Der Sinn hinter den verquerten Aktionsbedingungen? (Fahrkarten und Angebote)

indy3, Donnerstag, 19.05.2011, 21:14 (vor 5612 Tagen) @ Ladywithblackcard

Den Mitfahrergutschein habe ich heute auch bekommen. Und die zigste Aufforderung, mich für die E-mail-Werbung einzutragen, obwohl ich das schon längst gemacht habe. Mir scheint also, dass es da nur einen Formbrief gibt und die E-Mail-Werbung grundsätzlich dazu gehört. Sie kann also auch kein Ausschlusskriterium für den Gutschein gewesen sein.

Ich habe den gegenteiligen Schluss gezogen. Diese Werbung war ein Mittel um Kunden zum Einverständnis fürs Email-Marketing zu bewegen. Hatten Kunden schon zugestimmt, hätte es keinen Sinn gemacht sie anzuschreiben....


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