Schwerbehindertenausweis B = keine Geschäftsgrundlage! (Fahrkarten und Angebote)

Redesign, Freitag, 04.11.2011, 04:26 (vor 5469 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Redesign, Freitag, 04.11.2011, 04:28

beglichen werden. Der Bund zahlt also schon für die Begleitperson und zusätzlich erhält im "Verkaufsfall" die behinderte Person Geld vom Beförderten, wobei jedoch berücksichtigt werden sollte, dass diese Person das Geld ggf. auch gut brauchen kann. Also ein zweischneidiges Schwert.

Bis man das Kennzeichen "B" (damit man die Begleitperson kostenlos mitnehmen kann) erhält, müssen die Beeinträchtigungen hoch sein. Vermutlich würden die Betroffenen sehr gerne neben ihren Tickets auch die ihrer Gratis-Mitfahrer aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie dafür im Tausch keine Behinderung mehr hätten.

Dann könnten sie auch wieder einer normalen Arbeit nachgehen und Einkünfte erzielen. Aufgrund ihrer Behinderung ist ihnen das in der Regel verwehrt, die meisten können nicht nur, sondern müssen, um überhaupt irgendwohinzukommen, eine(n) Begleiter(in) mitnehmen - ohne Hilfe können sie überhaupt nicht mehr reisen. Und für die Reise selbst fehlt ihnen natürlich oft das finanzielle Polster, von der Erwerbslosenrente ist es meistens unmöglich, so etwas zu zahlen.

Wer denkt schon mit 35 an Krankheitsfolgen und sichert sich ab?

Bei der Gerüchten zufolge restriktiven Vergabepraxis von Schwerbehindertenausweisen mit Merkzeichen "B" dürften zudem ja keine Unberechtigten diese Ausweise erhalten.

Das ist in der Tat so.


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