DB Sicherheit wie sie wirklich ist. (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Freitag, 16.09.2011, 01:47 (vor 5517 Tagen) @ br752
bearbeitet von michael_seelze, Freitag, 16.09.2011, 01:49

Ich greife das Thema deshalb nochmals auf da ich ueber diesen Thread gestolpert bin:

DSO: "DB- Sicherheit" - auf ihre Weise "charmant" ...
Der direkte Zeitungsartikel hier: Gültiger Fahrschein – aber Strafe muss sein

Das Schlimme an der Sache ist, dass selbst du Bundespolizei anscheinend?? machtlos dabeisteht und DB Sicherheit gewaehren laesst mit den Hinweiss, dass man das spaeter klaeren kann, wo doch eigentlich nichts zu klaeren ist!

Warum muss das so sein?
Warum duerfen die das?

Anscheinend gelten sie als Betriebspersonal.
Aus den MVV-Beförderungsbedingungen:

§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt
(1) 1Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet,
wenn er [...] 4. die Fahrkarte auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt oder >aushändigt,[...]

Dies behaupteten laut Zeitungsartikel ja die Mitarbeiter der DB Sicherheit.
Wenn der Fahrgast nun keine Zeugen hat, die bezeugen können, dass eine Aufforderung durch die DB-Sicherheits-Leute zuvor nicht erfolgt ist, sieht es wohl schlecht für ihn aus.
Weiter heißt es in den BB:

(1a) 1 Ein Fahrgast, der zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes >verpflichtetist, hat bei Aufforderung durch das Prüfpersonal, sich diesem gegenüber >mittels eines amtlichen Lichtbildausweises zu legitimieren. 2Soweit dies nicht >erfolgt oder falsche Personalien angegeben werden, sind von ihm die hierdurch >entstehenden Kosten zu tragen.

Laut Zeitungsartikel hat er seine Personalien nicht angegeben; also könnten ihm noch Zusatzkosten blühen.

Vielleicht sollten mal die BB kundenfreundlicher gestaltet werden.
Das Vorgehen der Mitarbeiter der DB Sicherheit findet, wenn sich der Fall wie vom Kunden behauptet zugetragen hat, meine Missbilligung.


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