Zu Unrecht nicht rechtzeitig zu Ende geführte Satzanfänge (Fahrkarten und Angebote)

fjk, Dienstag, 11.10.2011, 12:18 (vor 5488 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von fjk, Dienstag, 11.10.2011, 12:19

Genau; ist nicht zu Unrecht außer der Zugnummer nicht auch die Abfahrts- und Ankunftszeit auf der Fahrkarte vermerkt (in der "Wegevorschrift", nicht in der informellen Reiseverbindung)


Zu "Unrecht"?

Naja, gedanklich war ich wohl noch in der Bestätigungsschleife nach dem Motto "deswegen (weil eine konkrete Verbindung zu einer bestimmten Zeit gebucht wurde) steht nicht zu Unrecht
auch die Zeit auf der Karte" - aber so ganz passend ist die Floskeltaste hier trotzdem nicht gedrückt worden. Entschuldigung.

Ja, die Abfahrtzeit steht dort auch drauf.

Okokok, nur die Abfahrtszeit, ändert aber nichts daran, ...

(Wo steht, wann man sich informieren muss? Zwei Wochen, zwei Tage, zwei Stunden vor Abfahrt?)

("Hinten") auf dem Onlineticket steht "kurz vor Reisebeginn". Damit kann nichts passieren (sicherer formuliert wäre wohl nur "rechtzeitig") - sehr konkret ist es aber nicht;-) Und das ist erstens nur eine Bitte (oder ein wohlmeinender Hinweis) und kein "muss" und zweitens fehlt sie auf echten Fahrkarten.

empfiehlt auch die rechtzeitige (und/oder mehrmalige;-)) freundliche Nachfrage bei einem Stempelschwinger


Was bei entsprechender Nachfrage in 95 % der Fälle klappt. Genauso wie das Mitfahren im Fernverkehr mit Nahverkehrskarte ohne eine neue Fahrkarte vorher zu lösen usw. usf. "Wie es in den Wald ruft..."

... dass wir uns nicht zu Unrecht einig sind.

denkt doch mal
fjk

EDIT: Verbimdung -> n, um keine OT-Diskussionen zur Zugbindung in nicht mehr FV-würdigen Wagen aufkommen zu lassen. Oh, da ist auch das n gefährlich...


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