Dämliche Weisung, siehe U-Bahnen (Aktueller Betrieb)

NIM rocks, Montag, 21.11.2011, 21:41 (vor 5360 Tagen) @ ICE-TD
bearbeitet von NIM rocks, Montag, 21.11.2011, 21:41

Wann durften die Türen früher freigegeben werden, bei unter 30 km/h (nach dem Erinnerungston) oder erst etwa bei Schrittgeschwindigkeit? Gibt es einen konkreten Anlass für die neue Weisung?

Unter 30 km/h. Irgendwer hat wohl festgestellt das Gefahr bestünde wenn der Zug sehr langsam an seinen planmäßigen Halt ranfährt und sich die Türen dann unter 5 km/h öffnen lassen.

Ich - als interessierter Laie - finde es sinnlos. Da geht nur unnötig Zeit verloren. In allen drei deutschen U-Bahn-Systemen, und die dürften ein wenig mehr Fahrgäste transportieren, als DB Fernverkehr, ist es gang und gäbe, dass die Türen bei Stillstand des Zuges (rechtlich der Straßenbahn ;-)) schon in ihrer kompletten lichten Weite geöffnet sind, insbesondere bei den älteren Typen (alle Berliner außer H/Hk, Münchner A/B, Hamburger DT2/DT3). Beschleunigt den Fahrgastwechsel definitiv.


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