DB-Facebook: (nicht) anonym im Zug? (Allgemeines Forum)

fjk, Freitag, 16.09.2011, 09:31 (vor 5517 Tagen) @ liebe70
bearbeitet von fjk, Freitag, 16.09.2011, 09:32

Wie darf/muss man sich sich da verhalten?


Du hast ihnen gegenüber die gleichen Rechte und Pflichten wie bei jedem anderen DB-Mitarbeiter auch. Das heißt auch, daß Du ihren Namen verlangen kannst, welchen sie Dir mitteilen müssen.

Moin,

dazu hätte ich eine Beobachtung aus dem wahren Leben beizusteuern: als ein ziemlich frecher Schwarzfahrer (der nach und nach den ganzen Wagen gegen sich aufbrachte - nicht nur wegen so geschickter Kommentare "und überhaupt, Sie können mich ruhig mit Dr. ansprechen" nachdem er sich erst nicht ausweisen wollte) neulich in einem RE von einem bewundernswert seelenruhigen Zub-Kollegen mit einer Fahrpreisnacherhebung versehen wurde, weil man mit einer Einzonenstraßenbahnmonatskarte eben nicht bis weit in den nächsten Verbund reinfahren darf, kam es unter anderem dazu, dass sich Herr Dr. Schwarzfahrer zwecks späterer Beschwerde nach dem Namen des DB-Mitarbeiters erkundigte. Der trug wohl kein Namensschild und verwies (in der Situation nachvollziehbar, obwohl er die Passagiere wie gesagt klar auf seiner Seite hatte) auf die Prüf- oder Zangennummer auf der FPN, damit sei er identifizierbar.

Wie gesagt, in der Situation erschien es wie nachvollziehbarer Selbstschutz, seinen Namen nicht zu nennen, aber erstens passt das nicht zur obigen Regelung und zweitens kann ich den Wunsch des "Opfers", seinen "Peiniger" wenigstens ansprechen zu können (Lakai soll er ihn ja nicht nennen;-) Wäre der Situation auch nicht sehr angemessen...) auch nachvollziehen. Für etwaige Beschwerden sollte er mit seiner FPN hingegen gut ausgestattet sein (zumal er später zur Sicherheit wohl eine weitere erhalten haben dürfte, da er nicht am genannten Zielbahnhof ausstieg - was der Schaffner sehr zur Freude der weiteren Passagiere durchaus registrierte...).

Natürlich täte es auch ein Pseudonym, es geht mir hier ja nur um die "Formwahrung" in "gesitteten (Streit-)Gesprächen".

findet (und fragt nach Hintergrund und Anwendungsbereich der oben zitierten Regelung)
dr.-müller-lüdenscheidt


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum