Nein. (Allgemeines Forum)

sfn17, Dienstag, 08.03.2011, 13:45 (vor 5626 Tagen) @ Mel

Irrtum.
Streik bei der Bahn ist nicht höhere Gewalt.

Richtig, das sehen auch die Gerichte so. Auch wenn die DB seit Jahren das Gegenteil plärrt; aber wo kein Kläger, da auch kein Richter. (Kaum jemand wird seine [mickrigen] Fahrgastrechte per Prozess einklagen.)

Es ist dem Arbeitgeber prinzipiell möglich, einen Streik abzuwenden. Wenn er sich von einer Gewerkschaft "genötigt" fühlt, dann ist das eben eine Nötigung, meinetwegen auch Erpressung, vielleicht ist der Streik sogar rechtswidrig - aber keine höhere Gewalt.

Dass die DB kein Erdbeben abwenden kann, wird ihr nach herrschender Meinung aber zugestanden.

"Höhere Gewalt" beinhaltet, dass es keine juristische Person gibt, die in Haftung genommen werden könnte.

Interessant wirds, wenn die DB Schadensersatz von der GDL verlangen würde; denn dann erkennt sie auch an, dass der Streik keine höhere Gewalt war, und muss die Fahrgäste erst recht entschädigen.

Das wäre nur der Fall, wenn bei Dritten gestreikt wird.

Selbst dann nicht. Die DB kann diese dritten Vertragspartner in Schadenshaftung nehmen. Wenn eine Mineralölgesellschaft keinen Bahndiesel liefert oder liefern mag (wegen zu schlechter Ankaufskonditionen) und deshalb die Dieselzüge nicht fahren, ist das nicht Schuld der Fahrgäste.

Höhere Gewalt wäre erst gegeben, wenn die Erdölquellen versiegen. Kriege werden idR gesondert aufgezählt. (Kriege sind keine höhere Gewalt; der Besiegte muss alles bezahlen.)

Beispiel: Vertrag zwischen Verbraucher und Fluggesellschaft und Streik bei Fluglotsen, nicht >jedoch bei einem Streik bei der Fluggesellschaft

Die Fluggesellschaft muss den Verbraucher zwingend entschädigen (nicht bloß aus "Kulanz") und diesen Verlusts wegen sich wiederum an den Arbeitgeber der Fluglotsen wenden. Ganz einfach.


Die Schadenshaftung ist unbegrenzt!

Wenn ich jemand mit dem Fahrrad anfahre, der dann hinfällt, sich was bricht und viele Jahre später doch noch ursächlich wegen dieses Bruchs, der einfach nicht richtig ausheilen wollte, in den Rollstuhl kommt und berufsunfähig wird, hafte ich schlechterdings für *alles*: von der Ersthilfe (Haftung gegenüber den Sanitätern) bis zur Invalidenrente (Haftung gegenüber der Rentenversicherung). So ein Fall ist vor einigen Jahren genau so entschieden worden. Also Vorsicht, Leute! :-)

Es gelten die ganz normalen Fahrgastrechte!

Richtig.


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