Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Donnerstag, 13.01.2011, 12:39 (vor 5605 Tagen) @ cc-drake

Wenn Du Deinen geplanten Zug selbstverschuldet verpaßt, dann gilt weiterhin die Zugbindung und Dein Ticket wird ungültig.
Aber wenn Dein vorheriger Zug verspätet war und der Anschlußverlust dadurch verursacht wurde, war das nicht in Deinem Verantwortungsbereich.
In solchen Fällen steige ich einfach in den nächsten für mich geeigneten Zug. Bei der Kontrolle verweise ich gerne selbstständig auf die Verspätung der Vorleistung. Der Zub sollte bei Bedarf selber das im RIS überprüfen können. Ich hatte damit bisher noch nie Probleme.


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