Re: Beipackzettel (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Montag, 22.08.2011, 16:55 (vor 5526 Tagen) @ GUM
bearbeitet von michael_seelze, Montag, 22.08.2011, 16:55

Danke für den Beitrag.

Ich verstehe halt diese Rabatt-Spielereien wirklich nicht mehr. Muss man denn als Unternehmer alle Eventualitäten aufschreiben ? Dann kommt ein Gutschein heraus und ein Beipackzettel ein Länge einer DIN A4-Seite ?!

Nein, es reicht ja aus, die Information über das Internet bereitzustellen (AGB als PDFs) und die zugehörigen Beförderungsbedingungen in stets aktueller Ausgabe auf den besetzten Bahnhöfen für die Kunden bereitzuhalten, die nicht ins Internet gehen können/wollen.


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