Definition Streckenkenntnis (Aktueller Betrieb)

Twindexx, St. Gallen (CH), Sonntag, 05.06.2011, 21:59 (vor 5613 Tagen) @ DG

Ich weiss, wie das in der Schweiz läuft. Da muss man die Strecke mindestens vier mal je Richtung auf dem Führerstand mitgefahren sein, davon je Richtung mindestens einmal in der Nacht. Eine Streckenkunde muss wiederholt werden, wenn man die Strecke drei Jahre lang nicht mehr gefahren hat.
Bei Betriebsstörungen ist es einem Lokführer erlaubt, unvertraute Strecken und Bahnhöfe mit der nötigen Vorsicht zu befahren, der Lf muss allerdings damit einverstanden sein.


Grüsse aus der Ostschweiz.


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