Kurz und knapp: Geht nicht (Fahrkarten und Angebote)

alex_igs, Freitag, 21.01.2011, 22:09 (vor 5597 Tagen) @ brandenburger

Wir haben dies viele Jahre (2002 bis 2008) mit unserem Sohn praktiziert, ohne dass es jemals beanstandet wurde. Wir bekamen auch niemals widersprüchliche Informationen darüber. Das sind keine Tricks oder "Spielchen".

Hallo zusammen in die Runde!

Stichwort Trick oder Spielchen.... Jeder der ein behindertes Kind hat kennt die Problematik und auch die damit finanzelle Dinge, die zusätzlich für Schule, Wege zu den Ärzten, Betreuungsaufwand, etx. damit zusammenhängen. Pflege- bzw. Behindertenfreibeträgt sind da, Steuerbefreiungen für das Kfz, etx.

Ich denke, jemand der sich in die Bahn Lounge mit dem Rollstuhl fahren lässt um die Begleitperson kostenlos mit hinein zu nehmen, erschleicht sich eher mittels eines Spielchen einen Vorteil der ihm nicht zu steht (Edit: Ich habe den Thread nicht ganz genau gelesen, vielleicht war es auch nur eine "Anekdote", sicher eine nicht angebrachte".

Ralf hat geschrieben:

"Nein, geht nicht. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt." Dann wird es ja dazu eine Quelle geben. Sorry ich bin da Juristisch und in Vorschrift nicht so bewandert, da ich ganz andere Sorgen habe.

Aber zum späten Abend, erst mal herzlichen Dank für alle, die sich mit meinem Anliegen beschäftigt bzw. geantwortet habe, bzw. noch etwas dazu beitragen.

Eine gute Nacht Alexandra.


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