Code und Lesegerät (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Dienstag, 26.07.2011, 09:17 (vor 5552 Tagen) @ 611003 3

Morgen zusammen,

es kann ja auch sein, dass der Schaffn ...äh Zub in seinem Apparillo beim Einlesen >die korrekte Zugbindung angezeigt bekommt, oder? Das nutzt nun unserem Fahrgast >wenig, aber so lässt sich dann die Zugbindung herausfinden. Sollte der Fahrgast nun >in einem anderen Zug als im gebuchten sitzen, darf dann die Pönalgebühr erhoben >werden?

Auf alle Fälle ! Ich sehe dies übrigens ganz im Zusammenhang mit der allgemein um sich greifenden Rabattitis, einem Krankheitsbild des auseinanderfallenden Europa im 21. Jahrhundert :-)

Egal was für einen Preis ein Unternehmen oder was für ein Sonderangebot jemand macht: Irgendjemandem ist es dann wieder zu teuer. Und obwohl ich meine Meinung beibehalte, dass die Rechtsabteilung der Bahn insgesamt nicht die hellste ist, sind die Zugbindungen doch klar und deutlich kommuniziert. Ich kann gar nicht zählen, wie oft mir ein/eine freundliche/r Mitarbeiter/in dies telefonisch vorgelesen hat.

Ich behaupte ja, dass eine Strafe hier wieder durch mehr oder weniger grauzonige >Kulanzgutscheine im Nachhinein wieder aufgehoben würde, spätestens, wenn die >Bild-Zeitung wieder was zum schreiben hatte...

Die sollen lieber die erhöhten Entsorgungskosten bezahlen. Denn was dort geschrieben wird gehört meiner Meinung nach ungelesen auf die Sondermülldeponie....


versucht zu orakeln
611 003


Edit: Oral und Orakel ist nicht dasselbe...


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