Polizei"kontrolle" im Zug (Allgemeines Forum)
Klaus, Kassel, Mittwoch, 02.01.2013, 09:42 (vor 4735 Tagen)
Gelegentlich erlebe ich es, dass zwei uniformierte Polizisten (sehen jeweils nicht nach Bundespolizei aus) durch den Zug gehen, die Reisenden mustern und sich von einigen den Ausweis zeigen lassen. So war es auch heute. Ich sah offensichtlich "seriös" aus ;-), aber ein anderer wurde gefragt, ob er nach Leipzig reise, der reagierte darauf etwas ungehalten, wurde jedenfalls dann gefragt, ob er seinen Ausweis dabei hätte und ich glaube, die Personaldaten wurden dann auch per Funk überprüft. Vor einigen Monaten wurde ein Schwarzafrikaner kontrolliert, angenehm fiel mir damals auf, dass die Polizeibeamten sehr freundlich und höflich waren.
Insgesamt sah und sieht es nicht nach konkreter Fahndung, sondern eher nach "verdachtsunabhängiger Kontrolle" aus. Es war zwischen Eisenach und Gotha, also nicht gerade im Bereich einer Landesgrenze. Auf anderen Strecken habe ich das noch nicht erlebt. Wer weiß mehr darüber (Rechtsgrundlage z.B.)? Darf außerhalb von Notfällen eigentlich die "normale" Polizei (und nicht die Bundespolizei) in Zügen kontrollieren/tätig werden?
Polizei"kontrolle" im Zug
alleo, Mittwoch, 02.01.2013, 09:57 (vor 4735 Tagen) @ Klaus
In den Frankreich ICE/TGV habe ich zwischen Kaiserslautern und Saarbrücken immer die Bundespolizei durchgehen sehen, kontrolliert wurden aber immer nur dunkelhäutige Menschen (wirklich schlimm wie offensichtlich das war). Bei meinen letzten Fahren habe ich keine Polizeipräsenz mehr gesehen.
Hautfarbe hat kein Grund mehr zu sein!
Blaschke, Mittwoch, 02.01.2013, 20:32 (vor 4734 Tagen) @ alleo
bearbeitet von Blaschke, Mittwoch, 02.01.2013, 20:32
Mahlzeit!
In den Frankreich ICE/TGV habe ich zwischen Kaiserslautern und Saarbrücken immer die Bundespolizei durchgehen sehen, kontrolliert wurden aber immer nur dunkelhäutige Menschen (wirklich schlimm wie offensichtlich das war).
Diese Diskriminierung hat ja nun glücklicherweise weitgehend ein Ende:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-10/polizeikontrollen-hautfarbe-oberv...
Da sich doch ein nicht unerheblicher Teil der Sheriffs so aufspielt, als seien die Sheriffs selbst der Staat und Gesetze gelten nur für andere, ist es sehr positiv, dass deutsche Gerichte den Allmachtsphantasien und der Großkotzigkeit dann doch noch Grenzen setzen.
Wenn also beim nächsten Mal wieder nur Schwarze dran sind, dann darf man den Kontrollettis also getrost mal sanft auf die Schulter tippen und auf den Rechtsstaat verweisen. Mit ein paar passenden Bemerkungen kann man die Herrschaften schnell auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Die anschließenden Schikanen muß man natürlich über sich ergehen lassen... Aber auch dann kann man die Bürokratie ja noch eine Weile beschäftigen (mit Dienstaufsichtsbeschwerden. Die zwar nichts bringen, aber für den ganzen Verein lästig sind. Das bindet Arbeitskraft und produziert Kosten.)
Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von
jörg
Danke für den Beitrag
GUM, Donnerstag, 03.01.2013, 10:04 (vor 4734 Tagen) @ Blaschke
bearbeitet von GUM, Donnerstag, 03.01.2013, 10:04
Wenn also beim nächsten Mal wieder nur Schwarze dran sind, dann darf man den Kontrollettis also getrost mal sanft auf die Schulter tippen und auf den Rechtsstaat verweisen. Mit ein paar passenden Bemerkungen kann man die Herrschaften schnell auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Die anschließenden Schikanen muß man natürlich über sich ergehen lassen... Aber auch dann kann man die Bürokratie ja noch eine Weile beschäftigen (mit Dienstaufsichtsbeschwerden. Die zwar nichts bringen, aber für den ganzen Verein lästig sind. Das bindet Arbeitskraft und produziert Kosten.)
Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von
jörg
Danke für den Beitrag und volle Zustimmung. Und noch daran denken, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde ein kostenfreies Rechtsmittel ist! Letztendlich bekommst Du dann keinen Gebührenbescheid, sondern siehst bei der nächsten Fahrt wie die betroffenen Personen sich nicht mehr so aufspielen wie vorher.
Du bekommst erst ein drohendes Schreiben, dann die höfliche Bitte das doch einstellen zu lassen oder zurückzuziehen. Jedenfalls schadet es überhaupt nichts, wenn sich die Staatsdiener wieder auf das DIENEN zurückbesinnen. Dies ist bei der umfassenden Ausstattung an Geldmitteln auch kein Problem, Staatsdiener in Deutschland sind hervorragend versorgt.
Leider!
Silver, Donnerstag, 03.01.2013, 10:15 (vor 4734 Tagen) @ Blaschke
Da sich doch ein nicht unerheblicher Teil der Sheriffs so aufspielt, als seien die Sheriffs selbst der Staat und Gesetze gelten nur für andere, ist es sehr positiv, dass deutsche Gerichte den Allmachtsphantasien und der Großkotzigkeit dann doch noch Grenzen setzen.
Diese Vorliebe für Schwarze hat bei den meisten Beamten nichts mit Schikanierung und Großkotzigkeit zu tun, sondern mit der bekannten Tatsache, dass Frankreich ein Haupttransitland für illegale Einwanderer aus Afrika ist. In Saarbrücken kann man regelmäßig beobachten, dass diese Klientel aus dem Zug geholt wird. Dass dieses Vorgehen jetzt nicht mehr zulässig ist, erschwert die berechtigte Kontrolltätigkeit und kostet im Zweifel unser aller Steuergeld.
Leider!
bahn-user, Donnerstag, 03.01.2013, 11:00 (vor 4733 Tagen) @ Silver
bearbeitet von bahn-user, Donnerstag, 03.01.2013, 11:04
Dass dieses Vorgehen jetzt nicht mehr zulässig ist, erschwert die berechtigte Kontrolltätigkeit und kostet im Zweifel unser aller Steuergeld.
Nicht mehr zulässig ist, sich auf die Hautfarbe als Kontrollgrund zu berufen, wie es jener Polizist merkwürdigerweise in einer Gerichtsverhandlung tat. Und das finde ich durchaus in Ordnung.
In der Kontrollpraxis an sich wird sich nichts ändern, man wird halt andere Gründe nennen.
(ich glaube auch nicht, dass die Hautfarbe alleine ein Grund ist. In den 90ern Jahren war der Vorplatz des Hamburger Hauptbahnhofs gut frequentiert von dunkelhäutigen Koks-Dealern, die jeden vorbeilaufenden jungen Menschen dort ansprachen, auch mich. Nach einiger Zeit lernt man aber selbst als Passant sehr schnell, wer Dealer ist und wer "normaler" Passant, trotz Hautfarbe. Polizist wird das sicher noch besser können)
Polizei"kontrolle" im Zug / Wikipedia
GUM, Mittwoch, 02.01.2013, 10:24 (vor 4735 Tagen) @ Klaus
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 02.01.2013, 10:29
Darf außerhalb von Notfällen eigentlich die "normale" Polizei (und nicht die Bundespolizei) in Zügen kontrollieren/tätig werden?
Wikipedia schreibt: "Eine gesetzliche Mitführpflicht besteht jedoch nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitnehmer bestimmter Branchen während ihrer Arbeitszeit zur Verhinderung illegaler Beschäftigung[1] und für Waffenträger[2]."
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht
Diese verdachtsunabhängigen Personenkontrollen sind sehr umstritten. Es gab vor einiger Zeit mal einen längeren Beitragsbaum dazu:
Guckst Du hier!
Im Kern des Ganzen steht eine Strategie des Innenministers a. D. Otto Schily, der den Personalausweis zum alltäglichen Bestandteil des täglichen Lebens machen wollte. Wo er doch bis 2005 nur zum Kauf von Grundstücken notwendig war und bei einem Kauf von Alkohol/Zigaretten, wenn man sehr jung war.
Fokus dieser Strategie war nicht die Erhöhung der Sicherheit, sondern die Entwicklung eines neuen Geschäftsmodells. Seine Firma in Unterhaching sollte und wollte dann Geräte herstellen, mit denen einzelne Geschäftspartner verschiedene Funktionen nachladen konnten.
Wie dies ausging, kannst Du hier sehen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/spd-hardliner-top-aufseher-otto-schily-mus...
Bei rechtzeitigem Wegwischen der Bürgerrechte und des Datenschutzes hätte es ein Milliardengeschäft werden können.
Die Kontrolle von Menschen beispielsweise ganz anderer Sprache ist also rechtens, wenn der Verdacht besteht, gegen Einreisebestimmungen verstoßen zu haben. In anderen Fällen ist dies im gewissen Sinne ein beschäftigungstherapeutischer Ansatz.
Um noch mehr Überstunden vor sich hin schieben zu können und mehr Personal verlangen zu können. So wie in der Politik halt üblich.
Polizei"kontrolle" im Zug / Wikipedia
Tabernaer, Irgendwo im grünen Nirgendwo, Mittwoch, 02.01.2013, 10:39 (vor 4735 Tagen) @ GUM
Diese Polizeikontrollen haben u.a. den Zweck, Präsenz zu zeigen und dem Bürger ein Sicherheizsgefühl zu vermitteln. Auch kann man so besser reagieren auf div. Bedrohungen durch Terroristen oder Taschendiebe.
Bewirken aber oftmals das Gegenteil!
GUM, Mittwoch, 02.01.2013, 10:42 (vor 4734 Tagen) @ Tabernaer
Diese Polizeikontrollen haben u.a. den Zweck, Präsenz zu zeigen und dem Bürger ein Sicherheizsgefühl zu vermitteln. Auch kann man so besser reagieren auf div. Bedrohungen durch Terroristen oder Taschendiebe.
Dem kann ich leider nicht zustimmen. Wirkungsvoll gegen Taschendiebe sind Kriminalpolizisten, die in vollkommen überfüllten U-Bahn-Züge oder einem Doppelstockzug in NRW sich um die Täter kümmern - ganz ohne Belästigung des Steuerzahlers.
Es ist ein naiver Glaube zu meinen, dass jemand mit Personalausweis anständiger ist als jemand ohne :-)
Anständige Ausweispflicht
fjk, Mittwoch, 02.01.2013, 12:03 (vor 4734 Tagen) @ GUM
Es ist ein naiver Glaube zu meinen, dass jemand mit Personalausweis anständiger ist als jemand ohne :-)
Deswegen ist der ja auch bei grundanständigen Grundstückskäufen Pflicht ./?!?/;-)
Frohes Neues!
fjk
... der das unabhängig von ./?!?/;-) nicht ganz glaubt - wie eh und je dürfte es genügen, wenn Amtsperson oder Notar "persönlich bekannt" ankreuzen ...
Polizei"kontrolle" im Zug
ICE-TD, Mittwoch, 02.01.2013, 11:17 (vor 4734 Tagen) @ Klaus
bearbeitet von ICE-TD, Mittwoch, 02.01.2013, 11:19
Ich habe grad erlebt wie jemand im Zug von zwei Polizisten ein Verwarngeld von 10€ bekam weil er zuvor mit dem Fahrrad über den Bahnsteig gefahren war statt zu schieben. Das war das erste mal das ich sah das sowas wirklich mal durchgesetzt wird, fand ich gut.
Polizei"kontrolle" im Zug
DG, Mittwoch, 02.01.2013, 18:31 (vor 4734 Tagen) @ ICE-TD
Ich habe grad erlebt wie jemand im Zug von zwei Polizisten ein Verwarngeld von 10€ bekam weil er zuvor mit dem Fahrrad über den Bahnsteig gefahren war statt zu schieben.
Wie jetzt, man kriegt dafür Geld? Ich muss mal schnell zum Fahrradhändler und dann auf zum nächsten Bahnhof, wo Polizisten rumlaufen!
*SCNR*
Polizei"kontrolle" im Zug
ruhrpott_hopper, Osnabrück, Mittwoch, 02.01.2013, 12:29 (vor 4734 Tagen) @ Klaus
Scheint nichts ungewöhnliches zu sein - habe ich bei IC-Fahrten zwischen Osnabrück und Münster oder auf der Schnellstrecke Frankfurt-Köln auch schon oft erlebt. Den Hintergrund kenne ich indes auch nicht.
Polizei"kontrolle" im Zug
DavidFrankfurt, FFS, Mittwoch, 02.01.2013, 12:30 (vor 4734 Tagen) @ ruhrpott_hopper
bearbeitet von DavidFrankfurt, Mittwoch, 02.01.2013, 12:31
Kenne diese Kontrollen auch zwischen Augsburg und Ulm. Von Passau fahren auch öfters mal welche mit bis Plattling.
Passau / Zollgrenzbezirk
GUM, Mittwoch, 02.01.2013, 13:47 (vor 4734 Tagen) @ DavidFrankfurt
Passau befindet sich in der Nähe der unbefestigten Staatsgrenze zur Republik Österreich.
Zollgrenzbezirk, also korrekt.
Passau / Zollgrenzbezirk
DavidFrankfurt, FFS, Mittwoch, 02.01.2013, 14:08 (vor 4734 Tagen) @ GUM
Passau befindet sich in der Nähe der unbefestigten Staatsgrenze zur Republik Österreich.
Zollgrenzbezirk, also korrekt.
Habe ja auch nicht behauptet das es nicht korrekt ist. zwischen Würzburg und Frankfurt haben sie aber auch schonmal kontrolliert.
Passau / Zollgrenzbezirk
Markus-P, Mittwoch, 02.01.2013, 15:16 (vor 4734 Tagen) @ GUM
Passau befindet sich in der Nähe der unbefestigten Staatsgrenze zur Republik Österreich.
Zollgrenzbezirk, also korrekt.
Hallo!
Den Zollgrenzbezirk gibt es so nicht mehr.
Des weiteren würde Passau nicht mehr dazugehören, da Österreich auch der EU angehört.
Leider fehlt mir der genaue Begriff
GUM, Donnerstag, 03.01.2013, 10:08 (vor 4734 Tagen) @ Markus-P
Zollgrenzbezirk, also korrekt.
Hallo!Den Zollgrenzbezirk gibt es so nicht mehr.
Des weiteren würde Passau nicht mehr dazugehören, da Österreich auch der EU angehört.
Ja, weiß leider nicht genau wie denn der Nachfolger heißt. Jedenfalls ist es von Kufstein nach Rosenheim auch so, dass zwei sich korrekt verhaltende Polizisten/Zöllner (?) in Zivil mitfahren. Irgendwann bei Ende der 50 (?) Kilometer-Zone steigen diese wieder in den Gegenzug um.
Diese lassen sich manchmal ein paar Einkaufstüten zeigen und wollen wohl sehen ob jemand aus Italien unversteuerte Zigaretten mitbringt. Also eine Art Einnahmesicherung für die Tabaksteuer oder so :-)
"Grenznaher Raum"
Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 03.01.2013, 10:22 (vor 4734 Tagen) @ GUM
Den Zollgrenzbezirk gibt es so nicht mehr.
Des weiteren würde Passau nicht mehr dazugehören, da Österreich auch der EU angehört.
Ja, weiß leider nicht genau wie denn der Nachfolger heißt. Jedenfalls ist es von Kufstein nach Rosenheim auch so, dass zwei sich korrekt verhaltende Polizisten/Zöllner (?) in Zivil mitfahren. Irgendwann bei Ende der 50 (?) Kilometer-Zone steigen diese wieder in den Gegenzug um.Diese lassen sich manchmal ein paar Einkaufstüten zeigen und wollen wohl sehen ob jemand aus Italien unversteuerte Zigaretten mitbringt. Also eine Art Einnahmesicherung für die Tabaksteuer oder so :-)
Grenznahen Raum nennt man das heute. http://www.gesetze-im-internet.de/zollvg/__14.html
Allerdings wird es den im Bereich zwischen Rosenheim und Kufstein nicht geben, da es sich hier nicht um eine Zollgrenze handelt.
Polizei"kontrolle" im Zug
DG, Mittwoch, 02.01.2013, 13:15 (vor 4734 Tagen) @ Klaus
An Silvester hatte ich auch zwei im Zug, es war der ICE 1521, welchen ich für Köln-Frankfurt genutzt habe. Ich bin nicht mehr sicher, ob die schon in Köln eingestigen sind, oder erst später. Jedenfalls waren die durch den 1.Kl. Endwagen sehr schnell durch und danach hat man nichts mehr von denen gesehen.
Polizei"kontrolle" im Zug
dvor, Mittwoch, 02.01.2013, 15:23 (vor 4734 Tagen) @ Klaus
bearbeitet von dvor, Mittwoch, 02.01.2013, 15:27
Kurz nach der Grenzöffnung waren viele Reisegruppen Osteuropäischer Herkunft mit Wochenendtickets unterwegs. Unter die Strecke München-Treuchtlingen-Würzburg war viel befahren, um nicht zu sagen eine Hauptachse von Menschenschieben und Menschenhandel. Das ging so weit, dass Zugbegleiter Deutsche ("Deutsch" an dieser Stelle ist nicht beschränkt auf die Staatsangehörigkeit!) Reisende mit Wochenendticket zu deren Sicherheit in die 1. Klasse gesetzt haben. Auf der Strecke kontrollierte die Polizei dann in den Züge viel woraufhin sich die Fahrgastzusammensetzung deutlich änderte. (Quelle: Mündlicher Bericht eines Beförderungsfalles, der damals die genannte Strecke oft befuhr.)
Auffällig war damals, dass mitteleuropäisch aussehende Menschen nicht kontrolliert wurden. Selbiges gilt auch für die Kontrollen heute in Bahnhöfen. Das Thema Aufenthaltsgenehmigung/Touristenvisum/wasauchimmer stand und steht auf dem Programm, zumindest offiziell.
Vorgestern gingen durch einen aus dem südlichen Ausland gekommenen EC zwei Polizisten durch und wieder zurück. Mit Dienstwaffe und Weste, also augenscheinlich im Dienst. In meinem fast leeren Waggon haben die niemanden kontrolliert. Ich werde nie kontrolliert.
Polizei"kontrolle" im Zug
vollzugsbekanntmachung, Donnerstag, 03.01.2013, 14:12 (vor 4733 Tagen) @ Klaus
bearbeitet von vollzugsbekanntmachung, Donnerstag, 03.01.2013, 14:15
Ich muss mich zunächst dafür entschuldigen dass mein Beitrag definitiv nicht den Schwerpunkt "Züge" haben wird, jedoch muss ich hier mit einigen Unklarheiten und auch Unwahrheiten aufräumen. Juristische Fragen in einem Zugforum zu stellen ist aber nun auch wirklich nicht zielführend!
Zunächst zur Eingangsfrage:
Wie sahen die Beamten denn aus, wenn sie nicht nach Bundespolizei aussehen? Woran machst du das fest? Grundsätzlich ist in Zügen die Örtliche und Sachliche Zuständigkeit bei der Bundespolizei gegeben, jedoch gibt es auch bestimmte Tätigkeiten welche der Landespolizei vorbehalten sind. Die Bundespolizei ist auch nicht das FBI, sondern es ist in Deutschland so dass die Landespolizei mit viel mehr Kompetenzen ausgestattet ist.
Als Befugnis für die Identitätsfeststellung kommen eine Vielzahl von Rechtsnormen in Betracht. Da jedoch nicht bekannt ist ob es sich hier um Bundespolizei oder Landespolizei handelt, werde ich nicht auf die einzelnen eingehen. Noch dazu wiel es im weiteren Verlauf des Themas noch um andere Bundesländer geht.
Aber hier ein Beispiel:
Schleierfahndung
- bis zu 30 km Tiefe im Grenzebiet
- auf Autobahnen oder anderen Straßen mit erheblicher Bedeutung für grenzüberschreitenden Verkehr
- in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs (z.B. grenzüberschreitende Züge, Züge mit Halt Frankfurt Flughafen, etc.)
....sind Kontrollen zur Bekämünfung grenzüberschreitender Kriminalität oder des unerlaubten Aufenthalts zulässig.
Vor einigen Monaten wurde ein Schwarzafrikaner kontrolliert, angenehm fiel mir damals auf, dass die Polizeibeamten sehr freundlich und höflich waren.
Versteh ich nicht. Wieso fällt einem bei der Kontrolle eines Schwarzen auf, dass die Beamten sehr freundlich waren? Sind Beamte denn normalerweise unfreundliche Rassisten?
Nicht mehr zulässig ist, sich auf die Hautfarbe als Kontrollgrund zu berufen, wie es jener Polizist merkwürdigerweise in einer Gerichtsverhandlung tat. Und das finde ich durchaus in Ordnung.
Eine ziemlich fragwürdige Entscheidung. Aber du kannst mir bestimmt auch erklären, wieso die Hautfarbe kein Grund sein soll um darauf zu schließen dass derjenige möglicherweise einen Aufenthaltstitel benötigt?
Blaschke und GUM. Ihr seid wohl diese Art von mündigen Bürgern die keinen eigenen Probleme haben sondern sich als Retter in der Not immer in die Angelegenheiten Anderer einmischen müssen? Ich denke ihr solltest die Polizei ihre Arbeit machen lassen und euch hier nicht auch noch damit brüsten, absichtlich Ressourcen zu binden. Das ist kindisch.
Auf einen Tastaturhelden aus Osnabrück werde ich nicht viel geben....vermutlich hat Frankfurt mehr Ausländer als ihr Einwohner. Fahr doch dort mal mit der Bahn, dann wärst du froh über mehr Polizei.
Bevor ihr euch mit eurem gefährlichen Halbwissen, aus dem Internet und vom Hörensagen aber doch mal zu solch einer Aktion hinreißen lasst, sei euch gesagt: §164 StPO, §113, 120 StGB
GUM...dass du eine Frage nach der Kontrollbefugnis mit einem Zitat aus Wikipedia bei dem es um eine Mitführpflicht von Ausweisen geht beantwortet, disqualifiziert dich leider vom kompletten Thema.
1.) Befugnis und Pflicht sind nicht das selbe.
2.) Wikipedia ist keine zuverlässige Quelle, das weiß jeder Schüler der ein Referat halten muss.
Dass du in einem anderen Thema dazu räts eine Beschwerde über einen Polizisten an das Justizministerium zu schreiben, bringt mich auch mächtig zum grinsen. Weißt du das sie damit machen? Sich wundern, was du von ihnen willst. Genau so könntest du deine Beschwerde an den Papst schreiben.
Hier und auch in Passau gehts um die Polizei!
1.) Was soll die Polizei mit Zollbefugnissen?
2.) "Zollgrenzbezirk" gibts nun schon wirklich lange nicht mehr!
Absolut keine Ahnung, aber hauptsache etwas zum Aufmüpfiges Thema geschrieben :-D. Am besten lese ich deine Beiträge nicht mehr, die sind nicht ernst zu nehmen, sorry.
Hoffe dass ich die ein oder andere falsche Aussage widerlegen konnte.
Substanzwert?
GUM, Donnerstag, 03.01.2013, 14:39 (vor 4733 Tagen) @ vollzugsbekanntmachung
bearbeitet von GUM, Donnerstag, 03.01.2013, 14:39
Absolut keine Ahnung, aber hauptsache etwas zum Aufmüpfiges Thema geschrieben :-D. Am besten lese ich deine Beiträge nicht mehr, die sind nicht ernst zu nehmen, sorry.
Dem könnte ich mich in reziproker Sichtweise nur anschließen! Nur noch mal schnell die offenen Punkte Deines nicht sehr fundierten Beitrages zusammengefasst:
1.) Ausweisrecht und Ausweispflicht hängen unmittelbar miteinander zusammen. So gab es gerade in Frankreich ein beeindruckendes Urteil mit einem ähnlichen Tenor, nämlich der Frage ob bei einem Inlandsflug ein Personalausweis vorzulegen ist.
2.) Ich darf mal auf die Forenregeln hinweisen, die einen höflichen Umgangston vorsehen.
3.) Es geht nicht um das Thema "Aufmüpfigkeit", sondern um das Thema Bürgerrechte/Freies Reisen in der EU. Letztendlich hast auch Du erhebliche Steuergelder an die EU und an Griechenland bezahlt, um an der christlich-europäischen Wertgemeinschaft festzuhalten.
Deine Formulierung zeigt mir, dass Du Dich leider weder für Bürgerrechte interessierst, noch für die berechtigten Interessen der Sicherheitsorgane.
4.) Unterscheidung Polizei-Zoll. Tatsächlich sind die beiden Berufsgruppen für die Reisenden nicht zu unterscheiden, wenn sie in Zivil auftreten. Verlangst Du also tatsächlich eine Jacke "Zoll" oder "Polizei", wenn jemand von Kufstein nach Rosenheim fährt (30 ? / 50 ? Kilometer-Zone) und somit im Vornherein kund tut, dass er nach unversteuerten Zigaretten oder eingeschleusten Immigranten sucht?
Dein Beitrag lässt also neben einem bitteren Beigeschmack eines unhöflichen Auftretens mehr Fragen, denn Antworten. Und die Bemühungen von Otto Schily, den Personalausweis zu einem täglichen Begleiter bei allen Transaktionen zu machen, hat der Markt ja eindeutig beantwortet. Kannst ja mal die zigtausend Links mit Otto Schily Unterhaching Insolvenz bei google.de durchsuchen äh ansehen.
Natürlich ist mir auch klar, dass der Milliardenmarkt der Autorisierung durch Personalausweisdokumente nur geradezu auf den nächsten Marktöffner wartet. Denn hier verbinden sich in einzigartiger Weise Ertragschancen und Kontrollchancen.
Wie dankbar wären Bonitätsbewertungsunternehmen/Marktforscher für eine eineindeutige, verpflichtende Identifikation beim Kauf aller Waren!
Substanzwert?
vollzugsbekanntmachung, Donnerstag, 03.01.2013, 19:04 (vor 4733 Tagen) @ GUM
1.) Ausweisrecht und Ausweispflicht hängen unmittelbar miteinander zusammen.
GUM, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Aber nochmal: Befugnis und Pflicht sind nicht das selbe.
Es muss keine Pflicht bestehen den Ausweis mitzuführen, die Polizei kann aber trotzdem eine Befugnis haben deine Identität festzustellen. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Der Ausweis erleichtet dir aber das Leben. Denn wenn deine ID sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, hält die Polizei dich eben so lange bist / nimmt dich mit auf die Dienststelle bis sie geklärt ist oder wird dich Erkennungsdienstlich behandeln.
Freies Reisen in der EU klingt toll. Freie Fahrt für freie Bürger klingt auch toll. Weißt du wo das ganze eben eingeschränkt werden sollte? Dann, wenn es für andere gefährlich wird. Dass die Kriminalität durch Abschaffung der Grenzübergangsstellen in konkreten Deliktsbereichen signifikant anstieg, ist Fakt. Daher und auch im Allgemeine sollte jeder seinen Beitrag dazu leisten die Sicherheit zu erhöhen und Kriminialität zu bekämpfen. Und ja Silver, dazu gehört meiner Meinung nach auch dass man sich mal kontrollieren und in die Taschen schauen lässt. GUM empfehle ich übrigens nach Somalia auszuwandern. Dort wirst du mal sehen was es heißt, wenn man sich nicht um Bürgerrechte schert. In Deutschland in inflationärer Weise über Bürgerrechte zu jammern weil man mal von der Polizei kontrolliert wird ist in meinen Augen eine freche Diskreditierung von wirklichen Opfern.
Niemand außer dir hat den Zoll ins Spiel gebracht. Ich gehe also nich weiter darauf ein.
Was willst du denn genau mit dem Link EINER (nicht DER) Gewerkschaft sagen? Eine Pressemeldung aus den 90er Jahren? Längst überholt.
...und die Fußballspiele? Was haben damit zu tun? Öffentlicher Raum & Polizei vs. Privatgelände & Sicherheitsdienst. Ach ich vergaß, du vergleichst ja gerne Äpfel und Birnen.
Naja gut, ich kann nur sagen wer sich zu Rechtsthemen eine wirklich fundierte Meinung einholen will sollte einen Rechtsanwalt befragen oder ein gutes Buch kaufen ...jedenfalls würde ich nicht auf auf GUM hören, das bringt euch nur Ärger ein, denn vieles davon ist leider einfach nur falsch. Das ist leider einer der großen Probleme im Internet: Fast jeder hat einen Anschluss und meint zu so ziemlich allem seinen Senf dazuzugeben, egal ob er überhaupt einen Blassen schimmer von dem hat was er redet oder einfach nur nachplappert was er irgendwann mal gemeint gehört zu haben. Dieter Nuhr hat leider sowas von recht.
Ansonsten wünsche ich euch noch viel Spaß und bleibt am besten bei Themen bei denen entsprechendes Fachwissen vorhanden ist. In Bahnsachen seit ihr bestimmt auch besser als ein Jura Forum :-) !
Schon wieder ein grundsätzlicher Fehler!
GUM, Freitag, 04.01.2013, 11:09 (vor 4732 Tagen) @ vollzugsbekanntmachung
1.) Ausweisrecht und Ausweispflicht hängen unmittelbar miteinander zusammen.
GUM, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Aber nochmal: Befugnis und Pflicht sind nicht das selbe.
Es muss keine Pflicht bestehen den Ausweis mitzuführen, die Polizei kann aber trotzdem eine Befugnis haben deine Identität festzustellen. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Der Ausweis erleichtet dir aber das Leben. Denn wenn deine ID sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann, hält die Polizei dich eben so lange bist / nimmt dich mit auf die Dienststelle bis sie geklärt ist oder wird dich Erkennungsdienstlich behandeln.
Ich lese jetzt einfach mal nicht mehr weiter. Eine erkennungsdienstliche Behandlung beim Vergessen eines Ausweises ist ganz und gar unzulässig. Stattdessen erfolgt eine schnelle Abfrage des (biometrischen) Passbildes in der zentralen Datenbank, in der alle Pässe und Personalausweise gespeichert sind.
Dann kannst Du ansonsten unbelästigt die Polizeidienststelle verlassen. Allerdings wird Dir nicht unaufgefordert eine Quittung über die Kontrollmaßnahme und dei Zeitverzögerung bzw. den Arbeitszeitverlust ausgestellt. Das Aufschreiben der Namen, Dienstgrade der Beteiligten musst Du also selbst übernehmen.
Wäre nett, wenn Deine Beirtäge etwas mehr Realitätsgehalt hätten.
Noch eine Frage
Silver, Donnerstag, 03.01.2013, 14:44 (vor 4733 Tagen) @ vollzugsbekanntmachung
Ich wurde neulich auf einem baden-württembergischen Bahnhof kontrolliert. Ausweiskontrolle finde ich ja auch in Ordnung, geärgert hat mich jedoch, dass die Polizei auch meine sämtlichen Taschen durchgesehen hat (erfolglos natürlich).
Jetzt die Frage: Ist dies in ganz Deutschland so zulässig oder nur in einigen Bundesländern?
Bayern+Baden-Württemberg+Länder sh. Link
GUM, Donnerstag, 03.01.2013, 14:57 (vor 4733 Tagen) @ Silver
bearbeitet von GUM, Donnerstag, 03.01.2013, 15:01
Interessanter Link der Polizeigewerkschaft dazu:
http://www.dpolg.de/front_content.php?idcatart=164&lang=1&client=1
Wobei es immer auch einen Unterschied macht ob der Beamte Dich fragt, ob er mal in Deine Taschen hereinschauen darf oder ob er einfach grundlos durchsucht.
Off-Topic: Wenn Du Dich näher für das Thema interessierst, dann kannst Du auch die aktuelle Diskussion um Durchsuchungszelte für Fußballfans verfolgen. Der DFB möchte diese zu regelmäßigen Begleitern bei Fußballspielen machen. Allerdings stehen diese dann auf Privatgelände und es werden keine Passanten durchsucht.