Gibt es noch Bayerntickets ohne Datumsbindung? (Fahrkarten und Angebote)
ulim, Montag, 10.10.2011, 13:46 (vor 5490 Tagen)
Hallo zusammen,
ich würde gerne ein Bayernticket verschenken. Da ich aber nicht vorhersehen kann,
wann der Beschenkte die Fahrt in Anspruch nimmt, frage ich mich, ob es das auch
ohne aufgedrucktes Datum gibt.
Als Online-Ticket muss ich ein Datum eingeben und soweit ich weiß ist das auch
an den Automaten inzwischen so. Früher gab's die Tickets so, dass man selbst das Datum
eintragen konnte. Ist das noch möglich? Vielleicht am Schalter oder an Automaten
außerhalb von Verkehrsverbünden?
Wäre prima, wenn mir jemand von Euch hier weiterhelfen könnte...
Vielen Dank und beste Grüße
ulim.
! Reisegutschein kaufen
GUM, Montag, 10.10.2011, 14:17 (vor 5490 Tagen) @ ulim
Hallo zusammen,
ich würde gerne ein Bayernticket verschenken. Da ich aber nicht vorhersehen kann,
wann der Beschenkte die Fahrt in Anspruch nimmt, frage ich mich, ob es das auch
ohne aufgedrucktes Datum gibt.
Als Online-Ticket muss ich ein Datum eingeben und soweit ich weiß ist das auch
an den Automaten inzwischen so. Früher gab's die Tickets so, dass man selbst das Datum
eintragen konnte. Ist das noch möglich? Vielleicht am Schalter oder an Automaten
außerhalb von Verkehrsverbünden?
Wäre prima, wenn mir jemand von Euch hier weiterhelfen könnte...Vielen Dank und beste Grüße
ulim.
Wenn Du ein Bayern-Ticket für eine Person verschenken willst, dies gibt´s sowohl für die 1. und auch die 2. Klasse.
Grüße
GUM
! Reisegutschein kaufen
ulim, Montag, 10.10.2011, 14:52 (vor 5490 Tagen) @ GUM
Danke für den Tip, ich fürchte aber, dass man den Reisegutschein dann am Schalter tauschen muss. Da wo der
Beschenkte wohnt, ist der Schalterbetrieb schon vor Jahren eingestellt worden. (Nächstes Reisezentrum 20 km,
nächste Agentur 15 km weg). Oder sind diese Gutscheine Online-Ticket tauglich?
Gutscheine auch online und am Automaten einsetzbar
Jogi, Montag, 10.10.2011, 14:59 (vor 5490 Tagen) @ ulim
bearbeitet von Jogi, Montag, 10.10.2011, 15:04
Danke für den Tip, ich fürchte aber, dass man den Reisegutschein dann am Schalter tauschen muss. Da wo der
Beschenkte wohnt, ist der Schalterbetrieb schon vor Jahren eingestellt worden. (Nächstes Reisezentrum 20 km,
nächste Agentur 15 km weg). Oder sind diese Gutscheine Online-Ticket tauglich?
Das geht natürlich.
Sowohl im Internet wie auch am Automaten gibt es kurz vor Buchungsabschluss die Funktion, einen Gutschein einzulösen. Dazu wird jeder Gutschein mit einem siebenstelligen Code versehen, der dann eingegeben werden muss.
Gutscheine auch online und am Automaten einsetzbar
Bernd August, Montag, 10.10.2011, 22:28 (vor 5490 Tagen) @ Jogi
Sowohl im Internet wie auch am Automaten gibt es kurz vor Buchungsabschluss die Funktion, einen Gutschein einzulösen. Dazu wird jeder Gutschein mit einem siebenstelligen Code versehen, der dann eingegeben werden muss.
Das Problem wird für denjenigen aber sein, dass selbst bei völliger Kostendeckung mit einem Standard-Gutschein gültige KK-Daten samt Prüfzahl anzugeben sind.
Ja, gibt es...
Ludo, Niedersachsen, Montag, 10.10.2011, 14:59 (vor 5490 Tagen) @ ulim
Ja, gibt es...
ulim, Montag, 10.10.2011, 15:09 (vor 5490 Tagen) @ Ludo
@ Jogi: Vielen Dank für die Info! Ich bin als Schwarzkärtchen-Fahrer leider etwas unbedarft,
was Onlinetickets und Automaten angeht.
@ Ludo: So stelle ich mir das vor, sieht schick aus. Gibt es das so wie auf dem Ebay-Bildchen
im freien Verkauf, oder war das irgendeine Sonderaktion?
Ja, gibt es...
Ludo, Niedersachsen, Montag, 10.10.2011, 15:21 (vor 5490 Tagen) @ ulim
@ Ludo: So stelle ich mir das vor, sieht schick aus. Gibt es das so wie auf dem Ebay-Bildchen
im freien Verkauf, oder war das irgendeine Sonderaktion?
Das sind eigentlich unverkäufliche Freifahrtscheine, die von DB Regio Bayern ausgegeben werden. Diese werden z.B. an Mitarbeiter zu bestimmten Anlässen verschenkt (wo sonst noch weiß ich nicht). Auf jeden Fall kann man die normalerweise nicht käuflich erwerben.
Ja, gibt es...
oberzugfahrer, Montag, 10.10.2011, 15:27 (vor 5490 Tagen) @ Ludo
Ich hab auch noch welche, dazu die Frage ob es Probleme macht, wenn bei mir eine große 27 drauf steht, denn es ist kein Gültigkeitsende aufgedruckt, dürfte demnach unbegrenzt haltbar sein. mfg
Tarifwechsel: Aufbrauchfrist für Fahrscheine
GUM, Montag, 10.10.2011, 17:11 (vor 5490 Tagen) @ oberzugfahrer
Ich hab auch noch welche, dazu die Frage ob es Probleme macht, wenn bei mir eine große 27 drauf steht, denn es ist kein Gültigkeitsende aufgedruckt, dürfte demnach unbegrenzt haltbar sein. mfg
Da gibt es eindeutige Regelungen in den AGB. Wenn ich mich recht erinnere steht da irgendetwas von 2-3 Monaten oder so. Unbegrenzt haltbar ist so ein Fahrschein leider nicht, ich habe auch schon Abschnitte einer Mehrfahrtenkarte wegschmeißen müssen.
Deshalb gilt ja auch: Finger weg !
GUM, Montag, 10.10.2011, 17:09 (vor 5490 Tagen) @ Ludo
Das sind entweder persönliche Dankeschön-Fahrkarten oder auch eine besondere Form der
Erstattung für Verspätungen. Deshalb gilt eindeutig: Finger weg !
Denn irgendwo auf dem Fahrschein oder auch auf dem Umschlag steht: Nicht für den Wiederverkauf.
Der Reisegutschein ist die ehrlichere Variante.
Deshalb gilt ja auch: Finger weg !
Bernd August, Montag, 10.10.2011, 20:30 (vor 5490 Tagen) @ GUM
Das sind entweder persönliche Dankeschön-Fahrkarten oder auch eine besondere Form der
Erstattung für Verspätungen. Deshalb gilt eindeutig: Finger weg !
Die Dinger sind zum Beispiel auch bei diversen Abo-"Freundschaftswerbeaktionen" als Prämie zu erhalten (und da kann auch in anderen Regionen das BY-Ticket ausgewählt werden ...).
Denn irgendwo auf dem Fahrschein oder auch auf dem Umschlag steht: Nicht für den Wiederverkauf.
Der Reisegutschein ist die ehrlichere Variante.
Papier ist geduldig ...
Deshalb gilt ja auch: Kaufen!
Reisefuchs, Dienstag, 11.10.2011, 08:10 (vor 5489 Tagen) @ Bernd August
Denn irgendwo auf dem Fahrschein oder auch auf dem Umschlag steht: Nicht für den Wiederverkauf.
Der Reisegutschein ist die ehrlichere Variante.
Papier ist geduldig ...
... wenn der Preis für Dich akzeptabel ist.
Ich halte den von der Bahn gemachten Hinweise: „Weiterverkauf nicht gestattet“, Entgeltliche Weitergabe nicht gestattet“ oder wie auch immer die jeweiligen Formulierungen lauten für rechtlich sehr umstritten, ich bin der Meinung, das diese vor Gericht keinen Bestand haben dürften. Aber ein Advokat könnte sicher näheres dazu sagen.
Wenn man sich die Rechtsprechung zu einzelnen AGB Punkten anderer Unternehmen in der Vergangenheit ansieht, so wird man feststellen, das nicht alles was schwarz auf weiß vom Verkäufer in den AGB steht auch zur Anwendung kommen darf.
Jemand erwirbt bei Lidl, Saturn, etc ein Ticket, oder ein BahnBonus Teilnehmer ruft eine Freifahrt für Dritte ab. Alle diese Dinge werden regelmäßig bei ebay angeboten. Würde die Bahn ernsthaftes Interesse die Nicht-Wiederverkaufsbedingung durch zu setzen, so würde sie konsequent dagegen angehen. Das ist nicht der Fall, daher ist m. M. das dass Unternehmen weiß, wie schwierig im möglichen Gerichtsverfahren es sein dürfte, diese Bedingung durch zu setzen.
Wie hat der Vorschreiber so schön angemerkt „Papier ist geduldigt“. Und die AGB der Bahn nicht kein Gesetz und auch nicht unantastbar.
Problematisch hierbei ist die Abteilung Trust & Safety
GUM, Dienstag, 11.10.2011, 09:41 (vor 5489 Tagen) @ Reisefuchs
Danke für Deinen Beitrag.
Dein von ebay angesprochenes Verhalten hat ja auch für ein jähes Abstoppen der Wachstumsraten bei ebay gesorgt. Die Problematik gefälschter, widerrechtlich weiterverkaufter Artikel ist dort bekannt wird allerdings nicht als investitionswürdige Abteilung gesehen.
Manche Mitarbeiter des dortigen Telefonsupports "radebrechen" mehr, als sie Deutsch sprechen. Dort eine Konfliktlösung außerhalb standardisierter Verfahren zu bekommen erweist sich als äußerst schwierig.
Trotzdem gilt aber weiterhin: Derjenige, der diesen Fahrschein geschenkt bekommt erklärt sich mit den AGB sowohl der Werbeaktion als auch des Fahrscheines einverstanden.
Wer also ein Mitarbeiter-Geschenk-Ticket weiterverkauft sollte am besten so enden wie die berühmte Supermarkt-Kassiererin aus Berlin mit ihren zwei Pfandbons.
Ist ja irgendwie das Gleiche.
Problematisch hierbei ist die Abteilung Trust & Safety
Reisefuchs, Dienstag, 11.10.2011, 10:11 (vor 5489 Tagen) @ GUM
Trotzdem gilt aber weiterhin: Derjenige, der diesen Fahrschein geschenkt bekommt erklärt sich mit den AGB sowohl der Werbeaktion als auch des Fahrscheines einverstanden.
Das bedeuted noch lange nicht das die AGB rechtens sind und bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung bestand haben.
Wer also ein Mitarbeiter-Geschenk-Ticket weiterverkauft sollte am besten so enden wie die berühmte Supermarkt-Kassiererin aus Berlin mit ihren zwei Pfandbons.
Ansichtssache. Keine Zustummung
Ist ja irgendwie das Gleiche.
Nein.
Das Thema brauchen wir nicht ins unendliche Führen, Deine Meinung zu diesem Thema schreibst Du oft genug. Aber es gibt auch andere Meinungen.
Problematisch hierbei ist die Abteilung Trust & Safety
Dan_P, St. Ilgen/Sandhausen, Dienstag, 11.10.2011, 10:36 (vor 5489 Tagen) @ Reisefuchs
Trotzdem gilt aber weiterhin: Derjenige, der diesen Fahrschein geschenkt bekommt erklärt sich mit den AGB sowohl der Werbeaktion als auch des Fahrscheines einverstanden.
Das bedeuted noch lange nicht das die AGB rechtens sind und bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung bestand haben.
So ist es. AGB, bzw. Teile einer AGB können mal eben schnell nichtig werden, ohne dass der eigentliche Vertrag nichtig wird, sprich Geld und Ware können rechtmäßig ihren Eigentümer wechseln.
Das alte AGBG ist im BGB in den §§305 mit 310 aufgegangen.
--
bye, Dan
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Meine Fotos im Netz - http://www.dans-photos.net/
[OT] @ ulim
Jogi, Montag, 10.10.2011, 15:36 (vor 5490 Tagen) @ ulim
@ Jogi: Vielen Dank für die Info! Ich bin als Schwarzkärtchen-Fahrer leider etwas unbedarft, was Onlinetickets und Automaten angeht.
Kein Problem. (U.a.) dafür ist das Forum doch da ;)
Und sieh's mal so: Als Schwarzkärtchenfahrer wäre ich wahrscheinlich ebenso "unbedarft".... :-))
[OT] Schwarzkärtchen oder nicht
Sören Heise, Region Hannover, Montag, 10.10.2011, 15:42 (vor 5490 Tagen) @ Jogi
Und sieh's mal so: Als Schwarzkärtchenfahrer wäre ich wahrscheinlich ebenso "unbedarft".... :-))
Nun, wenn man vom individuell erstellten Billett zum Schwarzkärtchen umsteigt, ist es vermutlich unkomplizierter als wenn man vom Schwarzkärtchen umsteigt auf individuell erstellte Billette oder auch nur als Schwarzkärtchenfahrer um Rat gefragt wird bezüglich eines individuell erstellten Billetts. ;-)
Viele Grüße, Sören
[OT] Schwarzkärtchen oder nicht
Jogi, Montag, 10.10.2011, 15:57 (vor 5490 Tagen) @ Sören Heise
bearbeitet von Jogi, Montag, 10.10.2011, 15:57
Hallo Sören,
Nun, wenn man vom individuell erstellten Billett zum Schwarzkärtchen umsteigt, ist es vermutlich unkomplizierter als wenn man vom Schwarzkärtchen umsteigt auf individuell erstellte Billette oder auch nur als Schwarzkärtchenfahrer um Rat gefragt wird bezüglich eines individuell erstellten Billetts. ;-)
sicher, sicher - ich war eher darauf fixiert, dass sich mir dann viele Bahnfahrmöglichkeiten eröffnen würden, ganz unabhängig von Zugbindung, Vorbuchung, günstige Route ertüfteln; möglicher Loungezugang, nicht mehr fluchen ob nicht bepreisbarer Relation, kein zwanghaftes Nutzen popeliger Verstärker-IC...
Hach... :-)))
Grüße
Jogi
[OT] Bahnfahrmöglichkeiten
Sören Heise, Region Hannover, Montag, 10.10.2011, 16:02 (vor 5490 Tagen) @ Jogi
Ja, da stimme ich Dir zu. In Beitrag 126304 (ganz unten) hatte ich das Vergnügen, so etwas zu erleben. Und abgesehen vom Lounge-Zugang (gibt's ohnehin nicht überall) hatte ich mit dem Weltmeisterinnenpaß ab und an ähnliche Probleme, wenn auch die Touren durchgeplant waren.
Viele Grüße, Sören
--
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Europa: Linkliste Fahrplantabellen und mehr
Gibt es noch Bayerntickets ohne Datumsbindung?
wachtberghöhle, Montag, 10.10.2011, 20:13 (vor 5490 Tagen) @ ulim
Hallo zusammen,
ich würde gerne ein Bayernticket verschenken. Da ich aber nicht vorhersehen kann,
wann der Beschenkte die Fahrt in Anspruch nimmt, frage ich mich, ob es das auch
ohne aufgedrucktes Datum gibt.
Hier in NRW gibt es die NRW-Variante bei den örtlichen Verkehrsbetrieben. Sei es REVG, VGWS oder auch KVB oder Rheinbahn.
Die verkaufen die Ticket ohne(!) Bedienzuschlag und zum abstempeln!
Ich kann mir ähnliches auch in Bayern vorstellen.
Tickets zum Abstempeln
Fabian318, Münster i. W., Montag, 10.10.2011, 20:14 (vor 5490 Tagen) @ wachtberghöhle
Hier in NRW gibt es die NRW-Variante
und das Schönes-Wochenende-Ticket
bei den örtlichen Verkehrsbetrieben. Sei es REVG, VGWS oder auch KVB oder Rheinbahn.
zum abstempeln!
Da frage ich mich, wie ich das dann in Hamburg bewerkstelligen soll.
Tickets zum Abstempeln - Gute Frage!
fjk, Dienstag, 11.10.2011, 08:42 (vor 5489 Tagen) @ Fabian318
Hier in NRW gibt es die NRW-Variante
und das Schönes-Wochenende-Ticket
zum abstempeln!
Da frage ich mich, wie ich das dann in Hamburg bewerkstelligen soll.
Moin,
na das ist mal 'ne gute Frage! Zumal selbst wenn Du eine befugte Person findest, die statt eines Automatenstempels eine manuelle Entwertung aufbringt, die Frage bleibt, wie andere Prüfüersonen das interpretieren.
Kürzlich wurde in Erinnerungen schwelgend hier "nur" der umgehkehrte Fall behandelt - wobei da das Datum wenigstens sicher ist. Nämlich verschlüsselt.
Nutzt die Route 77 gelegentlich - mit dem Auto
fjk
Ja, bei der MVG!
Fratz, Dienstag, 11.10.2011, 15:47 (vor 5489 Tagen) @ ulim
Hallo zusammen,
ich würde gerne ein Bayernticket verschenken. Da ich aber nicht vorhersehen kann,
wann der Beschenkte die Fahrt in Anspruch nimmt, frage ich mich, ob es das auch
ohne aufgedrucktes Datum gibt.
Klaro gibt es das. Man kauft es "einfach" an einem Automat der MVG (Münchner Verkehrsgesellschaft). Das heißt NICHT dass man es an einem Automat der Münchner S-Bahn kaufen darf!
Das Ticket wird erst dann gültig, wenn man es abstempelt. Unterschreiben muss man trotzdem, auch wenn es nur ganz klein ist.
Ja, bei der MVG!
Ludo, Niedersachsen, Dienstag, 11.10.2011, 17:41 (vor 5489 Tagen) @ Fratz
Das Ticket wird erst dann gültig, wenn man es abstempelt.
Und wie soll man es abstempeln, wenn man nicht im Raum München sondern in einem verbundfreien Gebiet die Reise antritt?
Ja, bei der MVG!
Regiosprinter, Dienstag, 11.10.2011, 19:11 (vor 5489 Tagen) @ Ludo
Das Ticket wird erst dann gültig, wenn man es abstempelt.
Und wie soll man es abstempeln, wenn man nicht im Raum München sondern in einem verbundfreien Gebiet die Reise antritt?
Für sowas gibt es doch Zugbegleiter... ;-)
Wundert mich aber, dass die MVG noch Bayerntickets ohne Datum verkauft.
In Augsburg ging das an den alten Automaten auch - aber seit überall neue aufgebaut wurden, muss man das Datum vorgeben.
Klaus
Ja, bei der MVG!
weichenknecht, Süd- und Ostbayern, Dienstag, 11.10.2011, 21:49 (vor 5489 Tagen) @ Regiosprinter
Das Ticket wird erst dann gültig, wenn man es abstempelt.
Und wie soll man es abstempeln, wenn man nicht im Raum München sondern in einem verbundfreien Gebiet die Reise antritt?
Für sowas gibt es doch Zugbegleiter... ;-)
Ich war schon mehrfach mit einem MVG-Bayern-Ticket unterwegs, ohne die Fahrt in München angetreten zu haben (u.a. ab Salzburg Hbf,...). Hatte da nie Probleme, wenn das Datum mit Kugelschreiber oben (dort wo man sonst entwertet) eingetragen war. Hingegen, als ich einmal im BT nicht das Datum eingetragen hatte, hat mir die Zugbegleiterin ausdrücklich gesagt, dass da oben das Datum eingetragen werden muss/soll.
Wundert mich aber, dass die MVG noch Bayerntickets ohne Datum verkauft.
In Augsburg ging das an den alten Automaten auch - aber seit überall neue aufgebaut wurden, muss man das Datum vorgeben.
Klaus
Wenn mich nicht täuscht, ist das in München sogar noch mit den neuen Automaten so, dass die ohne Datum verkauft werden...
Keine Datumseingabe auch bei neuen Automaten der MVG
Matze86, München, Mittwoch, 12.10.2011, 07:44 (vor 5488 Tagen) @ Regiosprinter
Das Ticket wird erst dann gültig, wenn man es abstempelt.
Und wie soll man es abstempeln, wenn man nicht im Raum München sondern in einem verbundfreien Gebiet die Reise antritt?
Für sowas gibt es doch Zugbegleiter... ;-)
Wundert mich aber, dass die MVG noch Bayerntickets ohne Datum verkauft.
In Augsburg ging das an den alten Automaten auch - aber seit überall neue aufgebaut wurden, muss man das Datum vorgeben.
Klaus
Ich habs grad getestet: Auch die neuen Automaten der MVG wollen keine Datumsangabe.
Ja, bei der MVG!
Fratz, Mittwoch, 12.10.2011, 11:03 (vor 5488 Tagen) @ Regiosprinter
Das Ticket wird erst dann gültig, wenn man es abstempelt.
Und wie soll man es abstempeln, wenn man nicht im Raum München sondern in einem verbundfreien Gebiet die Reise antritt?
Für sowas gibt es doch Zugbegleiter... ;-)
Ja, das habe ich schon öfters beobachtet. Da wurde mit der Kneifzange des Zub das Datum auf das MVG-Ticket gestempelt.
Gänigiges Verfahren
Sören Heise, Region Hannover, Mittwoch, 12.10.2011, 11:25 (vor 5488 Tagen) @ Fratz
Da wurde mit der Kneifzange des Zub das Datum auf das MVG-Ticket gestempelt.
Moin!
In meinen Augen ein gängiges Verfahren, wenn mal wieder die einzige Knipskiste kaputt ist. Auch hier im GVH wird das angewandt.
Gruß Sören