173.000 Mitarbeiter im Visier der Korruptionsbekämpfung (Allgemeines Forum)

heinz11, Donnerstag, 29.01.2009, 12:33 (vor 6169 Tagen) @ bigbug21


Wobei dieses Screening wohl durchaus ein anerkanntes, auch bei anderen Unternehmen praktiziertes, Verfahren ist. Interessant wäre nun einmal zu wissen, warum die Verhängung eines Bußgeldes erwogen wird. Der reine Abgleich von Mitarbeiter-Stammdaten mit Unternehmensregeistern ist routine.

Viele Grüße
Peter

Hier wurde aber kein Screening praktiziert, sondern das ist schlichtweg Rasterfahndung bei betroffenen 75 Prozent der Belegschaft! Soviele Einkäufer und Vergabeverantwortliche kann selbst die DB nicht haben. Außerdem müßte m.E. z.B. der Betriebsrat einbezogen werden -> davon ist nichts bekannt. Zum anderen gibt es m.E. keine rechtliche Handhabe, auch die Ehepartner auszuforschen. Die Bahn hat hier mit verbotenen geheimdienstlichen Methoden gearbeitet. Und mit der von Holger-Hamm eher im Spaß geäußerten Vermutung, ob seiner vielen Beschwerden stehe er auf einer oder mehreren "schwarzen Listen" kommt er der Wahrheit vielleicht näher, als ihm selbst lieb ist.

Ich gehe eher davon aus, daß es darum ging, sogenannte "undichte Stellen" aufzuspüren und eine kritische Berichterstattung zu unterbinden. Zitat Mainzer Allgemeine Zeitung: "Alle reden vom Datenschutz, wir nicht."


heinz


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