Aufhebung Zugbindung (Allgemeines Forum)

Jogi, Sonntag, 16.10.2011, 00:01 (vor 5396 Tagen) @ ICE-T-Fan

Der Ersatzzug gilt als ganz normale Zugleistung für die entsprechende Verbindung. Nur wenn [...] der Zielbahnhof mit mehr als 20 min Verspätung erreicht wird, wird die Zugbindung in der Regel aufgehoben, wobei das nicht öffentlich geregelt zu sein scheint, sondern eher internen Weisungen oder Empfehlungen entspricht.

Gemäß der FGR (die natürlich bei Ersatzzügen greifen), BB 9.1.1., darf ab 20 min zu erwartender Verspätung am Ziel der nächste Zug in diese Richtung genutzt werden. Das entspricht einer Aufhebung der Zugbindung.

Na ja, ist fast nicht öffentlich ;-)))

Gute Nacht
Jogi


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