! Verfahrensweg Zub bei Erstattung Res.entgelt (Aktueller Betrieb)

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 05.01.2011, 21:17 (vor 5663 Tagen) @ liebe70

Frage:

Gibt es eine Erstattug, wenn die Res. auch für einen Anschlusszug gilt und einer der beiden Züge ersetzt wurde (oder der genutzte Zug unterwegs ersetzt wird)?


Ja. Ich habe das schon mal vor längerer Zeit im Usenet beschrieben:

Wie würde es sich denn verhalten wenn dieser fall eintritt den ich schon mal mitbekommen habe:

Planzug fällt aus - es verkehrt ein Ersatzzug in diesem wurden alle Reservierungen gesteckt. Hat der dem sein Wunschplatz nicht übereinstimmt z.B. man hat Großraum Reserviert, der Platz ist allerdings im Abteil Untergebracht auch Anspruch auf eine Erstattung oder nur wenn Plätze gar nicht freigehalten werden.

Grüße Andreas


...(es) wird nicht unterschieden zwischen Reservierung 1.Zug und Reservierung 2. Zug. Es heißt ganz lapidar "...reservierte Sitzplätze nicht zugeteilt oder zugeteilte Sitzplätze nicht bereitgehalten oder wegen Verspätung eines Zuges nicht eingenommen werden..." Daraus folgt: Auszahlen des Reservierungsentgeltes.


Hier ist der Verfahrensweg durch das Zub:
Fall 1, Probleme mit Reservierung im 1. Zug - im 2.Zug keine Probleme:
Reservierungsbeleg mit Preis wird vom Zub einbehalten, auf der Rückseite quittiert der Reisende den Empfang des Reservierungsentgeltes. Reservierungbeleg liefert Zub an örtlich beschriebener Stelle ab.

Fall 2, im 1.Zug keine Probleme mit der Reservierung - aber im 2. Zug:
Beide Reservierungsbelege werden einbehalten, auf dem mit dem Preis quittiert der Reisende den Empfang des Reservierungsentgeltes auf der Rückseite. Beide Reservierungbelege liefert Zub an örtlich beschriebener Stelle ab.

Fall 3a, im 1.Zug Probleme mit der Reservierung, auch im 2. Zug, Reservierungsentgelt noch nicht ausgezahlt:
*Beide* Reservierungsbelege werden einbehalten, auf dem mit dem Preis quittiert der Reisende den Empfang des Reservierungsentgeltes auf der Rückseite. Beide Reservierungbelege liefert Zub an örtlich beschriebener Stelle ab.

Fall 3b, im 1.Zug Probleme mit der Reservierung, auch im 2. Zug, Reservierungsentgelt wurde schon im 1. Zug ausgezahlt:
Nur in diesem Fall hat der Reisende Pech, da das Reservierungsentgelt nur einmal ausgezahlt wird, und zwar gegen Einzug des/der Reservierungsbelege.


Hinweis für Admin/Mod: Da die Frage zur Reservierung öfter - wenngleich unregelmäßig - gestellt wird, kann man den Beitrag nicht bei den "Fahrgastrechten" bzw. "Reisetipps" verewigen?


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