Polizisten in Uniform müssen aufstehen bei vollem Zug? (Allgemeines Forum)

Ozzwald, Montag, 26.01.2009, 22:19 (vor 6285 Tagen) @ Fabi
bearbeitet von Ozzwald, Montag, 26.01.2009, 22:21

Salut

meiner Kenntnis nach gibts mit allen Bundesländern für uniformierte Polizisten in der zweiten Klasse eine Übereinkunft im Regionalverkehr. Im Fernverkehr gibt es sowas nicht, aber dort wird es (teilweise) toleriert. Allerdings müssen dann diese Polizisten auch immer tätig werden, wenn sie gebraucht werden. Verbünde haben wieder einzelne andere Regelungen.

Fabi

Jaein.
Polizisten IN UNIFORM fahren sowohl im NV als auch im FV frei.
Deswegen sieht man ja soviele Polizisten zum Wochenende in der Bahn. Die sind, genauso wie viele Mitarbeiter der Bahn, auch nicht Glücklich ihre Dienstbekleidung zu tragen. Das ist eine "Notwendigkeit" um "frei" fahren zu können.
Unteranderem wird dieses "Frei fahren" mit der Möglichkeit und Verpflichtung zum Eingreifen und zur Leistung von Unterstützung des Zugpersonals begründet. Daher auch die "Uniformpflicht".
In Zivil gibts das nur mit entsprechenden Nachweisen.

Was du meinst, unter anderem mit dem Unterschied NV / FV bezieht sich auf DB Bockwurst äh Sicherheit.
Da bin ich jetzt aber nicht firm mit den entsprechenden Vorschriften. Wenn ich mich recht entsinne, müssen DB Sicherheit wenn sie z.B. im NV Züge begleiten ("TaliBahn", "Gaza-Streifen") sich die Begleitung mittels Zangenabdrucks auch durch den KiN bestätigen lassen (die haben so nen Formular).

Im FV kommt diese Begleitung jedoch nicht vor, sodass dort eine ausdrückliche Dienstanweisung vorliegen muss


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