Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Verbundes... (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Sonntag, 23.01.2011, 01:24 (vor 5618 Tagen) @ liebe70

Hallo Ralf,

danke für die Aufschlüsselung!

Ich sehe da aber noch zwei Punkte:

Erstens heißt es in der EU-Verordnung, dass die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben müssen, Verkehrsverbünde usw. auszunehmen. Das heißt für mich eigentlich, dass sie (die Staaten) die Verkehrsverbünde auch aktiv ausnehmen müssen, durch Gesetz oder Verordnung, und nicht, dass jeder Verbund einfach für sich entschließen kann, die Fahrgastrechte nicht anzuwenden. Wenn ich da nichts überlesen habe, findet sich im deutschen Fahrgastrechtegesetz nichts dergleichen: http://www.bmj.bund.de/files/-/3699/Fahrgastrechte_Eisenbahnverkehr_Bundesgesetzblatt.pdf.

Zweitens heißt es dann auf der Seite fahrgastrechte.info:

Für Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden und Landestarifen können andere Regelungen hinsichtlich Erstattung, Entschädigung und Geltendmachung von Ansprüchen existieren. Inhaber von Fahrkarten eines Verkehrsverbundes bitten wir deshalb, sich beim jeweiligen Verbund nach den dort gültigen Regelungen zu Fahrgastrechten zu erkundigen.

Wie ist das zu interpretieren? "Können andere Regelungen gelten" = Fahrgastrechte können aufgehoben werden oder es dürfen zusätzliche Regelungen, wie bspw. NRW-weit, gültig sein? Auch dass ausschließlich die Regelungen der Verbünde zutreffend sind, kann ich da nicht entnehmen. Demnach wären ja innerhalb von NRW nur die NRW-Fahrgastrechte zutreffend, was nicht der Fall ist.

Irgendwie also alles etwas verwirrend, auch dadurch, dass es mehrere Rechtsinstanzen gibt, die die Fahrgastrechte aufgestellt haben. Mein Punkt wäre nun, ob die BRD es überhaupt vorgesehen hat, von den europäischen Fahrgastrechten im Nahverkehr abzuweichen. Im entsprechenden Bundesgesetz finde ich nämlich nichts dazu.

Gruß
Fabian


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