Erstattung bei Streik bei BC 100 ? Zweierlei Maß und Frage (Allgemeines Forum)

Frank-RE, Recklinghausen, Dienstag, 08.03.2011, 05:46 (vor 5626 Tagen) @ Jason

Ich denke mal das an solchen Streiktagen auch die Nachfolgeleistungen, so sie denn verspätet sind, als Streikauswirkungen betrachtet werden, und somit nicht den üblichen "Kulanzregelungen" die für "Einmalfahrer" an Streiktagen gelten, unterliegen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum