EBA Anweisung (Quelle: DSO) (Allgemeines Forum)

Steffen, Mittwoch, 15.10.2008, 17:17 (vor 6358 Tagen) @ Alexander

Wo ist für dich der Unterschied:

Die Fahrzeuge müssen zusätzlich in die Werkstatt.

Oder

Die Fahrzeuge müssen auf Weisung des Eisenbahnbehinderungsamts öfter (zusätzlich) in die Werkstatt.


Raus kommen tut ja das gleiche.

Der Unterschied ist, dass die DB im ersten Fall kommuniziert, dass sie es freiwillig tut (und damit zeigt, wie sorgsam sie mit der Sicherheit umgeht), und im zweiten Fall wird sie dazu gezwungen, was dann so ausseen könnte, dass man die Fahrzeuge so lang vernachlässigt hat, bis die Aufsichtsbehörde endlich einschreitet.

Aus Unternehmenssicht kann ich die Formulierung der DB sehr gut verstehen. Und da ich auch keine nähere Informationen habe, spekuliere ich mal nicht Gründe...

Aber wer auch immer die wahren Gründe verschweigt - beim Bahnkunden, dem der Schrtt ja letztlich dient, dürfte Unbehagen aufkommen.

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