"zusätzliche Bedingungen" + City mobil (Fahrkarten und Angebote)

Jogi, Donnerstag, 10.11.2011, 20:44 (vor 5462 Tagen) @ safe go

Ok, wenn man sich auf diese allgemeinen Seiten berufen kann, ist ja gut...

Ach in dem Sinne meinst du das. Im Zweifel eines (juristischen) Falles ist natürlich das maßgeblich was in den AGB und/oder auf der Fahrkarte steht...

Für mich waren das nur Info- und Werbeseiten und ich dachte, es gibt noch juristisch sicher ausformulierte Bestimmungen gesondert dazu.

... aber gerade zum City mobil-Angebot finde ich in den BB dazu nichts. Dann dürfte das maßgeblich sein, was Dir zum Zeitpunkt der Buchung angezeigt wurde bzw. das, was dazu auf der Fahrkarte steht. Der bahn.de-Site nach ist das wohl die zeitliche Gültigkeit sowie die Formulierung berechtigt zum unmittelbaren Fahrtanschluss im ÖPNV des Zielbahnhofs. Am Automaten müsste das selbe rausgespuckt werden.

Hilft Dir das jetzt?

Grüße
Jogi


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