Polizisten in Uniform müssen aufstehen bei vollem Zug? (Allgemeines Forum)

Fabi, Stuttgart, Montag, 26.01.2009, 22:35 (vor 6288 Tagen) @ Ozzwald

Ich hab schon nur den Nahverkehr gemeint, eine Fernverkehrsregelung kannte ich nicht, muss ich mich mal informieren gehen. also, Nahverkehrzüge sind klar (nur zweite Klasse), aber für andere Verkehrsmittel scheint es jeweils für Verbünde/Unternehmen spezielle Regelungen zu geben. Oder warum gibt es extra aufgeführte Regelungen?

Beispiele:

"5. Polizeifreifahrt

Zur Erhöhung der Sicherheit werden Wachpolizisten/ -polizistinnen des Landes Hessen sowie Beamte/ Beamtinnen des Polizeidienstes und der Bundespolizei, wenn sie Uniform des Vollzugsdienstes tragen, unentgeltlich befördert. Auf den regionalen Schienennahverkehrsprodukten im RMV (S-Bahn, RB, SE und RE) gilt dies nur für die 2.Wagenklasse. Der Übergang in die 1.Wagenklasse durch Zukauf der erforderlichen Zuschläge ist ausgeschlossen."

=> http://www.rmv.de/coremedia/generator/RMV/...bestimmungen/inhalt.html

"Polizeivollzugsbeamte in Uniform und Zivil
- des Landes Nordrhein-Westfalen oder
- des Bundesgrenzschutzes
werden auf der H-Bahn Dortmund unentgeltlich befördert
Der Dienstausweis der Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes und der Polizei-
Dienstausweis der Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen gilt als
Fahrberechtigung."

=> http://www.h-bahn.info/...TB.pdf

Also, da schenit es Unterschiede zu geben, die H-Bahn Dortmund erlaubt z.B. auch zivile Polizisten.

Fabi


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum