Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben? (Allgemeines Forum)
DG, Donnerstag, 14.07.2011, 21:00 (vor 5563 Tagen)
bearbeitet von DG, Donnerstag, 14.07.2011, 21:03
Folgende Geschichte dazu:
Ich fuhr mit einem Fernverkehrszug[Adminedit; Reisetag und Zugnummer entfernt; Holger_HAM] von Hamburg nach Bremen, das in der 1. Klasse. Da kam ich mir schon etwas deplatziert vor, da ich zwar ne gute
Jacke, jedoch nur Jeans und T-Shirt anhatte, alle anderen aber auffallend gut gekleidet
waren und Anzug trugen und viele hatten auch Notebooks dabei, offensichtlich Geschäftsleute.
Alle Anderen? Nein! Eine Gruppe osteuropäisch anmutender Spätjugendlicher (3 "Herren", eine "Dame")
saß hinter mir in einer der vierer-Sitzgruppen des SBB-Zuges (dessen Firstclass ich im Gegensatz zu den DB-Zügen der Produktklasse B sehr angenehm und gemütlich finde)
Nunja, da dachte ich mir zunächst nichts bei, warum auch.
Als dann die junge Zub´in kam und die Fahrkarten sehen wollte hörte ich von hinten nur:
"Das ist hier grundsätzlich nicht gültig". "Aha, also mal wieder ne Gruppe mit Niedersachsen-Ticket" dachte ich.
Es wurde aber noch besser; "Das ist ja heute überhaupt nicht mehr gültig, da steht "Gültig am gestrigen Tag[Adminedit; Datum entfernt; fabs]" drauf, das war gestern"
stellte die Zub´in fest. Von der Gruppe war immer nur sowas wie "Echt?" oder "Aha" bishin zu "Ähh, das kann gar nicht sein" zu vernehmen.
Um ihre erste Äußerung noch weiter auszuführen stellte die Zub´in noch fest:
"Wir sind hier in einem EuroCity, da gilt das eh nicht, da steht doch: RB, RE, S-Bahn, Metronom" oder so ähnlich. "Sie müssen jetzt natürlich bezahlen" hieß es noch, "Wo wollen Sie denn hin?"
Das konnte ich dann nicht mehr so ganz verstehen, aber die haben dann nur ein Ticket bis Bremen (nächster Haltebahnhof) gekauft, mussten jeder ~27€ zahlen,
denn irgendwann stellte die Zub´in noch fest; "Ach, wir sind hier ja in der 1. Klasse" und von der Vierergruppe war wieder das vertraute "Ähh, echt?" zu hören,
jedenfalls wollten sie plötzlich doch nur noch zweite Klasse reisen.
Mehrmals wurde noch gefragt, warum die Gruppe nicht sah, dass die Gültigkeit abgelaufen war, aber darauf antworteten sie auch nicht ausführlicher als sonst.
Was mich aber wunderte war, dass die Zub´in meinte:
"Wären Sie damit in einem Regionalzug angetroffen worden, wären Sie alle mit 40€ dabeigewesen".
Warum denn bitte in nem Regionalzug, aber nicht in nem FV-Zug wenn
- Der Fahrschein vom Vortag war
- Der Fahrschein für die Zuggattung nicht gültig war
- Der Fahrschein in der Wagenklasse nicht gültig war?
Sowas ist mir vollkommen unverständlich,
da man ja immer wieder hört, dass die Zub´s Null-Toleranz bsp. gegen Kinder verfolgt,
diese am nächsten Bahnhof rauswirft (auch nachts) und auch von denen 40€ will,
wenn nur mal der Automat defekt war.
P.S. Es dürfte doch hier keinen Ermessensspeilraum geben, oder?
Zumal die Gruppe ja mit erwähntem Ticket fahren wollte, und nicht von selbst
noch im Zug eine GÜLTIGE Fahrkarte kaufen wollte.
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
sflori, Donnerstag, 14.07.2011, 21:09 (vor 5563 Tagen) @ DG
@Admin: Vielleicht kann man die Zugnummer rausnehmen?
P.S. Es dürfte doch hier keinen Ermessensspeilraum geben, oder?
Zumal die Gruppe ja mit erwähntem Ticket fahren wollte, und nicht von selbst
noch im Zug eine GÜLTIGE Fahrkarte kaufen wollte.
Du hast schon recht. Laut AGBs wären hier 4 FNs fällig gewesen...
Da war die Schaffnerin wirklich sehr kulant.
Bye. Flo.
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
DG, Donnerstag, 14.07.2011, 21:12 (vor 5563 Tagen) @ sflori
@Admin: Vielleicht kann man die Zugnummer rausnehmen?
Dann evtl. eher den Tag, die Zugnummer ist wichtiger!
P.S. Es dürfte doch hier keinen Ermessensspeilraum geben, oder?
Zumal die Gruppe ja mit erwähntem Ticket fahren wollte, und nicht von selbst
noch im Zug eine GÜLTIGE Fahrkarte kaufen wollte.
Du hast schon recht. Laut AGBs wären hier 4 FNs fällig gewesen...
Da war die Schaffnerin wirklich sehr kulant.
Würde ich eigentlich auch so sehen.
Hatte erst gedacht, dass die Zub´in keine Lust auf Konfrontation hatte,
aber sie hat ja doch öfter mal sehr direkt gefragt "Aber die gilt ja heute in KEINEM Zug, das können Sie doch nicht übersehen haben?!"
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
sflori, Donnerstag, 14.07.2011, 21:25 (vor 5563 Tagen) @ DG
Hatte erst gedacht, dass die Zub´in keine Lust auf Konfrontation hatte, aber sie hat ja doch öfter mal sehr direkt gefragt "Aber die gilt ja heute in KEINEM Zug, das können Sie doch nicht übersehen haben?!"
Ohne dabei gewesen zu sein, das klingt schon sehr nach Verarsche. Auf jeden Fall ne lustige Geschichte.
Mein Favorit ist ja immer noch die Kandidatin, die mit KVB (Köln!!!) Kurzstrecken-Ticket in die 1. Klasse Lounge in Hamburg wollte. Kann man natürlich verstehen, vor allem weils damals noch die leckeren Laugenbrötchen gab. ;) Das Personal fand das jedoch nicht so witzig, weil die Frau einfach sitzen blieb und ordentlich Beleidigungen austeilte. Die herbeigerufene DB Sicherheit wurde sogar auf Französisch angeschnautzt. Irgendwann wurde sie dann rausgetragen. Hatte selten so gute Unterhaltung, aber als Personal hätt ich echt kein Bock auf so Leute...
Dennoch (und hier schließt sich der Kreis) - der Schaffnerin bei Dir wirds wohl lieber gewesen sein, von den 4 Leuten den Bordpreis zu kassieren als sich mit den FNs rumzuplagen. Hab selbst schon welche gekriegt und es hat immer ewigst (trotz aktiver Mitarbeit von mir) gedauert, bis das Dingen erstellt war. In der Zeit kann sie ggf. kein APS machen und keine anderen Leute kontrollieren.
Bye. Flo.
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
DG, Donnerstag, 14.07.2011, 21:28 (vor 5563 Tagen) @ sflori
Hatte erst gedacht, dass die Zub´in keine Lust auf Konfrontation hatte, aber sie hat ja doch öfter mal sehr direkt gefragt "Aber die gilt ja heute in KEINEM Zug, das können Sie doch nicht übersehen haben?!"
Ohne dabei gewesen zu sein, das klingt schon sehr nach Verarsche. Auf jeden Fall ne lustige Geschichte.
Es war wirklich so, ich habe da nicht übertrieben!
Dennoch (und hier schließt sich der Kreis) - der Schaffnerin bei Dir wirds wohl lieber gewesen sein, von den 4 Leuten den Bordpreis zu kassieren als sich mit den FNs rumzuplagen. Hab selbst schon welche gekriegt und es hat immer ewigst (trotz aktiver Mitarbeit von mir) gedauert, bis das Dingen erstellt war. In der Zeit kann sie ggf. kein APS machen und keine anderen Leute kontrollieren.
Das ganze hat auch so etwa 15-20 Min gedauert, mit APS war die eher nicht beschäftigt,
der bestand aus einem jungen Mann der mit einem kleinen Schiebewagen durch die Wagen ging, etwa so wie in einigen Regionalzügen.
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
sflori, Donnerstag, 14.07.2011, 21:32 (vor 5563 Tagen) @ DG
Ohne dabei gewesen zu sein, das klingt schon sehr nach Verarsche. Auf jeden Fall ne lustige Geschichte.
Es war wirklich so, ich habe da nicht übertrieben!
Lol. Ich meinte, dass die 4 Leute die Schaffnerin veräppeln wollten. ;)
Bye. Flo.
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
DG, Donnerstag, 14.07.2011, 21:42 (vor 5563 Tagen) @ sflori
Ohne dabei gewesen zu sein, das klingt schon sehr nach Verarsche. Auf jeden Fall ne lustige Geschichte.
Es war wirklich so, ich habe da nicht übertrieben!
Lol. Ich meinte, dass die 4 Leute die Schaffnerin veräppeln wollten. ;)
Achso, okay. Ich bin kein Psychologe aber dem Tonfall nach dachte ich fast,
dass denen das echt nicht klar war, dass das da nicht gilt,
ungeachtet dessen, dass man sowohl die Klasse, als auch Zuggattung sowie Tag kennen sollte!
Außerdem sollte doch klar sein, dass in FV-Zügen immer kontrolliert wird!
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
Matze86, München, Donnerstag, 14.07.2011, 21:13 (vor 5563 Tagen) @ DG
bearbeitet von Matze86, Donnerstag, 14.07.2011, 21:15
Folgende Geschichte dazu:
Ich fuhr Adminedit; Zugnummer entfernt
Vielleicht sollte man erstmal den Reisetag entfernen.
Soeben geschehen. ;-)
stellte die Zub´in fest. Von der Gruppe war immer nur sowas wie "Echt?" oder "Aha" bishin zu "Ähh, das kann gar nicht sein" zu vernehmen.
Wahrscheinlich noch am Vorabend gekauft ;)
Warum denn bitte in nem Regionalzug, aber nicht in nem FV-Zug wenn
- Der Fahrschein vom Vortag war
- Der Fahrschein für die Zuggattung nicht gültig war
- Der Fahrschein in der Wagenklasse nicht gültig war?Sowas ist mir vollkommen unverständlich,
da man ja immer wieder hört, dass die Zub´s Null-Toleranz bsp. gegen Kinder verfolgt,
diese am nächsten Bahnhof rauswirft (auch nachts) und auch von denen 40€ will,
wenn nur mal der Automat defekt war.
P.S. Es dürfte doch hier keinen Ermessensspeilraum geben, oder?
Zumal die Gruppe ja mit erwähntem Ticket fahren wollte, und nicht von selbst
noch im Zug eine GÜLTIGE Fahrkarte kaufen wollte.
Auch hier hätte der erhöhte Fahrpreis fällig werden müssen, also in diesem Fall wohl 50€ für jeden (in der 2.Kl.).
OT: Wenn schon entfernen, dann richtig...
Blaschke, Donnerstag, 14.07.2011, 21:56 (vor 5563 Tagen) @ DG
Folgende Geschichte dazu:
Ich fuhr mit einem Fernverkehrszug[Adminedit; Reisetag und Zugnummer entfernt; Holger_HAM] von Hamburg nach Bremen, das in der 1. Klasse. (...)
Alle Anderen? Nein! Eine Gruppe (...) Spätjugendlicher saß hinter mir in einer der vierer-Sitzgruppen des SBB-Zuges
Da bleiben nicht viele zur Auswahl...
Um ihre erste Äußerung noch weiter auszuführen stellte die Zub´in noch fest:
"Wir sind hier in einem EuroCity
Auch davon gibt's auf der genannten Strecke nicht sooo viele...
Gar nicht so einfach, alle Hinweise zu löschen. Wird Zeit, dass die Bahn in Einheitswagen und mit Einheitszugbezeichnungen umherfährt. Am besten dann noch mit einer 08/15-Zugnummer... ;-)
Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von
jörg
OT: Wenn schon entfernen, dann richtig...
fabs, Braunschweig, Donnerstag, 14.07.2011, 22:04 (vor 5563 Tagen) @ Blaschke
Da bleiben nicht viele zur Auswahl...
Auch davon gibt's auf der genannten Strecke nicht sooo viele...
Mindestens 13 pro Woche. :-P
Gar nicht so einfach, alle Hinweise zu löschen.
Richtig, solange man den Text nicht total verpfuschen will. ;-)
Aber wir haben nunmal diese Regel hier im Forum und versuchen sie daher auch möglichst durchzusetzen.
Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück von
jörg
Grüße zurück
fabs
--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
OT: Detektivisch ermitteln...
Blaschke, Donnerstag, 14.07.2011, 22:50 (vor 5563 Tagen) @ fabs
Mahlzeit!
Da bleiben nicht viele zur Auswahl...
Auch davon gibt's auf der genannten Strecke nicht sooo viele...
Mindestens 13 pro Woche. :-P
Nun ja...
Beide Züge fahren weit vor 9 Uhr in Hamburg los. Daher mein Tip: Es war kein Nds-Ticket, sondern ein SWT.
Der Zug war allerdings voll mit Geschäftsleuten. Das Ticket war zudem "gestern" gültig.
Daraus kombiniere ich: Es war ein Montag.
Das grenzt die Suche schon mal drastisch ein... ;-)
Schade nur, dass hier natürlich nicht die Lösung veröffentlicht wird... ;-)
Gar nicht so einfach, alle Hinweise zu löschen.
Richtig, solange man den Text nicht total verpfuschen will. ;-)
Aber wir haben nunmal diese Regel hier im Forum und versuchen sie daher auch möglichst durchzusetzen.
Ist ja auch richtig...
Schöne Grüße von
jörg
Gratuliere, Columbo ;)
GUB, Bremen, Mittwoch, 20.07.2011, 20:02 (vor 5557 Tagen) @ Blaschke
- kein Text -
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
john-vogel, Freitag, 15.07.2011, 00:45 (vor 5563 Tagen) @ DG
Wo wir hier gerade bei dem Thema sind: Letztens im Regionalzug von München Richtung Rosenheim traf der Schaffner nicht weit von mir entfernt auf eine Gruppe schnattender Frauen bei der Rückfahrt mit Bayern-Ticket. Anscheinend wohnen die Frauen in verschiedenen Dörfern und so stiegen bei der Hinfahrt nur zwei von ihnen ein, anschließend wurden sie kontrolliert. Der Zub hat daher das Ticket zweimal entwertet. Die restlichen drei Frauen sind wohl später zugestiegen.
Bei der Rückfahrt hat der Kontrolleur dann gesehen, dass am Anfang nur zwei Personen im Zug saßen und die Gruppe im nachhinein vergrößert wurden, was so nicht erlaubt ist. Aufgrund der hitzigen Diskussion war er schon kurz davor 3 FNs zu erheben, hat es dann aber doch gelassen. Vermutlich war ihm der Aufwand tatsächlich zu hoch.
Wie handhabt die Bahn sowas? Wird das mit der Gruppengröße wirklich so streng durchgesetzt? Immerhin muss man ja wirklich die Befördungsbedingungen lesen um das herauszufinden, bzw. man schaut explizit auf die Bahn-Homepage.
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
Jörg, Freitag, 15.07.2011, 00:57 (vor 5563 Tagen) @ john-vogel
Wie handhabt die Bahn sowas? Wird das mit der Gruppengröße wirklich so streng durchgesetzt? Immerhin muss man ja wirklich die Befördungsbedingungen lesen um das herauszufinden, bzw. man schaut explizit auf die Bahn-Homepage.
Naja, das Problem dürfte gewesen sein, dass er nicht wusste welchen dreien aus dieser fünf Personengruppe er die Fahrpreisnacherhebung ausfüllen sollte.
Dazu hätte es nicht nur Zangenabdrücke, sondern auch des festhaltens der Namen bedurft.
Vielleicht waren auf der Hinfahrt drei der fünf Frauen auch nur auf Toilette.
Das Frauen im Rudel auf's Klo gehen soll ja öfters vorkommen.
Also im Zweifel für die Angeklagten.
Wie unterschiedliche Einstiegsorte feststellen?
safe go, Chemnitz, Freitag, 15.07.2011, 06:27 (vor 5563 Tagen) @ john-vogel
[...] Der Zub hat daher das Ticket zweimal entwertet. Die restlichen drei Frauen sind wohl später zugestiegen.
Bei der Rückfahrt hat der Kontrolleur dann gesehen, dass am Anfang nur zwei Personen im Zug saßen und die Gruppe im nachhinein vergrößert wurden, was so nicht erlaubt ist.
Keine Ahnung, ob bei Ländertickets anders/genauer hingeschaut wird, aber ich habe auch schon mal zwei Zangenabdrücke des gleichen Zuges auf meinem Fahrschein gehabt. (RE Chemnitz - Erfurt mit Personalwechsel in Gera und anschließender Vollkontrolle)
Ist das wieder "Bayern und die Welt"? [und ???]
fjk, Freitag, 15.07.2011, 09:55 (vor 5563 Tagen) @ john-vogel
Wo wir hier gerade bei dem Thema sind: Letztens im Regionalzug von München Richtung Rosenheim traf der Schaffner nicht weit von mir entfernt auf eine Gruppe schnattender Frauen bei der Rückfahrt mit Bayern-Ticket. Anscheinend wohnen die Frauen in verschiedenen Dörfern und so stiegen bei der Hinfahrt nur zwei von ihnen ein, anschließend wurden sie kontrolliert. Der Zub hat daher das Ticket zweimal entwertet. Die restlichen drei Frauen sind wohl später zugestiegen.
Bei der Rückfahrt hat der Kontrolleur dann gesehen, dass am Anfang nur zwei Personen im Zug saßen und die Gruppe im nachhinein vergrößert wurden, was so nicht erlaubt ist.
Moin,
aktuell mussten wir außerbajuwarischen Heiden bei der "Gültigkeit von Fahr-und Netzkarten" ja mal wieder feststellen, dass in Bayern alles anders ist - insofern könnte das auch in diesem Zusammenhang für das Bayernticket gelten.
Bei anderen Ländertickets oder dem SWT (wo es die Idee mit den Zangenabdrücken nach Personenanzahl "früher", vor der Namenseintragungspflicht, auch schon mal gab, teilweise auch die handschriftliche Eintragung der Mitfahreranzahl auf der Rückseite) habe ich aber die momentan noch gültige und servicehalber sogar relativ intensiv kommunizierte Regelung, dass doch bitte und praktischerweise der Fahrgast mit der längsten Fahrtstrecke seinen Namen eintragen (und wohl auch das Ticket behalten...) möge im Ohr.
Das spätere Ein- oder frühere Aussteigen von Mitfahrern ist demnach bei solchen Karten wenn schon nicht ausdrücklich, dann offensichtlich durch diesen Hinweis durchaus vorgesehen.
Wie gesagt, in Bayern mag das anders sein.
Zur Belohnung noch drei Fragen mit Querbezügen:
* Gilt die kulante "später-Zusteig- und früher-Aussteig-Regelung" auch bei Sparpreis-Mitfahrern? Eigentlich sollte die Fahrkarte doch nur so wie ausgestellt, also mit und für alle Mann gelten?
* Ist ein Wochenend- oder Länderticket ein personifizierter Fahrschein in diesem Sinne?
* Fahren Regionalzüge in Bayern links?
* Welche der Fragen steht hier nur, um auf ??? zu kommen;-)?
verzählt sich
fjustusjonas(3s!)k
Ergänzung: Bayern ist die Welt!
fjk, Freitag, 15.07.2011, 10:25 (vor 5563 Tagen) @ fjk
Wo wir hier gerade bei dem Thema sind: Letztens im Regionalzug von München Richtung Rosenheim traf der Schaffner nicht weit von mir entfernt auf eine Gruppe schnattender Frauen bei der Rückfahrt mit Bayern-Ticket. Anscheinend wohnen die Frauen in verschiedenen Dörfern und so stiegen bei der Hinfahrt nur zwei von ihnen ein, anschließend wurden sie kontrolliert. Der Zub hat daher das Ticket zweimal entwertet. Die restlichen drei Frauen sind wohl später zugestiegen.
Bei der Rückfahrt hat der Kontrolleur dann gesehen, dass am Anfang nur zwei Personen im Zug saßen und die Gruppe im nachhinein vergrößert wurden, was so nicht erlaubt ist.
Bei anderen Ländertickets oder dem SWT habe ich aber die momentan noch gültige und servicehalber sogar relativ intensiv kommunizierte Regelung, dass doch bitte und praktischerweise der Fahrgast mit der längsten Fahrtstrecke seinen Namen eintragen möge im Ohr.
Und beim Bayernticket auch im Auge: in den kürzlich verlinkten Bedingungen zum Bayernticket steht genau das nämlich unter Punkt 3.4. weiter oben ist zwar von der Berechtigung zu "gemeinsamen Fahrten" die Rede, aus der man ableiten könnte, dass die Fahrten konplett und gemeinsam gemacht werden müssen - aber diese klare Regelung impliziert offensichtlich die Möglichkeit verschiedener Reiselängen bei mehreren Mitfahrern. Auch in Bayern. Bleiben die ???;-)
Vielleicht eine vierte, die sich schon andeutete: Hat die Bezeichnung 3-S-Zentrale für eine durchaus mit ermittlungstechnischen Aufgaben betraute Einrichtung etwas mit den 3 s in "Justus Jonas" zu tun? Auch das Sujet der "Zentrale" weist auf einen Zusammenhang hin. Versteckt ist diese Zentrale zumeist irgendwo hinter Bahnens Bimz-Schrottplatz. Und ist "Tante Mathilda" Hartmuts Deckname bei der Konzernsicherheit? Onkel Titus mit dem LKW kann dann nur Autoliebhaber und Russenfreund Gerd sein...
... muss demnächst mal ein paar Kassetten analysieren
fjk
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
flyingska, Freitag, 15.07.2011, 07:22 (vor 5563 Tagen) @ DG
Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt ein Unterschied. Genauso wie zwischen im Unrecht sein und für Unrecht bestraft werden.
Ich hatte schon einige knifflige Situationen mit der Bahn, wo man die Kulanz der DB wirklich einmal loben muss.
Einmal hatte ich ein Online-Ticket vergessen auszudrucken, habe in der Aufregung 3x mein Passwort falsch eingegeben und kam dadurch 30min. vor Abfahrt an mein Onlineticket nicht mehr heran. Im RZ am Bahnhof konnte mir keiner helfen - wegen der Online-Sperre. Da blieb an sich nur der Gang zum ZuB, ehrlich nach einer FPN fragen und später FPN + Onlineticket einschicken. Ich habe es aber anders gemacht. Ich habe den ganzen IC nach jemand mit Laptop + Internet-Zugang + Acrobat Reader abgesucht, das Onlineticket aufgerufen (mittlerweile wusste ich mein Passwort wieder), dann mir gezielt eine ZuB´in gesucht, mit ihr geflirtet und sie davon überzeugt, dass sie für mich eine Ausnahme macht und die Bildschirm-Ansicht meines Onlinetickets akzeptiert (sprich Code einscannen geht, abknipsen nicht). Das war natürlich große, große Kulanz von ihr - sie hätte das nicht akzeptieren müssen.
Ein anderes Mal hatte ich eine lange Sparpreis-Verbindung vom Ruhrgebiet nach Süddeutschland mit 3x Umsteigen. Am Start habe ich den RE nach Duisburg nicht bekommen, weil ich punktgenau zur Abfahrtszeit auf dem Gleis war und die Türen bereits zu waren. Kulanterweise hat die DB mir, als ich mit dem nächsten Zug in Duisburg angekommen war, eine Türstörung am RE aufgeschrieben, damit meine Zugbindung aufgehoben wurde. Das hätte die DB nicht machen müssen. Hätte das nicht geklappt, hatte ich schon über eine FPN nachgedacht, weil ich statt eines IC zwischen Köln-Frankfurt/M einfach einen ICE benutzen musste, um den Rest der alten Zugbindung wieder einzuhalten.
Das war wohl ein typischer Fall von
Tob, Freitag, 15.07.2011, 11:01 (vor 5563 Tagen) @ flyingska
@flyingska
Wie man in den Wald hineinruft....
Gut, eine große Portion Glück gehört auch dazu, dass sich nicht jemand querstellt. ;-)
Gruß
Tobias
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
sflori, Freitag, 15.07.2011, 12:58 (vor 5563 Tagen) @ flyingska
Ich hatte schon einige knifflige Situationen mit der Bahn, wo man die Kulanz der DB wirklich einmal loben muss.
Das sehe ich auch so.
Meine schönste Kulanzgeschichte habe ich im CNL von Kopenhagen erlebt. Alles war über Telefon reserviert und gebucht, doch an eines habe ich nicht gedacht: In Kopenhagen steht natürlich kein DB-Automat, der mein BahnTix-Ticket ausdrucken konnte. So ein Scheiß aber auch! :) Und da ich hinzus geflogen war, hab ichs irgendwie verbummelt, vorher in Deutschland auszudrucken.
Also einfach mal auf gut Glück rein ins gebuchte Abteil. Die Nummer kannte ich zum Glück auswendig. Dann die erste Überraschung: Die gebuchte Dusche war nicht vorhanden, der Wagen bestand ausschl. aus Economy-Abteilen oben und unten.
Nachdem wir losgefahren waren, kam die Schaffnerin und hat sich erstmal für den fehlenden Deluxe-Wagen entschuldigt. Ich entgegnete ihr (großzügig, wie ich nun mal bin), dass das gar kein Problem wäre: SIE hätte keinen Deluxe-Wagen und ICH keine Fahrkarte. Eigentlich waren wir gar nicht so verschieden. :)
Naja, das Ende vom Lied war dann, dass der Zugchef nachts um zwei in Hannover mit meiner Kreditkarte das Ticket für mich am DB-Automat gezogen hat - was ich wirklich sehr sehr nett fand.
Bye. Flo.
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
bahnerausleidenschaft, Freitag, 15.07.2011, 14:43 (vor 5562 Tagen) @ DG
In Zügen des FV kann man jederzeit eine Fahrkarte kaufen. Egal ob man mit einer ungültigen Fahrkarte oder ohne Fahrkarte einsteigt. Solange die Fahrgäste Geld haben wird der Bordtarif erhoben und fertig. Also der Zugbegleiter hat vollkommen richtig gehandelt. Im NV sieht die Sache anders aus.
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
Yassakka, Berlin, Freitag, 15.07.2011, 15:59 (vor 5562 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Das heißt also, es ist im FV quasi unmöglich, eine Fahrpreisnacherhebung zu bekommen, weil man einfach immer ein Ticket kaufen kann?
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
flyingska, Freitag, 15.07.2011, 16:03 (vor 5562 Tagen) @ Yassakka
...sofern man genug Bargeld dabei hat bzw. die Kreditkarte funktioniert.
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
bahnerausleidenschaft, Freitag, 15.07.2011, 17:26 (vor 5562 Tagen) @ flyingska
Genau, man muss die Fahrkarte kaufen wollen und auch bezahlen können.
Kann man im Zug mit Kreditkarte zahlen?
john-vogel, Freitag, 15.07.2011, 21:39 (vor 5562 Tagen) @ flyingska
bearbeitet von john-vogel, Freitag, 15.07.2011, 21:39
...sofern man genug Bargeld dabei hat bzw. die Kreditkarte funktioniert.
Kann man im Zug mit Kreditkarte zahlen?
Kann man im Zug mit Kreditkarte zahlen?
bahnerausleidenschaft, Freitag, 15.07.2011, 21:44 (vor 5562 Tagen) @ john-vogel
Kann man im Zug mit Kreditkarte zahlen?
Ja, kann man(n) und frau. :)
Kann man im Zug mit Kreditkarte zahlen?
john-vogel, Samstag, 16.07.2011, 00:46 (vor 5562 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Kann man im Zug mit Kreditkarte zahlen?
Ja, kann man(n) und frau. :)
Oh man... Und ich bin schon ein paar mal nicht in nen IC gestiegen, weil ich dachte, dass ich den Übergang nicht zahlen kann, da ich kein Bargeld dabei hatte... :D Hab dann immer auf den nächsten Bummel-Regionalzug gewartet. Wieder ein Stückchen schlauer geworden.
Kann man im Zug mit Kreditkarte zahlen?
flyingska, Samstag, 16.07.2011, 13:49 (vor 5561 Tagen) @ john-vogel
Oh man... Und ich bin schon ein paar mal nicht in nen IC gestiegen, weil ich dachte, dass ich den Übergang nicht zahlen kann, da ich kein Bargeld dabei hatte... :D Hab dann immer auf den nächsten Bummel-Regionalzug gewartet. Wieder ein Stückchen schlauer geworden.
Das geht aber nur mit einer KK! Mit einer EC-Karte kann man im Zug seine FK nicht bezahlen.
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
Ösi, Samstag, 16.07.2011, 00:54 (vor 5562 Tagen) @ flyingska
...sofern man genug Bargeld dabei hat bzw. die Kreditkarte funktioniert.
Und wenn die KK nicht funktioniert (aus Gründen, die man selbst nicht zu verschulden hat)? Zahlt man dann auch erhöhtes Beförderungsentgelt oder bekommt man eine FN über den Bordpreis?
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
bahnerausleidenschaft, Samstag, 16.07.2011, 00:57 (vor 5562 Tagen) @ Ösi
Welche Gründe? Nur den Bordpreis auf die FN geht nicht. Sachverhalt muss dann später mit der Bahn geklärt werden.
Wann wird ein "Erhöhtes Beförderungsentgelt" erhoben?
Ösi, Samstag, 16.07.2011, 13:44 (vor 5561 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
Welche Gründe? Nur den Bordpreis auf die FN geht nicht. Sachverhalt muss dann später mit der Bahn geklärt werden.
Zum Beispiel KK-Lesegerät defekt.
Bargeld lacht!
indy3, Dienstag, 19.07.2011, 15:56 (vor 5558 Tagen) @ flyingska
bearbeitet von indy3, Dienstag, 19.07.2011, 15:58
...sofern man genug Bargeld dabei hat bzw. die Kreditkarte funktioniert.
Nur Kreditkarten (keine EC-Karten, etc.) Und die Karte muss funktionieren. Das ist ein wichtiger Hinweis.
Denn wenn die Karte nicht funktioniert wird man fast immer genauso behandelt als hätte man einfach gar kein Geld (und keine Kreditkarte) dabei gehabt..und es wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Alles weitere kann man dann mit der entsprechenden Servicestelle der Bahn klären...
Deshalb habe ich auch immer Bargeld dabei. Da stellt sich immerhin nicht die Frage, ob es funktioniert. ;)
Bargeld lacht!
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 19.07.2011, 17:39 (vor 5558 Tagen) @ indy3
bearbeitet von Fabian318, Dienstag, 19.07.2011, 17:40
Denn wenn die Karte nicht funktioniert wird man fast immer genauso behandelt als hätte man einfach gar kein Geld (und keine Kreditkarte) dabei gehabt..und es wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Alles weitere kann man dann mit der entsprechenden Servicestelle der Bahn klären...
Wie gut, dass niemand nachweisen kann, ob die Störung auf der einen Seite (Kartenleser) oder auf der anderen Seite (Karte) vorlag. Das wird dann vermutlich auf eine Kulanzregelung hinauslaufen, aber erstmal natürlich eine FN.
Und zum Betreff: Bargeld mag ja lachen, aber ich nicht, wenn ich kompliziertes Bargeldmanagement betreiben muss.
Bargeld lacht... nicht immer
Matze86, München, Dienstag, 19.07.2011, 18:28 (vor 5558 Tagen) @ indy3
...sofern man genug Bargeld dabei hat bzw. die Kreditkarte funktioniert.
Nur Kreditkarten (keine EC-Karten, etc.) Und die Karte muss funktionieren. Das ist ein wichtiger Hinweis.Denn wenn die Karte nicht funktioniert wird man fast immer genauso behandelt als hätte man einfach gar kein Geld (und keine Kreditkarte) dabei gehabt..und es wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Alles weitere kann man dann mit der entsprechenden Servicestelle der Bahn klären...
Deshalb habe ich auch immer Bargeld dabei. Da stellt sich immerhin nicht die Frage, ob es funktioniert. ;)
Manchmal ist es aber von Vorteil, wenn man kein Bargeld dabei hat: Wenn z.B. ein Zub unberechtigterweise auf eine FN besteht, dann muss sich die Bahn darum kümmern und nicht ich hinter meinem Geld herlaufen ;)
Muß man sofort zahlen?
Sören Heise, Region Hannover, Dienstag, 19.07.2011, 18:30 (vor 5558 Tagen) @ Matze86
Manchmal ist es aber von Vorteil, wenn man kein Bargeld dabei hat: Wenn z.B. ein Zub unberechtigterweise auf eine FN besteht, dann muss sich die Bahn darum kümmern und nicht ich hinter meinem Geld herlaufen ;)
Moin!
Muß man da wirklich sofort zahlen oder bekommt man einen Einzahlungsbeleg oder so? Ich habe in der Hinsicht zum Glück keine Erfahrung. ;-)
Viele Grüße, Sören
--
![[image]](https://up.picr.de/48317654tz.jpg)
Verstehen Sie Bahnhof!
Europa: Linkliste Fahrplantabellen und mehr
Muß man sofort zahlen?
Matze86, München, Dienstag, 19.07.2011, 18:32 (vor 5558 Tagen) @ Sören Heise
Manchmal ist es aber von Vorteil, wenn man kein Bargeld dabei hat: Wenn z.B. ein Zub unberechtigterweise auf eine FN besteht, dann muss sich die Bahn darum kümmern und nicht ich hinter meinem Geld herlaufen ;)
Moin!Muß man da wirklich sofort zahlen oder bekommt man einen Einzahlungsbeleg oder so? Ich habe in der Hinsicht zum Glück keine Erfahrung. ;-)
Viele Grüße, Sören
Ich habe selbst zwar zum Glück auch noch keine solche Erfahrung gemacht, aber man kann durchaus sofort zahlen. Wenn man sagt, "man hat nicht soviel dabei", dann gibts eben einen Wisch samt Überweisungsträger ;)
Muß man sofort zahlen?
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 19.07.2011, 18:34 (vor 5558 Tagen) @ Sören Heise
Muß man da wirklich sofort zahlen oder bekommt man einen Einzahlungsbeleg oder so? Ich habe in der Hinsicht zum Glück keine Erfahrung. ;-)
Also wenn du wirklich offensichtlich schwarz fährst, ist die FN auch gleichzeitig die Rechnung, die du innerhalb einer Frist zu begleichen hast. Bei Dingen, die offenkundig noch geprüft werden müssen (Problem Onlineticket, Bahntix, Automatenstörung usw.) kriegt man von der Bahn Bescheid. Wenn allerdings der Zub die Forderung für berechtigt hält, man selber nicht, weiß ich nicht, ob man da außer einer Mahnung noch was bekommt. Und ob man die Pflicht hat, einer FN zu widersprechen? Ich denke mal rein rechtlich muss man erst einem Mahnbescheid widersprechen.
Bargeld lacht... nicht immer
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 19.07.2011, 18:31 (vor 5558 Tagen) @ Matze86
Manchmal ist es aber von Vorteil, wenn man kein Bargeld dabei hat: Wenn z.B. ein Zub unberechtigterweise auf eine FN besteht, dann muss sich die Bahn darum kümmern und nicht ich hinter meinem Geld herlaufen ;)
Auch wenn du was dabei hast, wird dich der Zub nicht ausrauben, um an dein Geld zu kommen. ;-) Und in der Tat: Wenn ich die Forderung unberechtigt halte, soll sich die Bahn um ihr Geld kümmern, ich will da meinem nicht hinterher rennen.
Zustimmung :)
Matze86, München, Dienstag, 19.07.2011, 18:33 (vor 5558 Tagen) @ Fabian318
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