Definition "höhere Gewalt" (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Dienstag, 15.03.2011, 02:58 (vor 5551 Tagen) @ Fabian318

Auch bei der Bahn gelten Unwetter als höhere Gewalt. Wenn also der Baum nicht grad umgefallen ist, obwohl die Bahn hätte vorsorgen können, gelten auch hier keine FGR.


Die Bahn kann Unwetter nicht selber als höhere Gewalt definieren, recherhiere dazu mal bei Wikipedia, was dies ist.

Danke für den Tipp. Habe grad mal in Wikipedia reingeschaut. Zum Thema "höhere Gewalt": Ich hab jetzt an Kyrill beispielsweise gedacht. Da passt es doch, oder meinst Du nicht? Wenns jedes Jahr an der gleichen Stelle stürmt und keine Gegenmaßnahmen getroffen werden, ist das natürlich keine höhere Gewalt. Da fielen mir beispielsweise die recht regelmäßigen Hangrutsche an der linken Rheinstrecke ein... das ist ja mehr als einmal passiert und immer in der gleichen Gegend.


Bye. Flo.


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