der DB).

2) Das Kind (auch erwachsen) hat eine Fahrkarte und nimmt ein Elternteil umsonst durch Vorzeigen des Behindertenpassses mit (gesetzliche Bestimmung). Das gilt auch für alle anderen öffentlichen Verkehrsmöglichkeiten im Nah- und Fernverkehr.

Alles andere geht also nur mit totquatschen des Schaffners, wenn er keine gefestigte Meinung dazu hat ...

Der Vater muss also eine eigene Karte haben.

Seit September 2011 könnte das Kind (auch erwachsen) bei der Bahn aber deutschlandweit - aber eben nur in Nahverkehrszügen - umsonst fahren. Voraussetzung ist ein Fahrpass, der umsonst (beim Amt für Familienförderung) beantragt werden kann - alternativ zur KFZ-Steuerbefreiung für den Behinderten selbst mit "B". Zuschläge sind aber kostenpflichtig (ausser Platzreservierungen bei der DB). Das gilt im 50-km-Umkreis, der im Fahrpass eingetragen ist, auch für alle anderen öffentlichen Verkehrsmöglichkeiten im Nahverkehr.

Damit fährt das Kind in Nahverkehrszügen mit Fahrpass umsonst und nimmt umsonst eine Begleitperson mit. Im Fernverkehr ist immer nur eine Person kostenlos.

Der Sinn des Gesetzes ist ja nicht, dass möglichst viele Personen umsonst fahren (raff, raff), sondern dass der Behinderte normal am Leben teilnehmen kann. Normal heisst: er zahlt normal wie andere auch und gleicht seinen Nachteil mit einer geeigneten Person aus, die umsonst dabei sein soll, weil ein "Normalo" den ja gar nicht bräuchte.

Damit ist auch klar, dass gegenseitiges Mitnehmen nicht im Sinne des Gesetzes ist.

Werner


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