3 für 2 Preis (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Montag, 22.08.2011, 16:41 (vor 5528 Tagen) @ GUM

Der Gutschein ist eine kostenlose Zugabe der Deutschen Bahn AG zu einem Produktkauf. Ähnlich könntest Du auch argumentieren in einem Supermarkt:

Dort gibt es manchmal einen 3 für 2 Preis oder ein Nutella-Glas mit 40 g mehr. Jetzt kannst Du auch nicht sagen: Ich, michael_seelze, möchte nur das dritte kostenlose Produkt oder die 40 g aus dem Nutella-Gals herauslöffeln und den Rest zurückgeben.
Grüße GUM

Ich meine weiterhin, dass man alle Vorschriften, die ein Kunde bei so einer Gutscheinaktion einhalten muss, diesem auch vor Erhalt des Gutscheins bekanntgeben sollte. Wenn nun die Bahn AG nicht möchte, dass man letztlich nur den Gutschein nutzt, muss sie in die Bedingungen schreiben, dass der Gutschein nur mit der zugehörigen benutzten Fahrkarte gültig ist oder diese vor Fahrtantritt der mit dem Gutschein gebuchten Fahrt als Original nachgereicht werden muss.

Zu den Nutella-Gläsern:
Richtig, in diesem Fall kann man nicht einfach zwei Gläser zurückgeben, weil ja auf dem Kassenbon der Rabatt auf die drei Gläser vermerkt ist. Beim Bahn-Gutschein hat ja niemand ausgeschlossen, dass man die Fahrkarte, deren Kauf zum Gutscheinerhalt führte, nicht nach Gutscheineinlösung wieder stornieren kann.
Zu dem Punkt, dass Du das für "krank" hältst:
Ich würde diesen Aufwand eines vielfachen Fahrscheinkaufs mit anschließenden Stornierungen der Fahrkarten auch zu 90% nicht selbst betreiben, um solch einen Gutschein zu erhalten.


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