FGR bei fest definierten Unterwegs Aufenthalten (Fahrkarten und Angebote)
Hallo,
ungeachtet dessen das das Thema FGR hier schon mal diskutiert worden ist, so scheint es jetzt in einem Punkt eine gewisse Sicherheit zu geben. Ich hatte ja schon mal vor längerer Zeit die Frage aufgeworfen, ob es eine Entschädigung auch dann geben kann, wenn ein fest eingeplanter Unterwegs Aufenthalt durch Verspätung eines voraus gegangenen Zuges nicht planmässig ablaufen kann.
Im konkreten Fall hatte ich vor ca. 2 Monaten ein OT Ticket B - HH - F - S gebucht, wobei ich bei der Buchung in HH 1 Stunde und in F 2 Stunden Aufenthaltsdauer vorgegeben hatte. Damals (es war an einem Sonntag) ist in HH ein ICE nach F wegen Bauarbeiten VOR der planmässigen Zeit los gefahren. Dadurch das ich mich vorher nicht im Internet schlau gemacht habe, hatte ich den Zug nach F verpasst und war dann erst mit ca. 90 Minuten Verspätung in F angekommen.
Den ursprünglich gebuchten Anschlusszug in F hätte ich natürlich noch bekommen wodurch mir aber mein fest eingeplanter Aufenthalt verloren gegangen wäre. Also bin ich erst 2 Stunden später (also mit dem geplanten Aufenthalt) weiter nach S gefahren.
Die Frage war jetzt nur, ob sich die FGR Entschädigung nur auf das planmässige Erreichen des Endzieles bezieht oder nicht. Denn hätte ich es gewollt, so hätte ich ja in F den geplanten Zug nach S nehmen können. Mit dieser Fragestellung habe ich das FGR Formular mit einem Begleitbrief von mir zum Service Center geschickt, was mir heute eine 50% Verspätungsentschädiung auf mein Konto überwiesen hat. Ungeachtet dessen das ich nicht weiss, ob ich vom FGR Service Center auch einen Begleitbrief als Antwort bekomme, so wäre mit der Überweisung für mich klar, das sich die FGR sich nicht nur auf das planmässige Erreichen des Endzieles beziehen, sondern eben auch auf fest definierte Unterwegs Aufenthalte.