Was heißt "eingetragen"? (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Montag, 25.07.2011, 15:49 (vor 5550 Tagen) @ fjk

Argumentieren kann man also höchstens andersherum, nämlich dass eine zufällig falsch ausgestellte Fahrkarte die Tarifregeln, die eine Zugbindung im Fernverkehr ausdrücklich vorsehen, nicht außer Kraft setzt - und sich diese über den Reiseplan rekonstruieren lässt.

Genau DAS ist rechtlich der entscheidende Satz.


Bye. Flo.


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