Teure Trassenpreise: DB "Inkasso" klagt gegen Privatbahn! (Allgemeines Forum)

heinz11, Mittwoch, 03.12.2008, 00:02 (vor 5621 Tagen) @ stuttgarter

Station & Service darf sich aber nicht durch Quersubventionierung aus anderen Bereichen refinanzieren, da eine Trennung von Netz und Betrieb (zumindest bilanztechnisch) vorgeschrieben ist. Und die Verkehrsstationen (also der Teil der Bahnhöfe, der für den Bahnbetrieb notwendig ist) müssen sich hauptsächlich über Stationsentgelte finanzieren.

Quersubventionierung und Spartenrechnung ( also nur die bilanztechnische Aufschlüsselung, neudeutsch unbundling)sind zwei verschiedene Dinge. Mich interessiert, welche Variante angewandt wird.

gruß heinz


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