Kostenerstattung bei Ausfall Fähre mit Bahn/See-Ticket (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 13.03.2011, 15:36 (vor 5681 Tagen) @ sflori

Auch bei der Bahn gelten Unwetter als höhere Gewalt. Wenn also der Baum nicht grad umgefallen ist, obwohl die Bahn hätte vorsorgen können, gelten auch hier keine FGR.

Die Bahn kann Unwetter nicht selber als höhere Gewalt definieren, recherhiere dazu mal bei Wikipedia, was dies ist. Sehr wohl nimmt sie aber "äußere Umstände, die nicht im Bahnbetrieb liegen" aus. Was ganz anderes als höhere Gewalt... Höhere Gewalt wär in Deutschland ein Erdbeben und Tsunami wie in Japan, aber ganz sicher keine Sturmflut.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum