Durchrutschweg nachträglich einstellbar? (Allgemeines Forum)

Trainspotter D, Donnerstag, 06.11.2008, 23:58 (vor 6248 Tagen) @ sappiosa

Hallo,

so ein nachträglich einstellbarer Durchrutschweg dürfte - unabhängig vom verwendeten Stellwerkssystem - nicht möglich/zulässig sein.

Wenn eine Einfahrt "gezogen wird" (das sagt man noch heute so, obwohl es fast keine mechanischen Stellwerke mehr gibt - bei denen wurde tatsächlich an einem Drahtseil gezogen, um das Signal auf Fahrt zustellen), dann wird die Fahrstraße eingestellt und verriegelt.
Das soll heißen: Die Stellwerkselektronik prüft den Fahrweg bis zum Ende (bei Einfahrt = Ausfahrsignal) und darüber hinaus den Durchrutschweg. Ist alles frei, dann werden die entsprechenden Weichen verriegelt und stehen für andere Zug- und Rangierfahrten nicht mehr zur Verfügung.
Verändern kann man das Ganze nur, wenn die Verriegelung wieder rückgängig gemacht wird - das darf aber nur passieren, wenn die Fahrstraße nicht bereits benutzt wird.

Wird jetzt auf einem Gleis eine Ausfahrt "gezogen", dann wird auch diese verriegelt. Gleichzeitig wird der sog. "Flankenschutz" eingerichtet. D.h. auch die benachbarten Weichen werden nach Möglichkeit so gestellt und verriegelt, dass sie von der eingestellten Fahrstraße weg zeigen.
Wird zu einer bestehenden Ausfahr-Fahrstraße eine Einfahrt auf ein Nachbargleis "gezogen", dann prüft die Stellwerkselektronik und stellt fest - dass sie Sicherheit nur bis zum Ausfahrsignal garantieren kann (weil der Abschnitt dahinter bereits zugunsten der Ausfahr-Fahrstraße verriegelt ist).
Entsprechend springt das Einfahrsignal mit der Kennziffer "3" (= für Stumpfgleis oder fehlender Durchrutschweg) auf Fahrt. Und da man in eine verriegelte Fahrstraße nicht eingreifen kann (oder besser gesagt: nicht eingreifen können sollte), kann man auch dann, wenn urplötzlich ein Durchrutschweg vorhanden wäre, desen nicht mehr der Einfahr-Fahrstraße zuordnen.

Gruß

Trainspotter D


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum