Skandal/Südkor. Reisepass gilt neuerdings als MVV-Karte (Allgemeines Forum)

stuttgarter, Samstag, 29.11.2008, 21:54 (vor 6319 Tagen) @ bahn-user

Wie ist das eigentlich im Fernverkehr? Ein Argentinier ohne EU-Wohnsitz steigt ohne Bargeld in den Sprinter ein, weil er von Berlin nach Frankfurt will? In Haft nehmen kann man so jemanden ja nicht?

Na ja, so einfach ist es dann wohl doch nicht. Wenn die Personalien erfasst sind, z.B. anhand eines Ausweises oder durch Bundespolizei, dann kann die DB schon an das Geld kommen, wenn sie möchte:

Hat die DB in dem Wohnsitzland des "Schwarzfahrers" eine Niederlassung (d.h. eine Firma, die in dem jeweiligen Land ins Firmenregister eingetragen ist - in deinem Beispiel Schenker Argentinien), dann kann die DB die Forderung über diese Niederlassung nach dortigem Recht anmahnen und die Zahlung norfalls auch gerichtlich durchsetzen. Die entstehenden Kosten durch den Aufwand kann sie sich natürlich ebenfalls erstatten lassen.

Das ist natürlich reine Theorie. Ich glaube jedoch kaum, dass die DB diesen Aufwand wirklich durchführt, zumal man ja nie weiß, ob der Betreffende überhaupt zahlen kann.

Deswegen wird es in der Praxis wohl eher auf einen sofortigen Fahrtausschluss hinauslaufen. Ist wirkungsvoller und schreckt in Verbindung mit Polizei vielleicht ein bisschen ab.


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