EBA Anweisung (Quelle: DSO) (Allgemeines Forum)

heinz11, Mittwoch, 15.10.2008, 16:23 (vor 6263 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo,
laut DSO gehen die so fein ausgedrückten "zusätzlicher Behandlungen in den Werkstätten" auf eine Weisung des Eisenbahnbundesamtes zurück.

Wieso ist man den Fahrgästen gegenüber nicht so ehrlich und nennt klar die Gründe?
Totale Augenwischerei und Vernebelungstaktik!

Ich halte diese Augenwischerei für eine Frechheit. Ich zahle immer zuverlässig meinen Fahrpreis und erwarte dafür auch eine zuverlässig erbrachte Leistung. Die DB macht ansehnliche Gewinne und mutet den Fahrgästen immer wieder solche Einschränkungen zu. Diesmal bittet man noch nicht einmal mehr um Verständnis oder um Entschuldigung. Man macht das mal einfach so, sollen die doofen Kunden doch zusehen, dass sie einen Platz im Zug finden.

Typisches Gebaren eines Monopolisten. Es gab ja auch im Forum die Meinung, man hätte nur für die Beförderungsleistung, nicht aber für einen sauberen Zug bezahlt. Jetzt klappt es nicht einmal mit der Beförderungsleistung.

Ich rege mich gerade tierisch auf!

Ich kenne mindestens noch einen zweiten.

Gruß heinz


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