Zugbindung bei veränderter Abfahrt (Fahrkarten und Angebote)

DG, Montag, 10.10.2011, 19:33 (vor 5489 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von DG, Montag, 10.10.2011, 19:33

So wie ich das sehe, ist die Zugbindung nicht aufgehoben.
Zum einen ist die S-Bahn Nahverkehr und eh nicht so auf der Fahrkarte eingetragen,
zum anderen meine ich, dass (bei der Onlinebuchung) teilweise noch dasteht,
"Bitte überprüfen Sie die Verbindung kurz vor Reiseantritt!"


Ja, aber wenn sich die Ankunftszeit durch Fahrplanänderungen nach hinten verschiebt, kann das nicht das Problem des Kunden sein und er muss auch eine frühere Verbindung (um rechtzeitig anzukommen) nehmen können. (Die Bahn hat wohl kaum das Recht, den Vertrag einseitig zu ändern.) Genauso andersrum: Wenn der gleiche Zug früher fährt darf er sich an die Abfahrtzeit gebunden sehen und hat meines Erachtens auch das Recht, einen Zug zur ursprünglichen Abfahrtzeit zu nehmen.

Nunja, das wäre wirklich schön, aber ob es so ist, kann ich nicht sagen!
Evtl. sei hierdrauf verwiesen, geht zwar um BahnCard aber der Satz stimmt und lässt sich meiner Meinung nach übertragen.

Fahrplan geändert?
Dagegen ist kein Kraut gewachsen. Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Fahrplan. In extremen Einzelfällen hat die DB allerdings eine Kündigung akzeptiert.

(Quelle: obriger Link)


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