Fhaarscheinspalterei... (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Donnerstag, 24.11.2011, 11:43 (vor 5429 Tagen) @ Fabian318

Was natürlich offiziell nicht geht, ist von Eindhoven nach Venlo(Gr) mit RP zu lösen und nur bis Venlo zu fahren. Es heißt ja, aus der Kombination der Fahrscheine müsse sich eine grenzüberschreitende Reise ergeben.

Da holen wir doch mal die Goldwaage raus:

Warum sollte das offiziell nicht gehen? Solange nur die Kombination der Fahrscheine vorgeschrieben ist, nicht die der Fahrabsicht oder gar der tatsächlichen Fahrt, gibt es doch gar kein Problem.
Das ist auch etwas anderes, als mit einem Fernverkehrsfahrschein (z.B. WM-Pass) nur Nahverkehr zu fahren, denn dort ist das Zurücklegen eines Teils der Strecke im FV vorgeschrieben, kann nur nicht kontrolliert* werden.

fieselt Unerhebliches auseinander
fjk

*) mag mal jemand den "Wie oft ist mein WM-Pass gestempelt worden"-Thread suchen und nachprüfen, ob auch RE-Entwerungen vorgekommen sind? Sonst könnte man das Anbringen eines einzelnen FV-Stempelabdrucks als einen entsprechenden Kontrollversuch ansehen. Durchgreifend ist der allerdings nicht: man könnte sich ja auch vier Wochen lang im NV-Zulauf auf die eine Fernzugnutzung befinden...


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