Sparpeis - Aufhebung der Zugbindung bei Aufenthalt? (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Donnerstag, 10.11.2011, 22:19 (vor 5462 Tagen) @ BR_103

Hallo,

Bezüglich des 1. Teils habe ich mir in einem ähnlich gelagerten Fall auf meinem OT >mir eine Befreiung von der Zugbindung eintragen lassen und bin dann mit jedem >beliebigen Zug weiter gefahren. Das würde ich an deiner Stelle auch so machen.

Bei mehreren Zügen am ersten Tag und einer Verspätung, die nicht den letzten gebuchten Zug an diesem Tag betrifft, müsste die Zugbindung ja auch ohne Bestätigung aufgehoben sein. Wobei wegen der Nachweisbarkeit eine entsprechende Bestätigung nicht schaden kann.

Wenn der letzte gebuchte Zug am ersten Tag der Fahrt von einer Verspätung betroffen ist und die Reise nach Aufenthalt am zweiten Tag fortgesetzt werden soll, ist der Fall meiner Meinung nach anders zu bewerten und es dürfte keine Aufhebung der Zugbindung für den zweiten Tag erteilt werden.
Anders formuliert: Hat man ein Recht auf auf eine bestimmte Aufenthaltszeit an einer Zwischenstation ?
Wenn ein FV-Zug am ersten Tag stark verspätet an der Zwischenstation ankommt, wird ja meine Aufenthaltszeit dort verringert. Dennoch ist aufgrund des Aufenthaltes jedoch nicht von einer Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof laut Beförderungsvertrag (gemäß Punkt 9.1.1 BB Personenverkehr) auszugehen.


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