RE: Kleiner Einspruch (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Dienstag, 15.11.2011, 11:10 (vor 5460 Tagen) @ Fabian318

Ich denke mal, vorzugeben, einen Brief zwar erhalten zu haben, der aber leer gewesen sei,
ist für die Kunden doch problematischer,
als einfach anzugeben, man hätte nie einen Brief erhalten.

Das stimmt wohl.
Aber wenn ich das Einschreiben aus Verbrauchersicht betrachte:
Wenn ich dem Empfänger unterstelle, mich anzulügen, er hätte überhaupt keinen Brief erhalten,
muss ich ihm genauso unterstellen, dass er mich auch anlügt und behauptet,
er hätte irgendwas ganz anderes erhalten (z.B. keine Kündigung).

was für eine Kündigung? wenn er meint, etwas ganz anderes erhalten zu haben, dann könne er das doch belegen.
Du meinst, er würde behaupten wollen, in dem _verschlossenen_ BC100-Schreiben sei nicht die BahnCard100 drin gewesen, sondern irgendetwas anderes?
Damit wird er nirgends mit durchkommen, geschweige denn, dass das überhaupt je jemand versuchen wollte.
Das Einschreiben spricht eben für die Kunden eine sehr deutliche Sprache.


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