Entwertung mal anders (Allgemeines Forum)
Nocturn, Im Bahndeutsch "Spontaner VieIfahrer", Sonntag, 16.01.2011, 23:01 (vor 5605 Tagen)
Servus zusammen,
ich bin gerade dabei meine "Fahrgastsrechtsformulare" sei 1. Januar auszufüllen...
Folgendes Problem ich war letzten Sonntag im ICE von Würzburg nach München unterwegs, Zug kam mit 70 min Verspätung in München an.
Die Kontrolle war kurz hintern Nürnberg, der Zub meinte "oh hab keine Zange dabei" hat die Zugnummer auf die Karte gespinselt und nen Kurzzeichen daneben.
Wird das so anerkannt und ist der Fahrschein so entwertet?
Gruß
Nocturn
Kein Problem...
Sascha Heß, Sonntag, 16.01.2011, 23:12 (vor 5605 Tagen) @ Nocturn
Hallo!
Das ist doch total egal. Um eine Erstattung nach den Fahrgastrechten zu erhalten muß die Farkarte nicht "entwertet" sein. Reich es einfach so ein und es wird ohne Probleme akzeptiert.
Viele Grüße
Sascha
Kein Problem...
Tommyboy, OWL, Montag, 17.01.2011, 00:11 (vor 5605 Tagen) @ Sascha Heß
Genau so: es muss kein Stempel von dem Zug drauf sein, von dem man angibt, gefahren zu sein. Beim Normalpreis.
Beispiel: FK Köln-München, einmal gestempelt, Zug fährt plan. Sie gilt aber 2 Tage und in diesen 2 Tagen könnte nach der eigentlichen Zugfahrt durchaus mal ein nachfolgender Zug eine entschädigungswuerdige Verspätung einfahren. Dann hat man eben die Fahrt unterbrochen und ist just mit dem verspäteten Zug weiter gefahren. Das Geld gibt's nach eigener Erfahrung trotzdem.
Perfektioniert bucht man eine solche Max-Preis FK zu einem Kaff, dass nur alle 2 Stunden bedient wird. Wie leicht platzt doch bei irgendeiner Verbindung in den 2 Tagen mal der Anschluss und schon fährt man zum halben Preis. Dazu muss der Fernzug noch nichtmal eine sehr hohe Verspätung haben, je nach gewähltem "Ziel" mögen schon einige Minuten reichen. ;)
Tommyboy
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Du lernst es nicht oder willst es nicht lernen?
liebe70, Montag, 17.01.2011, 00:32 (vor 5605 Tagen) @ Tommyboy
Beispiel: FK Köln-München, einmal gestempelt, Zug fährt plan. Sie gilt aber 2 Tage und in diesen 2 Tagen könnte nach der eigentlichen Zugfahrt durchaus mal ein nachfolgender Zug eine entschädigungswuerdige Verspätung einfahren. Dann hat man eben die Fahrt unterbrochen und ist just mit dem verspäteten Zug weiter gefahren. Das Geld gibt's nach eigener Erfahrung trotzdem.
Wie bekannt sein sollte, gibt es erfahrungsgemäß hier in Forum virtuelle Dresche für Dich, wenn Du das so offen beschreibst. Das ist das Eine.
Das Andere ist die Tatsache, daß u.a. hier VERONA mitliest. Wer das ist, sollte Dir bekannt sein. Nicht zum ersten Mal werden an verschiedenen Stellen im Internet bestimmte Praktiken beschrieben, wie man bei den Fahrkarten "schummeln" kann. Entweder beim Kauf oder bei der Erstattung. Später wundert man sich, wenn bestimmte Schlupflöcher plötzlich geschlossen sind.
Bestes Beispiel dafür war der mögliche Kauf einer Fahrkarte, deren Ziel etwa 100 km hinter der polnischen Grenze lag. Damit bekam man eine Fahrkarte, die einen Monat lang gültig war und bei man beliebig oft die Fahrt unterbrechen konnte. "Plötzlich" ging das nicht mehr.
Große Preisfrage: warum wohl?
Na, klingelts?
Internationale Fahrscheine
mrhuss, FKON, Montag, 17.01.2011, 04:57 (vor 5605 Tagen) @ liebe70
Bestes Beispiel dafür war der mögliche Kauf einer Fahrkarte, deren Ziel etwa 100 km hinter der polnischen Grenze lag. Damit bekam man eine Fahrkarte, die einen Monat lang gültig war und bei man beliebig oft die Fahrt unterbrechen konnte. "Plötzlich" ging das nicht mehr.
Wie jetzt, sind internationale Fahrscheine jetzt nicht mehr einen Monat gültig?
Bald arbeitet er ja selbst für die Guten!
Blaschke, Montag, 17.01.2011, 08:13 (vor 5605 Tagen) @ liebe70
Moin!
Ist, so die Bahn will, bald auch ein VERONIKANER... Oder bei einer Privatbahn unterwegs ;-))) So läßt sich zumindest ein Eintrag in einem anderen Forum deuten...
Da schätze ich mal, dass dann als Erstes die Jungs mit kreativen Fahrkarten eingenordet werden... ;-)
Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück vom
blaschke
Bald arbeitet er ja selbst für die Guten!
Tommyboy, OWL, Montag, 17.01.2011, 08:27 (vor 5605 Tagen) @ Blaschke
Völlig falsch, ich habe dort, wo du die Info her hast, nie geschrieben, dass ich derjenige bin, um den es geht.
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Och, mal zu den Guten gehören, hat doch was... ;-)
Blaschke, Montag, 17.01.2011, 09:13 (vor 5605 Tagen) @ Tommyboy
Guten Morgen!
Völlig falsch, ich habe dort, wo du die Info her hast, nie geschrieben, dass ich derjenige bin, um den es geht.
Mangels damaligen Dementis unterstelle ich das einfach mal... ;-). Eine Verfahrensweise, die ja nicht unbekannt sein dürfte... *g*
Und wer will schon zeitlebens für Frau R. arbeiten... Kein Quell der Freude... ;-)
Schöne Grüße von
jörg
Du lernst es nicht oder willst es nicht lernen?
chritz, Montag, 17.01.2011, 10:21 (vor 5605 Tagen) @ liebe70
liebe70 hat - wie die anderen hier - natürlich schon recht.
Man muss ja nicht unbedingt eine Nachweispflicht einführen, aber zumindest könnten Leute wie Tommyboy dazu aufgefordert werden, diese zu bringen, wenn auffällig viele solcher Verspätungen von ein und derselben Person eingereicht werden.
Ich habe das VERONIKA soeben mal vorgeschlagen ;)
gruß
chris
OT: Benennung
<-ICE-><-ICE->, Montag, 17.01.2011, 10:36 (vor 5605 Tagen) @ chritz
bearbeitet von <-ICE-><-ICE->, Montag, 17.01.2011, 10:36
Hallo,
Ich habe das VERONIKA soeben mal vorgeschlagen ;)
Wer ist denn das nun wieder? Ich dachte die fragliche 'Dame' heißt VERONA? Oder gibt es jetzt für unterschiedliche Unternehmensbereiche entsprechend andere Benennungen?
Veronika aus Verona
Sören Heise, Region Hannover, Montag, 17.01.2011, 10:55 (vor 5605 Tagen) @ <-ICE-><-ICE->
Moin!
Vor zwei Jahren war's noch Verona. Vielleicht haben sie ja jetzt eine Neue. ;-)
Oder das ist eine Verschleierungstaktik, analog zum ICE XXXXX.
/Sören
--
![[image]](https://up.picr.de/48317654tz.jpg)
Verstehen Sie Bahnhof!
Europa: Linkliste Fahrplantabellen und mehr
Kein Problem...
fabs, Braunschweig, Montag, 17.01.2011, 00:35 (vor 5605 Tagen) @ Tommyboy
Auf was für Ideen manche Leute kommen... *kopfschüttel*
Für so etwas braucht man schon eine Menge krimineller Energie, oder? Ich würde da gar nicht überlegen, ob es solche Möglichkeiten gibt - geschweige denn es auch durchziehen.
--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
Leistungserschleichung für Anfänger, Lektion 1
Jogi, Montag, 17.01.2011, 01:02 (vor 5605 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von Jogi, Montag, 17.01.2011, 01:05
Genau so: es muss kein Stempel von dem Zug drauf sein, von dem man angibt, gefahren zu sein. Beim Normalpreis.
Beispiel: FK Köln-München, einmal gestempelt, Zug fährt plan. Sie gilt aber 2 Tage und in diesen 2 Tagen könnte nach der eigentlichen Zugfahrt durchaus mal ein nachfolgender Zug eine entschädigungswuerdige Verspätung einfahren. Dann hat man eben die Fahrt unterbrochen und ist just mit dem verspäteten Zug weiter gefahren. Das Geld gibt's nach eigener Erfahrung trotzdem.
Das scheint also eine rhetorische Frage zu sein...
Wundert mich eigentlich immer noch nicht, dass die Bahn resp. das SC einen Nachweis verlangt, dass man jene Verbindung genutzt hat. Ein Zangenabdruck des Zub oder alternativ eine Bescheinung des lokalen ServicePoints dürfte ja kein Hexenwerk darstellen...
Perfektioniert bucht man eine solche Max-Preis FK zu einem Kaff, dass nur alle 2 Stunden bedient wird. Wie leicht platzt doch bei irgendeiner Verbindung in den 2 Tagen mal der Anschluss und schon fährt man zum halben Preis. Dazu muss der Fernzug noch nichtmal eine sehr hohe Verspätung haben, je nach gewähltem "Ziel" mögen schon einige Minuten reichen. ;)
Hilf mir mal auf die Sprünge bei folgendem theoretischen Gedankenexperiment: mal angenommen, Leander Mephisto Heinz Euphorion Meier beabsichtigt, flexibel mit der DB zu fahren UND das gleichzeitig möglichst günstig unterwegs zu sein. Ihm kommt der Gedanke, sich den Normalpreis zurückerstatten zu lassen, kann folglich maximal nur 50 Prozent des gezahlten Preises wieder bekommen. Ist es da nicht kontraproduktiv, den Maximalpreis zu verlangen, wenn man nur Hannover-Rosenheim oder Ludwigshafen-Mannheim fährt? Ist aber wie gesagt nur theoretisch gedacht...
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Ich finde, es spricht für die Toleranz in diesem Forum (und vor allem der Mods), dass Tommyboy noch immer in der Lage ist, suggestive Vorschläge zum Betrügen unterbreiten zu können. Für diese Leistung gebührt allen mein ehrlicher (!!) Respekt.
Gute Nacht,
Jogi
theoretisches Gedankenexperiment für Anfänger, Lektion 1
Henrik, Montag, 17.01.2011, 01:26 (vor 5605 Tagen) @ Jogi
Genau so: es muss kein Stempel von dem Zug drauf sein, von dem man angibt, gefahren zu sein. Beim Normalpreis.
Beispiel: FK Köln-München, einmal gestempelt, Zug fährt plan. Sie gilt aber 2 Tage und in diesen 2 Tagen könnte nach der eigentlichen Zugfahrt durchaus mal ein nachfolgender Zug eine entschädigungswuerdige Verspätung einfahren. Dann hat man eben die Fahrt unterbrochen und ist just mit dem verspäteten Zug weiter gefahren. Das Geld gibt's nach eigener Erfahrung trotzdem.
Wundert mich eigentlich immer noch nicht, dass die Bahn resp. das SC einen Nachweis verlangt, dass man jene Verbindung genutzt hat. Ein Zangenabdruck des Zub oder alternativ eine Bescheinung des lokalen ServicePoints dürfte ja kein Hexenwerk darstellen...
...oder eine entsprechende formlose Erklärung, warum jenes nicht geschehen ist.
Im Zweifel sollte es für den Kunden gehen, erst recht bei Fahrgastrechten.
aber solange es Dich noch nicht wundert, sollte es doch kein Problem sein.^^
....auch wenn ein Nachweis verlangt wird? :S -.-
Perfektioniert bucht man eine solche Max-Preis FK zu einem Kaff, dass nur alle 2 Stunden bedient wird. Wie leicht platzt doch bei irgendeiner Verbindung in den 2 Tagen mal der Anschluss und schon fährt man zum halben Preis. Dazu muss der Fernzug noch nichtmal eine sehr hohe Verspätung haben, je nach gewähltem "Ziel" mögen schon einige Minuten reichen. ;)
Hilf mir mal auf die Sprünge bei folgendem theoretischen Gedankenexperiment: mal angenommen, Leander Mephisto Heinz Euphorion Meier beabsichtigt, flexibel mit der DB zu fahren UND das gleichzeitig möglichst günstig unterwegs zu sein. Ihm kommt der Gedanke, sich den Normalpreis zurückerstatten zu lassen, kann folglich maximal nur 50 Prozent des gezahlten Preises wieder bekommen. Ist es da nicht kontraproduktiv, den Maximalpreis zu verlangen, wenn man nur Hannover-Rosenheim oder Ludwigshafen-Mannheim fährt? Ist aber wie gesagt nur theoretisch gedacht...
Ich kann Dein Problem nicht verstehen,
Hannover-Rosenheim ..... 125 Euro ohne BC, 62,50 mit BC50 Normalpreis,
die Hälfte davon ist richtig viel Geld, der Takt zwischen München & Rosenheim erscheint aber doch recht dicht.
Ludwigshafen-Mannheim .... Fahrtdauer mit IC/EC 4-5 min, kostet 6,50 Euro,
was hat diese Relation bei diesem Gedankenexperiment zu suchen?
theoretisches Gedankenexperiment für Anfänger, Lektion 1
Jogi, Montag, 17.01.2011, 08:15 (vor 5605 Tagen) @ Henrik
Ich kann Dein Problem nicht verstehen, Hannover-Rosenheim ..... 125 Euro ohne BC, 62,50 mit BC50 Normalpreis, die Hälfte davon ist richtig viel Geld, der Takt zwischen München & Rosenheim erscheint aber doch recht dicht.
Mir ging es um die Frage, welchen Gewinn bringt es für Leander Mephisto, mehr Geld als nötig auszugeben? Wenn es nur darum geht, absolut "größere 50 Prozent" abzusahnen ist das doch bekloppt.
Aber da hab ich Tommyboys suggestive Anleitung zum Bescheißen missverstanden... Das kommt davon, wenn man übermüdet so was liest...
Ludwigshafen-Mannheim .... Fahrtdauer mit IC/EC 4-5 min, kostet 6,50 Euro,
was hat diese Relation bei diesem Gedankenexperiment zu suchen?
Dir sollte klar sein, dass das nur hypothetische Beispiele waren, die unterhalb des Maximalpreises liegen sollten.
Grüße, Jogi
Leistungserschleichung für Anfänger, Lektion 1
JanKrohn, Vaals (NL), Montag, 17.01.2011, 08:27 (vor 5605 Tagen) @ Jogi
Wundert mich eigentlich immer noch nicht, dass die Bahn resp. das SC einen Nachweis verlangt, dass man jene Verbindung genutzt hat. Ein Zangenabdruck des Zub oder alternativ eine Bescheinung des lokalen ServicePoints dürfte ja kein Hexenwerk darstellen...
Und das ist auch gut so, dass kein Nachweis verlangt wird. Gerade Zeitkarteninhaber, die ihre Tickets nicht abgestempelt bekommen, müssten sonst für so satte Entschädigungen ab 1,50 Euro noch mal eine halbe Stunde zusätzlich am Servicepoint anstehen.
Sollten wirklich demnächst Nachweise verlangt werden, mache ich meine Ansprüche über die Schlichtungsstelle geltend. Denn auch für 5 Euro sähe ich es nicht ein, mich noch mal bis zu 30 Minuten in eine Warteschlange einzureihen.
Jan
Leistungserschleichung für Anfänger, Lektion 1
gus78, Montag, 17.01.2011, 08:58 (vor 5605 Tagen) @ JanKrohn
Und das ist auch gut so, dass kein Nachweis verlangt wird. Gerade Zeitkarteninhaber, die ihre Tickets nicht abgestempelt bekommen, müssten sonst für so satte Entschädigungen ab 1,50 Euro noch mal eine halbe Stunde zusätzlich am Servicepoint anstehen.
Sollten wirklich demnächst Nachweise verlangt werden, mache ich meine Ansprüche über die Schlichtungsstelle geltend. Denn auch für 5 Euro sähe ich es nicht ein, mich noch mal bis zu 30 Minuten in eine Warteschlange einzureihen.
So siehts aus. Wenn der Zug schon verspätet ist, stelle ich mich nicht noch mal an. Andernfalls müsste die Bahn garantieren, das die ZUB zwischen zwei Stationen (jedesmal!) jeden Fahrgast kontrollieren bzw. dieser an seinem Platz die Möglichkeit hat, sich entsprechenden Vermerk zu holen. Das ist z.B. zwischen Frankfurt Hbf und Flughafen nur mit sehr hohem Personalaufwand umzusetzen. Fazit: Soetwas wird nicht kommen und wäre wohl auch nicht durchsetzbar.
Maschine statt Schaffner... ;-)
Blaschke, Montag, 17.01.2011, 09:16 (vor 5605 Tagen) @ gus78
bearbeitet von Blaschke, Montag, 17.01.2011, 09:17
Moin!
Andernfalls müsste die Bahn garantieren, das die ZUB zwischen zwei Stationen (jedesmal!) jeden Fahrgast kontrollieren bzw. dieser an seinem Platz die Möglichkeit hat, sich entsprechenden Vermerk zu holen. Das ist z.B. zwischen Frankfurt Hbf und Flughafen nur mit sehr hohem Personalaufwand umzusetzen.
Einfach einen Stempel-Automaten in jeden Zug stellen. Einer pro Zug würde ja reichen. Fahrkarte reinschieben - oder alternativ ein Stück Papier für Zeitkarteninhaber -, die Maschine haut 'n Stempel drauf, fertig.
Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück vom
blaschke
Maschine statt Schaffner... ;-)
Matze86, München, Montag, 17.01.2011, 09:31 (vor 5605 Tagen) @ Blaschke
Moin!
Andernfalls müsste die Bahn garantieren, das die ZUB zwischen zwei Stationen (jedesmal!) jeden Fahrgast kontrollieren bzw. dieser an seinem Platz die Möglichkeit hat, sich entsprechenden Vermerk zu holen. Das ist z.B. zwischen Frankfurt Hbf und Flughafen nur mit sehr hohem Personalaufwand umzusetzen.
Einfach einen Stempel-Automaten in jeden Zug stellen. Einer pro Zug würde ja reichen. Fahrkarte reinschieben - oder alternativ ein Stück Papier für Zeitkarteninhaber -, die Maschine haut 'n Stempel drauf, fertig.
Und dann könnte man alle Normalpreisfahrkarten nach der Fahrt wieder umtauschen... Das sollte man dann auch noch ändern ;)
Maschine statt Schaffner... ;-)
fjk, Montag, 17.01.2011, 09:47 (vor 5605 Tagen) @ Matze86
Moin!
Andernfalls müsste die Bahn garantieren, das die ZUB zwischen zwei Stationen (jedesmal!) jeden Fahrgast kontrollieren bzw. dieser an seinem Platz die Möglichkeit hat, sich entsprechenden Vermerk zu holen. Das ist z.B. zwischen Frankfurt Hbf und Flughafen nur mit sehr hohem Personalaufwand umzusetzen.
Einfach einen Stempel-Automaten in jeden Zug stellen. Einer pro Zug würde ja reichen. Fahrkarte reinschieben - oder alternativ ein Stück Papier für Zeitkarteninhaber -, die Maschine haut 'n Stempel drauf, fertig.
Und dann könnte man alle Normalpreisfahrkarten nach der Fahrt wieder umtauschen... Das sollte man dann auch noch ändern ;)
Naja,
man könnte des Herrn B. seine Einlassung ja auch so verstehe, dass es nur einen "Zugmitfahrtsbestätigungsstempelautomaten" geben soll, wo man sich eben die Zugnummer abholen kann. Für die bahnseitige Kontrolle und alle anderen Aufgaben könnte es ja weiter einen Schaffner geben.
Wie lange der dann entwertendes Organ bleibt ist angesichts maschinenlesbarer Karten und der Anschaffung tollen "Servicepersonals" z.B. bei der S-Bahn in NRW, das nicht "nur für die Sicherheit" sondern zum Beispiel auch dafür verantwortlich sein soll, Passagierfragen zu beantworten, "zum Beispiel, ob und wo am nächsten Bahnhof eine Apotheke ist" natürlich eine andere Geschichte...
Die Apothekenstory hat der WDR übrigens tatsächlich so den ganzen Tag versendet. Ob da ein kleineres Pharmaunternehmen mit S-Bahn-Anschluss ("Die nächste Apotheke? Leverkusen-B..werk") ein paar Pfennige dazu gibt - oder die Leute direkt aus deren Sozialplan-Zeitarbeitsparkplätzen kommen?
wittert "PPP"
fjk
Fankreich, Italien..
Uniqum, Frankfurt am Main, Montag, 17.01.2011, 09:58 (vor 5605 Tagen) @ fjk
In Frankreich wird das ja eigentlich genau genommen so ähnlich fabriziert. Vor Einstieg in den Zug wird die Fahrkarten in einen der gelben Automaten geschoben und ist dann nicht mehr umtauschbar und die Fahrt kann soweit ich weiß nicht mehr unterbrochen werden.
Auf italienischen Nahverkehrsfahrkarten (so ziemlich die einzigen dort ohne Globalpreis) gibt es sogar ein Zeitlimit, innerhalb welchem diese abgefahren sein muss.
Maschine zusätzlich zum Schaffner... ;-)
Blaschke, Montag, 17.01.2011, 23:31 (vor 5604 Tagen) @ fjk
Moin!
Einfach einen Stempel-Automaten in jeden Zug stellen. Einer pro Zug würde ja reichen. Fahrkarte reinschieben - oder alternativ ein Stück Papier für Zeitkarteninhaber -, die Maschine haut 'n Stempel drauf, fertig.
man könnte des Herrn B. seine Einlassung ja auch so verstehe, dass es nur einen "Zugmitfahrtsbestätigungsstempelautomaten" geben soll, wo man sich eben die Zugnummer abholen kann. Für die bahnseitige Kontrolle und alle anderen Aufgaben könnte es ja weiter einen Schaffner geben.
So war es gedacht... Wobei ich zugebe, dass die Beitragsüberschrift diesbezüglich arg unpassend war. Was dann hier geändert wurde.
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Dass Du meine Gedanken richtig interpretiert, stimmt mich allerdings nachdenklich. Wo ich mich doch manchmal über mich selbst wundere... ;-)
Demnächst denke ich nur - und Du schreibst für mich. Warum immer alles selbst machen?
Schöne Grüße von
jörg
Maschine statt Schaffner... ;-)
mrhuss, FKON, Montag, 17.01.2011, 18:57 (vor 5604 Tagen) @ Blaschke
Einfach einen Stempel-Automaten in jeden Zug stellen. Einer pro Zug würde ja reichen. Fahrkarte reinschieben - oder alternativ ein Stück Papier für Zeitkarteninhaber -, die Maschine haut 'n Stempel drauf, fertig.
Wenn es einen solchen Automaten gäbe, würde es einem anderen Missbrauch Tür und Tor öffnen. Man denke daran, dass ein City-Ticket auf einem Online-Ticket nur dann gültig ist, wenn ein Zangenabdruck drauf ist, weil meist das Kontrollpersonal im Stadtverkehr keine Möglichkeit hat, ein Online-Ticket zu validieren.
Von daher müsste sich, wenn es eine solche Maschine gäbe, der Stempel vom normalen Zangenabdruck unterscheiden. Abgesehen davon, dass es eh nicht kommen wird, weil die Bahn wohl kaum Geld für diese Automaten ausgeben wird...
Validierung?!
fabs, Braunschweig, Montag, 17.01.2011, 20:37 (vor 5604 Tagen) @ mrhuss
Moin!
Ich kann mir vorstellen, was du damit meinst und habe den Begriff auch schon ein- oder zweimal im Zusammenhang mit der Prüfung der Gültigkeit von Fahrscheinen gehört; aber irgendwie passt er nicht so ganz, oder? >Hier< mal die Wikipedia Begriffserklärung - keine passt so wirklich.
Da frag ich mich, warum sich oftmals - und das bitte nicht persönlich nehmen! - so schwer getan wird, die deutsche Sprache zu verwenden?
Wenn es einen solchen Automaten gäbe, würde es einem anderen Missbrauch Tür und Tor öffnen. Man denke daran, dass ein City-Ticket auf einem Online-Ticket nur dann gültig ist, wenn ein Zangenabdruck drauf ist, weil meist das Kontrollpersonal im Stadtverkehr keine Möglichkeit hat, ein Online-Ticket (auf seine Gültigkeit) zu prüfen.
Sicherlich ist die Bezeichnung "entwerten" größtenteils falsch, insbesondere bei der Aussage "Fahrschein bitte vor Fahrtantritt entwerten" stellen sich auch bei mir die Nackenhaare auf. Nicht umsonst ist umgangssprachlich einfach vom abstempeln die Rede. Ich meine es auch beim studieren der Tarifbestimmungen in fremden Verkehrsverbünden schon öfters gelesen zu haben. Fehlt halt nur noch eine sinnvolle Bezeichnung für die Abstempelautomaten, denn die Aussage "Fahrschein bitte vor Fahrtantritt an den orangenen Entwertern abstempeln" ist genau so blöd.
Ich möchte hier nochmals darauf hinweisen, daß ich nicht grundsätzlich gegen die Verwendung von Fremdwörtern und nicht-deutschsprachigen Begriffen bin (Ich habe (k)einen Rechner mit Windows, ein Mobiltelefon, eine Bahn Card und einen SAT-Receiver)! Aber wenn es allgemein verständliche Begriffe in der deutschen Sprache gibt, die zudem noch wesentlich einfacher sind (validieren gegenüber prüfen), bin ich der Meinung, daß man diese auch nutzen sollte.
Viele Grüße
fabs
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Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...
Echtheitsprüfung
mrhuss, FKON, Montag, 17.01.2011, 23:59 (vor 5604 Tagen) @ fabs
Moin!
Ich kann mir vorstellen, was du damit meinst und habe den Begriff auch schon ein- oder zweimal im Zusammenhang mit der Prüfung der Gültigkeit von Fahrscheinen gehört; aber irgendwie passt er nicht so ganz, oder? >Hier< mal die Wikipedia Begriffserklärung - keine passt so wirklich.
Naja, wenn ich bei Wiktionary unter http://de.wiktionary.org/wiki/Validierung gucke steht da unter anderem "Feststellung einer Gültigkeit".
Aber an sich will ich Dir nicht widersprechen. Man ersetze also in meinem vorherigen Posting "Validierung" durch "Echtheitsprüfung". :-)
City-Ticket nur gültig mit Zangenabruck (?)
SST, Köln-Südstadt, Montag, 17.01.2011, 23:47 (vor 5604 Tagen) @ mrhuss
Man denke daran, dass ein City-Ticket auf einem Online-Ticket nur dann gültig ist, wenn ein Zangenabdruck drauf ist, weil meist das Kontrollpersonal im Stadtverkehr keine Möglichkeit hat, ein Online-Ticket zu validieren.
Ach, ist das jetzt so? Und woher muß das der Kunde zwingend wissen? Mir zumindest war es bis eben nicht bewußt.
Ich bin oft an Rhein und Ruhr unterwegs und auch bei "längeren" Fahrten (z.B. Bonn - Essen, Oberhausen - Köln, Dortmund - Düsseldorf u.ä.) lässt sich in sehr vielen Fällen kein Zub blicken, geschweige, dass er Zeit zur Fahrkartenkontrolle und zum Zangenabdruck hat.
Muß der "ehrenwerte alte Fahrgast" dann durch volle ICEs/ICs "turnen" und den Zugchef persönlich ansprechen, damit er auch mit der Straßenbahn nach Hause fahren darf?
Zum Glück habe ich noch nie von irgendjemanden aus meinem Bekanntenkreis von "Kontrollproblemen" z.B. bei den KVB gehört! Auf der "Rückreise" zum Hauptbahnhof ist ja logischer Weise auch kein Zangenabdruck vorhanden!
City-Ticket nur gültig mit Zangenabruck (?)
mrhuss, FKON, Montag, 17.01.2011, 23:50 (vor 5604 Tagen) @ SST
Ach, ist das jetzt so? Und woher muß das der Kunde zwingend wissen? Mir zumindest war es bis eben nicht bewußt.
Ja, das ist so. Steht sogar auf der 2. Seite der Buchungsbestätigung / des Tickets drauf: "Für Fahrten im City-Gebiet mit City-Ticket oder City mobil muss die Echtheit des Online-Tickets durch den Zangenabdruck des Zugbegleiters
bestätigt werden"
Muß der "ehrenwerte alte Fahrgast" dann durch volle ICEs/ICs "turnen" und den Zugchef persönlich ansprechen, damit er auch mit der Straßenbahn nach Hause fahren darf?
Leider ja, zumindest offiziell...
Zum Glück habe ich noch nie von irgendjemanden aus meinem Bekanntenkreis von "Kontrollproblemen" z.B. bei den KVB gehört! Auf der "Rückreise" zum Hauptbahnhof ist ja logischer Weise auch kein Zangenabdruck vorhanden!
Bei der Rückreise ist das auch kein Problem, weil das Ticket ja schon auf der Hinfahrt auf Echtheit überprüft wurde.
City-Ticket nur gültig mit Zangenabruck (?)
Holger2, Dienstag, 18.01.2011, 00:07 (vor 5604 Tagen) @ mrhuss
Hallo,
diese City - Ticket - Nebenbedingungen sind rechtlich absolut nicht haltbar und ich würde jedem Fahrgast empfehlen, eine entsprechende Fahrpreisnacherhebung nicht anzuerkennen:
1. Muss auf solche Nebenbedingungen ausdrücklich hingewiesen werden. Und ausdrücklich heißt bei solch entscheidenden Einschränkungen - FETTGEDRUCKT auf der Fahrkarte und nicht irgendwo im Kleingedruckten. Wenn man die Fahrkarten am Automaten kauft, wird auf diese Bedingungen sogar überhaupt nicht hingewiesen.
2. ist der Fahrgast eben nicht verpflichtet, dem Schaffner hinterherzuturnen.
3. stellt die Bahn die Fahrkarte für zwei Tage aus - ohne dass auf der Fahrkarte auf Sonderbedingungen für die Cityfunktion hingewiesen wird. Der Kunde hat am Ausgangsbahnhof auch gar nicht die Möglichkeit, sich von den jeweiligen Sonderbedingungen der Nahverkehre am Zielbahnhof zu informieren.
4. ist das alles vollkommen nebulös: In der S - Bahn git die Fahrkarte zwei Tage, nicht aber im parallel fahrenden Bus oder der U - Bahn. Das zu verstehen ist niemand verpflichtet.
5. ist der Fahrgast bis zum Ziel Kunde der DB AG, da mit dem jeweiligen Nahverkehrsunternehmen nie ein Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn überhaupt müsste das Nahverkehrsunternehmen sich die Kosten bei der DB AG eintreiben, die daraufhin ihre Kosten beim Kunden eintreiben könnte.
Holger
City-Ticket nur gültig mit Zangenabruck (?)
mrhuss, FKON, Dienstag, 18.01.2011, 00:14 (vor 5604 Tagen) @ Holger2
diese City - Ticket - Nebenbedingungen sind rechtlich absolut nicht haltbar und ich würde jedem Fahrgast empfehlen, eine entsprechende Fahrpreisnacherhebung nicht anzuerkennen:
Bin ich mir nicht so sicher...
1. Muss auf solche Nebenbedingungen ausdrücklich hingewiesen werden. Und ausdrücklich heißt bei solch entscheidenden Einschränkungen - FETTGEDRUCKT auf der Fahrkarte und nicht irgendwo im Kleingedruckten. Wenn man die Fahrkarten am Automaten kauft, wird auf diese Bedingungen sogar überhaupt nicht hingewiesen.
Ich hab grad nochmal nachgeschaut, es stand auf meinem letzten Online-Ticket sogar an ZWEI stellen drauf. Auf Seite 2 zugegeben recht klein, dafür auf Seite 3 inklusive +City-Logo in groß.
Und wenn man eine Fahrkarte am Automaten holt wird man natürlich nicht darauf hingewiesen, weil diese Bedingung ja auch nur für Online-Tickets gilt. Automaten-Tickets sind durch das Hologramm-Papier sowieso schon hinreichend sicher.
2. ist der Fahrgast eben nicht verpflichtet, dem Schaffner hinterherzuturnen.
3. stellt die Bahn die Fahrkarte für zwei Tage aus - ohne dass auf der Fahrkarte auf Sonderbedingungen für die Cityfunktion hingewiesen wird. Der Kunde hat am Ausgangsbahnhof auch gar nicht die Möglichkeit, sich von den jeweiligen Sonderbedingungen der Nahverkehre am Zielbahnhof zu informieren.
Wie gesagt, auf meinen letzten Online-Ticket wird sogar an zwei Stellen darauf hingewiesen.
4. ist das alles vollkommen nebulös: In der S - Bahn git die Fahrkarte zwei Tage, nicht aber im parallel fahrenden Bus oder der U - Bahn. Das zu verstehen ist niemand verpflichtet.
Dass die Tarifgestaltung teils merkwürdig ist, kann man wohl kaum abstreiten, aber darum geht es hier nicht.
5. ist der Fahrgast bis zum Ziel Kunde der DB AG, da mit dem jeweiligen Nahverkehrsunternehmen nie ein Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn überhaupt müsste das Nahverkehrsunternehmen sich die Kosten bei der DB AG eintreiben, die daraufhin ihre Kosten beim Kunden eintreiben könnte.
Da wär ich mir rechtlich nicht so sicher, ob nicht der Kunde dadurch, dass er in den Bus einsteigt, die Beförderungsbedingungen anerkennt.
Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal
SST, Köln-Südstadt, Dienstag, 18.01.2011, 00:19 (vor 5604 Tagen) @ mrhuss
bearbeitet von SST, Dienstag, 18.01.2011, 00:19
Aus meiner Sicht:
Der Fahrgast hat KEINE Pflicht unzumutbare Beschwerlichkeiten auf sich zu nehmen und sich unaufgefordert beim Zugpersonal zu melden, damit sein Fahrausweis kontrolliert wird.
Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 18.01.2011, 00:34 (vor 5604 Tagen) @ SST
Der Fahrgast hat KEINE Pflicht unzumutbare Beschwerlichkeiten auf sich zu nehmen und sich unaufgefordert beim Zugpersonal zu melden, damit sein Fahrausweis kontrolliert wird.
Die Tatsache akzeptiert er sogar ausdrücklich, nur liest sich natürlich niemand die Bedingungen durch.
Länder- und Wochenende-Tickets gibt es mittlerweile ja auch als Onlineticket und sind auch in Bus/Straßenbahn ohne Zangenabdruck gültig, so dass ich die Erfordernis eines solchen Zangenabdruckes mittlerweile stark bezweifele.
Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal
SST, Köln-Südstadt, Dienstag, 18.01.2011, 00:55 (vor 5604 Tagen) @ Fabian318
Der Fahrgast hat KEINE Pflicht unzumutbare Beschwerlichkeiten auf sich zu nehmen und sich unaufgefordert beim Zugpersonal zu melden, damit sein Fahrausweis kontrolliert wird.
Die Tatsache akzeptiert er sogar ausdrücklich, nur liest sich natürlich niemand die Bedingungen durch.
Wo steht es, dass der Fahrgast unzumutbare Beschwerlichkeiten auf sich nehmen muß???
Zumindest hier an Rhein und Ruhr war in den letzten Wochen in den Fernverkehrszügen der DB zum Teil absolutes Chaos: stehende Fahrgäste in allen Gängen, Koffer über Koffer gestapelt, man war froh, wenn man überhaupt in einer Ecke einen Stehplatz bekam. Natürlich kam auch kein Zugbegleiter durch. Habe ich auch kein Problem mit.
Und dann soll der (eventuelle) Kontrolleur eines städtischen Verkehrsunternehmens ein erhöhtes Beförderungsentgeld eintreiben, weil kein "Zangenabdruck" vorhanden ist (natürlich muß das Online-Ticket auch nachträglich überprüfbar gültig gewesen sein und Ausweis etc. vom Fahrgast mitgeführt werden)???
Das wäre ja echt eine tolle Zeitungsstory!
(Ist zumindest mir - wie gesagt - noch nie bekannt geworden, dass das je vorkam).
Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 18.01.2011, 00:58 (vor 5604 Tagen) @ SST
Wo steht es, dass der Fahrgast unzumutbare Beschwerlichkeiten auf sich nehmen muß???
Das wäre dann vor Gericht Auslegungssache ;-) Impliziert dieser Passus denn eigentlich auch, dass Züge ohne Begleitung gar nicht benutzt werden dürfen...?
Und dann soll der (eventuelle) Kontrolleur eines städtischen Verkehrsunternehmens ein erhöhtes Beförderungsentgeld eintreiben, weil kein "Zangenabdruck" vorhanden ist
Problem ist, dass sich mit vielen solchen Kontrolleuren kaum reden lässt, die spielen sich teilweise wie Gott in Deutschland auf. - So scharf wie die auf das Austeilen von 40ern manchmal sind, kann es da nur dicke Fangprämien geben.
Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal
SST, Köln-Südstadt, Dienstag, 18.01.2011, 01:11 (vor 5604 Tagen) @ Fabian318
Und dann soll der (eventuelle) Kontrolleur eines städtischen Verkehrsunternehmens ein erhöhtes Beförderungsentgeld eintreiben, weil kein "Zangenabdruck" vorhanden ist
Problem ist, dass sich mit vielen solchen Kontrolleuren kaum reden lässt, die spielen sich teilweise wie Gott in Deutschland auf. - So scharf wie die auf das Austeilen von 40ern manchmal sind, kann es da nur dicke Fangprämien geben.
Keine Ahnung. Ich bin in all den Jahrzehnten meiner Reisen noch nie ohne einen gültigen Fahrausweis angetroffen worden und habe daher auch noch nie ein negatives Erlebnis mit Kontrolleuren gehabt.
Einzige Ausnahmestory: vor rund zehn Jahren kaufte ich in Frankreich ein SNCF-Ticket und stempelte es vor dem Fahrtbeginn nicht ab. Der französische Zugführer wies mich darauf hin, dass das Ticket nicht gültig gestempelt worden war. Daraufhin erwiderte ich auf französisch, dass ich dies leider nicht wußte und dass das in Deutschland nicht erforderlich ist. Daraufhin bat er um meinen Personalausweis. Nachdem ich ihm diesen gezeigt hatte, machte er eine Unterschrift auf die Fahrkarte mit Datum und Zugnummer, wünscht mir eine gute Reise und die Sache hatte sich erledigt. Das war aber auch kein "negatives Erlebnis".
Gute Nacht für heute,
Stefan
P.S. Den Grund für die Erforderlichkeit einer Prüfung des Online-Tickets und des Zangenabdrucks im Gegensatz zum Automatenticket habe ich inzwischen verstanden ;-).
Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal
Henrik, Dienstag, 18.01.2011, 01:53 (vor 5604 Tagen) @ SST
Gute Nacht für heute,
StefanP.S. Den Grund für die Erforderlichkeit einer Prüfung des Online-Tickets und des Zangenabdrucks im Gegensatz zum Automatenticket habe ich inzwischen verstanden ;-).
der da wäre?
Ich dachte an, ..... das Onlineticket könnte man ja mehrere Male ausdrucken und verteilen an andere, die dann auch damit fahren können.
Ist der Unterschied zum Automatenticket.
Kann man so ja auch noch, diese anderen Ausdrücke lässt man sich am Service-Point abstempeln....
Das mit dem Datum zieht ja auch beim Automatenticket.
Also mit nicht abgestempelten, nicht entwertetem Automatenticket könnte ich an meinem Ziel den städtischen Nahverkehr benutzen?
Da ging ich bisher davon aus, dass dem nicht so wäre.
Automatenticket mit City-Option
SST, Köln-Südstadt, Dienstag, 18.01.2011, 02:14 (vor 5604 Tagen) @ Henrik
Ich dachte an, ..... das Onlineticket könnte man ja mehrere Male ausdrucken und verteilen an andere, die dann auch damit fahren können.
Das wäre ja nun ziemlich "albern"?! Die "anderen" haben dann natürlich nicht die Endnummern des gültigen Personalausweises oder der Bahncard/Kreditkarte dabei. ;-)
Also mit nicht abgestempelten, nicht entwertetem Automatenticket könnte ich an meinem Ziel den städtischen Nahverkehr benutzen?
Da ging ich bisher davon aus, dass dem nicht so wäre.
Wenn Du z.B. in Emmerich ein Fernverkehr-Automatenticket mit City-Option "Köln" (z.B. Duisburg-Köln ICE) erwirbst, dann Deine Reise antrittst und das Ticket nicht mit einem Zangenabruck des Zub versehen wird, dann gibt es aus meiner Sicht auch gar keinen Grund, warum das Ticket bei den KVB nicht anerkannt werden sollte.
Automatenticket mit City-Option
Henrik, Donnerstag, 24.03.2011, 15:41 (vor 5539 Tagen) @ SST
Ich dachte an, ..... das Onlineticket könnte man ja mehrere Male ausdrucken und verteilen an andere, die dann auch damit fahren können.
Das wäre ja nun ziemlich "albern"?! Die "anderen" haben dann natürlich nicht die Endnummern des gültigen Personalausweises oder der Bahncard/Kreditkarte dabei. ;-)
hä?
es wäre ziemlich "albern", wenn die Kontrolleure in der Straßenbahn den Perso oder BC/EC/KK sehen wollten.
Ist mir auch entsprechend noch nie widerfahren.
Also mit nicht abgestempelten, nicht entwertetem Automatenticket könnte ich an meinem Ziel den städtischen Nahverkehr benutzen?
Da ging ich bisher davon aus, dass dem nicht so wäre.
Wenn Du z.B. in Emmerich ein Fernverkehr-Automatenticket mit City-Option "Köln" (z.B. Duisburg-Köln ICE) erwirbst, dann Deine Reise antrittst und das Ticket nicht mit einem Zangenabruck des Zub versehen wird, dann gibt es aus meiner Sicht auch gar keinen Grund, warum das Ticket bei den KVB nicht anerkannt werden sollte.
Nehmen wir mal nicht so eine Kurzsstrecke, sondern eine richtige FV-Strecke,
Fahrgast wurde nicht kontrolliert - war also eine Graufahrt, Möglichkeit zur Erstattung,
doch mit diesem Grauen Ticket ist es in der anschließenden Straßenbahn kein graues Ticket mehr,
sondern ein total reguläres Ticket.
Innerhalb der folgenden 6 Monate wird dann das graue DB FV-Ticket umgetauscht ....
Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 18.01.2011, 13:07 (vor 5604 Tagen) @ Henrik
P.S. Den Grund für die Erforderlichkeit einer Prüfung des Online-Tickets und des Zangenabdrucks im Gegensatz zum Automatenticket habe ich inzwischen verstanden ;-).
der da wäre?
Der Grund ist der, dass die Prüfpersonale der städt. Verkehrsunternehmen das Onlineticket nicht auf Echtheit prüfen. Es war(!) schließlich ein leichtes, mit einem 08/15-PDF-Editor aus einem Onlineticket für den 15.1. welche für den 16.1., den 17.1. und das ganze Jahr zu produzieren, indem man bspw. einfach die Daten änderte. Diese Erfordernis wird nun aber bei den Länder- und Wochenendtickets als Onlineticket auch nicht mehr gesehen, und diese sehen ja bekanntlich exakt gleich aus wie eine gewöhnliche Fahrkarte mit City-Ticket.
Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal
Burkhard, Dienstag, 18.01.2011, 08:23 (vor 5604 Tagen) @ Fabian318
Impliziert dieser Passus denn eigentlich auch, dass Züge ohne Begleitung gar nicht benutzt werden dürfen...?
City-Tickets gibts immer nur bei Tickets mit Fernverkehrs-Anteil. Die Züge sind in der Regel nicht unbegleitet. (Ja, ich weiß, hier kann man jetzt ein halbes dutzend Fälle konstruieren, die bei "normalen" Fahrgästen aber nicht vorkommen.)
Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 18.01.2011, 13:08 (vor 5604 Tagen) @ Burkhard
City-Tickets gibts immer nur bei Tickets mit Fernverkehrs-Anteil.
Ach so, ist das so?
Gruß
Fabian - der vermutlich noch nie eine Fahrkarte über 100 km mit nur Nahverkehr gekauft hat, und das nicht aus praktischer Sich beurteilen kann. ;-)
Der kleine Unterschied
SST, Köln-Südstadt, Dienstag, 18.01.2011, 01:19 (vor 5604 Tagen) @ Fabian318
Länder- und Wochenende-Tickets gibt es mittlerweile ja auch als Onlineticket und sind auch in Bus/Straßenbahn ohne Zangenabdruck gültig, so dass ich die Erfordernis eines solchen Zangenabdruckes mittlerweile stark bezweifele.
Bei einem Online-Länderticket ist "natürlich" kein Zangenabruck erforderlich....ok, ich denke der Unterschied ist klar. War wieder eine interessante Diskussion.
Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal
Burkhard, Dienstag, 18.01.2011, 08:22 (vor 5604 Tagen) @ Fabian318
Länder- und Wochenende-Tickets gibt es mittlerweile ja auch als Onlineticket und sind auch in Bus/Straßenbahn ohne Zangenabdruck gültig, so dass ich die Erfordernis eines solchen Zangenabdruckes mittlerweile stark bezweifele.
Länder- und SW-Tickets kannst Du auch nicht vor Gültigkeitsbeginn wieder umtauschen... Da ist schon mal ein eklatanter Missbrauchsfall im Vergleich zum Normalpreis-Ticket ausgeschlossen.
Keine Meldepflicht beim Zugbegleitpersonal
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 18.01.2011, 13:04 (vor 5604 Tagen) @ Burkhard
Länder- und Wochenende-Tickets gibt es mittlerweile ja auch als Onlineticket und sind auch in Bus/Straßenbahn ohne Zangenabdruck gültig, so dass ich die Erfordernis eines solchen Zangenabdruckes mittlerweile stark bezweifele.
Länder- und SW-Tickets kannst Du auch nicht vor Gültigkeitsbeginn wieder umtauschen... Da ist schon mal ein eklatanter Missbrauchsfall im Vergleich zum Normalpreis-Ticket ausgeschlossen.
Ich zielte eher darauf ab, dass die Erfordernis eines Zangenabdruckes für die Nutzung der städtischen Verkehrsmittel nicht vorhanden ist, weil eben auch Länder- und SWTs im gleichen Format wie normale Fernverkehrsfahrscheine mit City-Ticket ausgegeben werden. - Die ja ohne Zangenabdruck im städt. Nahverkehr gültig sind. Was den Zangenabdruck bei normalen Fahrkarten zwecks Vermeidung von Missbrauch bei der Erstattung ankommt, hast du natürlich recht. Auch wenn das Einlesen der Tickets wichtiger ist, weil man ja Onlinetickets beliebigfach reproduzieren kann.
So sehe ich das auch
SST, Köln-Südstadt, Dienstag, 18.01.2011, 00:14 (vor 5604 Tagen) @ Holger2
Und eben auch in Bezug auf die Automatentickets (da gibt es ja gar keinen Hinweis).
Personalausweis, Bahncard, Kreditkarte etc. und alles "drumherum" muß man natürlich bei einem Online-Ticket dabei haben.
Aber es kann wohl "im Ernst" niemand verlangen, dass ein Fahrgast in zum Teil so überfüllten Zügen, durch die der Zugbegleiter nicht seinen Weg schafft, der Fahrgast sich zum Zugchefabteil durchkämpfen muß.
Na, zum Glück habe ich auch noch nie einen Fall erlebt, wo das zu einem realen Problem bzw. zu einer realen Erfordernis eines örtlichen Verkehrsbetriebes wurde.
So sehe ich das auch
Fabian318, Münster i. W., Dienstag, 18.01.2011, 00:35 (vor 5604 Tagen) @ SST
Und eben auch in Bezug auf die Automatentickets (da gibt es ja gar keinen Hinweis).
Natürlich gibt es keinen Hinweis, weil es da keinen Zangenabdruck braucht. Entsprechende Klausel steht ja auch nur in den Bedingungen zum Online-Ticket.
jedes mal "Streß" bei Nutzung CNL
FBD, Dienstag, 18.01.2011, 14:54 (vor 5604 Tagen) @ SST
Bei meinen Fahrten mit dem CNL habe ich jedes Mal das Problem, einen Zangenabdruck für mein Online-Ticket zu erhalten. Die Schaffner dort haben nämlich anscheinend keine Befugnis, die Tickets mit einem Zangenabdruck zu versehen.
Ist schon echt nervig und eigentlich ein "no go", dass man da als Kunde, der in der Regel in den Zug einsteigt um sich dann schlafen zu legen, noch "hinterherlaufen" muss und das nicht ungefragt als Service mit angeboten wird.
Ich empfehle wirklich dringend...
GUM, Montag, 17.01.2011, 19:12 (vor 5604 Tagen) @ Tommyboy
bearbeitet von GUM, Montag, 17.01.2011, 19:13
dass Du Dich mal mit dem Krankheitsbild der Kleptomanie auseinandersetzt.
Vielleicht auch hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleptomanie
Allmählich bin ich es wirklich leid, solch einen Unsinn immer lesen zu müssen.
Und wie schon mal beschrieben: Je mehr solche Praktiken von unehrlichen Fahrgästen genutzt werden, umso geringer ist der Spielraum für unkundige Fahrgäste und/oder Rentner, die sich wirklich nicht auskennen.
Oder auch für Eisenbahnfans, die im Normaltarif nur zum Spaß und um einen bestimmten Zugtyp zu benutzen den Rand des Korridord abfahren.
Nur so am Rande: Gestern habe ich mich richtig mit einem Kontrollteam der S-Bahn gefreut. Sonntags wird ja zu selten kontrolliert, aber: Die hatten dann 120 Euro Umsatz in nur drei Stationen und keinen 10 Minuten Fahrt.
Wünsche weiterhin fette Beute !
Ich empfehle wirklich dringend...
Blackcard, Dienstag, 18.01.2011, 00:29 (vor 5604 Tagen) @ GUM
bearbeitet von Blackcard, Dienstag, 18.01.2011, 00:33
Das Ergooglen von Soziopathie mag einigen Mitgliedern auch empfohlen sein... ;-)
Aber regelmäßig Postende in Internetfachforen haben IMHO sowieso fast alle Psychotherapiebedarf, also halten wir uns mal alle etwas zurück und ignorieren am besten auch echte und vermeintliche Trolls. ;o)
Entwertung mal anders
Tommyboy, OWL, Sonntag, 16.01.2011, 23:58 (vor 5605 Tagen) @ Nocturn
In Großbritannien werden Tickets öfter auf diese Weise entwertet. Da wird auch keine Zugnummer aufgeschrieben oder so ein Aufwand, sondern vom Zugbegleiter irgendeine Beschriftung angebracht: ein Kürzel, oft auch nur ein X.
Warum sollte das bei der DB nicht gehen?
--
Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)
Entwertung mal anders
liebe70, Montag, 17.01.2011, 00:35 (vor 5605 Tagen) @ Tommyboy
In Großbritannien werden Tickets öfter auf diese Weise entwertet. (...)
Wir sind aber nicht in Großbritannien.
Warum sollte das bei der DB nicht gehen?
Weil wir in Deutschland sind. Hier ist alles genau geregelt. Darum ist auch das Toilettenpapier drei- bis vierlagig. ;-)
Entwertung mal anders
Uniqum, Frankfurt am Main, Montag, 17.01.2011, 09:54 (vor 5605 Tagen) @ liebe70
Das ist eher ein Anfall von britischen Pragmatismus, als von zwangsläufig schlechterer Regelung. Wobei am Toilettenpapier gäbe es in der Tat einiges zu verbessern :)
In Belgien, den Niederlanden und Spanien habe ich auch schon eine solche Entwertung erlebt.
In Großbritannien ist ein Zangenabdruck in vielen Fällen aber auch einfach gar nicht notwendig, hier geht es einfach darum, einen nachträglichen Umtausch oder eine Widerbenutzung der Fahrkarte zu vermeiden. An den meisten (großen) Haltestellen ist es ohnehin unmöglich den Bahnhof ohne Ticket zu betreten oder verlassen (Zugangssperren). Die Tickets sind also ohnehin schon entwertet. Natürlich gibt es dann auch noch Tricks (z.B. Stückelung, ich will das jetzt auch nicht vertiefen). Um das eben zu vermeiden, wird zusätzlich noch kontrolliert.
Interrail
Fabian318, Münster i. W., Montag, 17.01.2011, 13:12 (vor 5605 Tagen) @ Uniqum
In Großbritannien ist ein Zangenabdruck in vielen Fällen aber auch einfach gar nicht notwendig, hier geht es einfach darum, einen nachträglichen Umtausch oder eine Widerbenutzung der Fahrkarte zu vermeiden. An den meisten (großen) Haltestellen ist es ohnehin unmöglich den Bahnhof ohne Ticket zu betreten oder verlassen (Zugangssperren). Die Tickets sind also ohnehin schon entwertet. Natürlich gibt es dann auch noch Tricks (z.B. Stückelung, ich will das jetzt auch nicht vertiefen). Um das eben zu vermeiden, wird zusätzlich noch kontrolliert.
Und wie kommt man dann mit Interrail oder insgesamt allen auf dem Kontinent gekauften Fahrscheine auf den Bahnsteig? Genau das gleiche Problem sehe ich nämlich auch in den Niederlanden, dass es ungleich komplizierter wird, wenn dort die Zugangssperren eingerichtet werden.
Interrail
Uniqum, Frankfurt am Main, Montag, 17.01.2011, 14:38 (vor 5605 Tagen) @ Fabian318
Und wie kommt man dann mit Interrail oder insgesamt allen auf dem Kontinent gekauften Fahrscheine auf den Bahnsteig? Genau das gleiche Problem sehe ich nämlich auch in den Niederlanden, dass es ungleich komplizierter wird, wenn dort die Zugangssperren eingerichtet werden.
Ich kenne in Großbritannien (anders als in Frankreich) keine Bahnsteigsperren, bei denen nicht ständig ein Mitarbeiter jederzeit anwesend ist. Die Zugänge für Rolli-Fahrer, Gepäck & Co. bei denen der Mitarbeiter die Tür öffnet sind eigentlich auch gar nicht zu verfehlen.
Im Übrigen betrifft das nicht nur auf dem Kontinent gekaufte Fahrausweise, Stichwort ist hier Britrail oder Kombitickets. Es gibt aber fast keine Wartezeit, da die Pendler, welche ja ohnehin die größte Masse darstellen, im Regelfall die Drehkreuze nutzen.
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