Fhaarscheinspalterei... (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Donnerstag, 24.11.2011, 12:02 (vor 5430 Tagen) @ Fabian318

Was natürlich offiziell nicht geht, ist von Eindhoven nach Venlo(Gr) mit RP zu lösen und nur bis Venlo zu fahren. Es heißt ja, aus der Kombination der Fahrscheine müsse sich eine grenzüberschreitende Reise ergeben.


Da holen wir doch mal die Goldwaage raus:

Warum sollte das offiziell nicht gehen? Solange nur die Kombination der Fahrscheine vorgeschrieben ist, nicht die der Fahrabsicht oder gar der tatsächlichen Fahrt, gibt es doch gar kein Problem.


Richtig. Aber aus einem Fahrschein Eindhoven -> Venlo(Gr) ergibt sich auch aus der Kombination mehrerer Fahrscheine keine internationale Reise, eben weil keine Kombination, sondern nur genau ein Fahrschein, vorliegt.

Stimmt. Und damit erklärt sich auch das offiziell?! "Er" dürfte eine Fahrkarte Eindhoven-Venlo(Gr) also nicht mit RP rausrücken, wenn es keine Kombinationskarte gibt.

Wobei die Frage ist, wer "er" ist (SchaltERmensch, IntERnet oder ... SelbERmat?) - und wie ihm die Kombination mit anderen Fahrscheinen vermittelt werden könnte - erst Recht, wenn die Kombinationskarten schon vorhanden sind (das scheint nicht ausgeschlossen?).

Aber Entschuldigung für die Goldstaubaufwirbelung: die ist dann wohl nicht nötig;-)

fegt zusammen
fjk


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