Habe ich Anspruch auf die Fahrgastrechte? (Fahrkarten und Angebote)

Action85, Donnerstag, 27.04.2017, 20:09 (vor 2568 Tagen)

Hallo zusammen,

gebucht habe ich vor einiger Zeit folgende Verbindung:

[image]

Ich hätte auch mit einem späteren RE von Siegen nach Köln fahren können (Ankunft in Köln 10.36 Uhr) und auch dann währe der Anschluss an den EC 9 vorhanden. Ich hatte aber absichtlich einen längeren Aufenthalt in Köln eingeplant.


Mittlerweile hat sich der Fahrplan des EC 9 geändert und die neue Abfahrtszeit am Kölner Hbf ist nun bereits um 10.28 Uhr. Die Ankunftszeit in Karlsruhe bleibt gleich.

Würde ich dann jetzt den späteren oben erwähnten RE im NV Vorlauf nehmen würde ich den Anschluss in Köln an den EC 9 verpassen.


Meine Fragen:
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf die Fahrgastrechte? (Erstattung im Verspätungsfall)

Wie kann ich dies am bestens fürs SC FGR formulieren?


Freue mich über Antworten.

Gruß
Action85

Habe ich Anspruch auf die Fahrgastrechte?

Tino, Donnerstag, 27.04.2017, 20:29 (vor 2568 Tagen) @ Action85

manchmal frage ich mich was solche Fragen sollen und ich ringe mit mir ob ich antworten soll oder nicht. Ich tue es trotzdem. Die FGR sind in dem Punkt ja eindeutig geregelt. Bei einer Verspätung von 60 min und höher hat der Fahrgast Anrecht auf eine Erstattung in Höhe von 25% des Reisepreises. Soviel dazu. Hältst Du Dich an diese Verbindung und der EC ist pünktlich gehst Du natürlich leer aus und brauchst gar nichts zu formulieren da es auch keine Verspätung gibt. Denn bei diesem großzügigen Übergang hast Du genug Umsteigezeit um den EC (auch in seiner früheren Fahrplanlage) zu erreichen. Nimmst Du jetzt einen späteren Nahverkehrszug im Vorlauf geschieht dies nunmal auf eigenes Risiko. Zudem ist die Verbindung vor Antritt der Fahrt zu überprüfen. Klar werden jetzt wieder die typischen Gegner kommen die mitunter anderes behaupten. Aber Du bist ja auch dafür bekannt, Reiseverbindungen so zu durchkreuzen, dass am Ende was für Dich bei rausspringt. Selbst wenn Du den späteren RE nach Köln nimmst und den früher abfahrenden EC verpasst, wird Dir die Zugbindung aufgehoben und Du fährst bequem über die Schnellfahrstrecke nach Karlsruhe. Wo bitte liegt also Dein Problem?

Habe ich Anspruch auf die Fahrgastrechte?

Action85, Donnerstag, 27.04.2017, 20:32 (vor 2568 Tagen) @ Tino

Also mir ist neu, dass ich Verbindungen so durchkreuze um am Ende eine FGR Erstattung dafür zu erhalten. Wie kommst du darauf?

Unfassbar ...

Garfield_1905, Donnerstag, 27.04.2017, 21:50 (vor 2568 Tagen) @ Action85

Also mir ist neu, dass ich Verbindungen so durchkreuze um am Ende eine FGR Erstattung dafür zu erhalten. Wie kommst du darauf?

Also ich komme darauf, nachdem ich den Eingangsbeitrag mehr oder weniger fassungslos gelesen habe. Es wird immer verrückter hier ...

Unfassbar ...

agw, NRW, Freitag, 28.04.2017, 07:26 (vor 2567 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von agw, Freitag, 28.04.2017, 07:27

Also mir ist neu, dass ich Verbindungen so durchkreuze um am Ende eine FGR Erstattung dafür zu erhalten. Wie kommst du darauf?


Also ich komme darauf, nachdem ich den Eingangsbeitrag mehr oder weniger fassungslos gelesen habe. Es wird immer verrückter hier ...

Oder du hast die Frage nicht verstanden.
Ein Fahrkarte wird nach aktuell gültigem Fahrplan gebucht. Ändert sich dieser später, kann ich FGR geltend machen.
Kann ich zum Beispiel einen Zug deswegen nicht mehr erreichen, ist das Problem nicht meins.
Beispiel: ich Buche ein Flex-Ticket von A nach B am Tag x. Da Flex, kann ich mir den Zug aussuchen. Ändert sich der Fahrplan später und mein ausgesuchter Zug wird verpasst: nicht mein Problem.
Beim Sparpreis das gleiche, nur dass hier nur der NV-Teil flexibel ist.

Der Witz: die auf OT ausgedruckte Verbindung ist nicht Teil der Fahrkarte! Auf anderen Tickets steht sie ja nicht mal drauf.
Auch in diesem Falle ist der RE nicht Teil der Fahrkarte. Wenn man jetzt mit einem Ausdruck des alten Fahrplan zur Info geht und sagt: ich kann nicht eher los als mit dem späten RE, warum sollte ich dann keine FGR nutzen dürfen?

Unfassbar ...

Tino, Freitag, 28.04.2017, 08:24 (vor 2567 Tagen) @ agw

Also mir ist neu, dass ich Verbindungen so durchkreuze um am Ende eine FGR Erstattung dafür zu erhalten. Wie kommst du darauf?


Also ich komme darauf, nachdem ich den Eingangsbeitrag mehr oder weniger fassungslos gelesen habe. Es wird immer verrückter hier ...


Oder du hast die Frage nicht verstanden.
Ein Fahrkarte wird nach aktuell gültigem Fahrplan gebucht. Ändert sich dieser später, kann ich FGR geltend machen.
Kann ich zum Beispiel einen Zug deswegen nicht mehr erreichen, ist das Problem nicht meins.
Beispiel: ich Buche ein Flex-Ticket von A nach B am Tag x. Da Flex, kann ich mir den Zug aussuchen. Ändert sich der Fahrplan später und mein ausgesuchter Zug wird verpasst: nicht mein Problem.
Beim Sparpreis das gleiche, nur dass hier nur der NV-Teil flexibel ist.

Der Witz: die auf OT ausgedruckte Verbindung ist nicht Teil der Fahrkarte! Auf anderen Tickets steht sie ja nicht mal drauf.
Auch in diesem Falle ist der RE nicht Teil der Fahrkarte. Wenn man jetzt mit einem Ausdruck des alten Fahrplan zur Info geht und sagt: ich kann nicht eher los als mit dem späten RE, warum sollte ich dann keine FGR nutzen dürfen?

natürlich ist der RE Teil der Fahrkarte. Sonst würde ja oben im Fahrkartenteil nur Köln Hbf nach Karlsruhe Hbf stehen. Und nach Deiner Auffassung dürfte der Kunde dann diese Verbindung suchen und mit einem RE seiner Wahl fahren um den EC (oder sonstigen Anschlusszug) mit Absicht zu verpassen. Nein so läuft das Spiel leider nicht. Der Kunde hat die aufgedruckte Verbindung schon zu nutzen da somit der Anschluss an den Fernverkehrszug gegeben ist. Er hat die Möglichkeit früher zu fahren um einen größeren Puffer zu haben. Fährt er später und verpasst dadurch den Anschluss ist das sein persönliches Pech. Anders wäre es, wenn er den aufgedruckten RE nutzt und durch eine so hohe Verfrühung des EC diesen nicht mehr bekommt. Dann sieht die Situation anders aus. Aber hier ist solch ein großer Puffer eingebaut worden, dass da schon eine Menge schief gehen muss.

Andersrum frage ich mich gerade, wieso man eine Verbindung bucht wenn man als Mitarbeiter doch Freifahrten bekommt. Aber mich wundert hier gar nichts mehr.

Unfassbar ...

agw, NRW, Freitag, 28.04.2017, 08:38 (vor 2567 Tagen) @ Tino

Hast du schon mal einen Sparpreis als Nicht-OT gesehen?

Und nein: der RE ist nicht oben im Fahrkarten-Teil gelistet.

Unfassbar ...

SEE 238, Freitag, 28.04.2017, 08:59 (vor 2567 Tagen) @ Tino

Guten Morgen,

so sehe ich es auch: Genau genommen ist nicht der aufgedruckte RE Teil der Fahrkarte, sondern ein NV-Zubringerzug, mit dem der Abfahrtsbahnhof des ECs erreicht wird. Man darf ja durchaus zwischen verschiedenen NV-Zubringerverbindungen wählen, solange die Streckenführung "verkehrsüblich" ist, wie die DB es nennt.
Absichtliches Verpassen beschert dem Kunden eine nutzlose Fahrkarte, da stimme ich zu.

Wie wäre es denn in folgender Situation: Der eigentlich eingeplante RE als Zubringer zum FV-Zug fällt aus, es besteht aber zusätzlich noch ein Alternativangebot, z. B. eine S-Bahn, mit der der FV-Zug noch erreicht werden kann. Wenn diese S-Bahn zeitlich nach dem entfallenen RE verkehrt, ist sie meinem Verständnis nach vom Kunden zu nutzen – oder nicht? Bei der DB heißt es oft: "Wenn wir Ihre gebuchte Verbindung nicht mehr anbieten können, ist die Zugbindung aufgehoben." Die Aussage erscheint mir etwas zu allgemein.
Klar dürfte sein, dass der Kunde nicht dazu "verpflichtet" werden kann, vor der eigentlichen Abfahrtszeit (d. h. einen RE früher) loszufahren, obwohl es das Ticket natürlich zuließe.

Beste Grüße
SEE 238

Unfassbar ...

Action85, Freitag, 28.04.2017, 18:54 (vor 2567 Tagen) @ Tino

Andersrum frage ich mich gerade, wieso man eine Verbindung bucht wenn man als Mitarbeiter doch Freifahrten bekommt. Aber mich wundert hier gar nichts mehr.

Weil man auch als Mitarbeiter vielleicht mal die 1. Klasse nutzen möchte.

User Tino fährt vermutlich nie privat mit der Bahn ;-)

ALR997, Freitag, 28.04.2017, 19:08 (vor 2567 Tagen) @ Action85

- kein Text -

User Tino fährt vermutlich nie privat mit der Bahn ;-)

Tino, Freitag, 28.04.2017, 19:54 (vor 2567 Tagen) @ ALR997

na ich weiß nicht wieso ich 1. Klasse fahren muss wenn ich die tagtäglich auf meiner Arbeit sehe. Aber für manche ist das Luxus (hab ich mir mal von einem Kölner sagen lassen). Aber ich brauche diesen Luxus definitiv nicht.

Und ich dachte du kennst deinen AG?

462 001, Taunus, Freitag, 28.04.2017, 20:08 (vor 2567 Tagen) @ Tino

na ich weiß nicht wieso ich 1. Klasse fahren muss wenn ich die tagtäglich auf meiner Arbeit sehe.

Denn wenn du dich in deinem Betrieb auskennen würdest, wär dir eingefallen, das es auch Berufsgruppen gibt, die nicht knipsend durch Deutschland bummeln.

Ich weiß bei welchem Teil der TE arbeitet und er ist da nie in einem Zug, aber gut, du weißt es ja offensichtlich besser als er...

Aber für manche ist das Luxus (hab ich mir mal von einem Kölner sagen lassen). Aber ich brauche diesen Luxus definitiv nicht.

Es geht halt um den Pano. Den ziehe ich derzeit auch einem ICE über die KRM vor. Hat halt was.

--
Von mir besuchte Bahnhöfe
- Deutschland: 1473 (+26)
- Eu. Ausland: 664 (+0)

Stand: 29.04.2024

Er kennt seine eigenen Fahrkarten nicht...

Blaschke, Freitag, 28.04.2017, 20:32 (vor 2567 Tagen) @ Tino

Hallo!

natürlich ist der RE Teil der Fahrkarte.

Was 'n Schwachsinn. Bestenfalls ist die Strecke, auf der der RE verkehrt, Teil der Fahrkarte.

Es muß natürlich NV genutzt werden, der planmäßig so rechtzeitig am Umstiegspunkt mit dem FV ist, dass de gebuchte FV benutzt werden kann.

Der Kunde hat die aufgedruckte Verbindung schon zu nutzen da somit der Anschluss an den Fernverkehrszug gegeben ist. Er hat die Möglichkeit früher zu fahren um einen größeren Puffer zu haben.

Womit du dir schon selbst widersprichst, wenn du mal den ganz zu Beginn von mir zitierten ersten Satz liest.

Mein Zeitfenster geht von der Minute der Gültigkeit der Fahrkarte bis zur Abfahrt des gebuchten FV. Dazwischen kann ich fahren, wie ich Lust habe. Und wenn ich will und es klappt, statt direkt auch zweimal umsteigen, wenn ich unterwegs noch was sehen will. Und räumlich ist die Fahrkarte so gültig, wie es oben im Feld Fahrkarte aufgeführt ist. Unter Umständen ist es also durchaus möglich, vom Startbahnhof auf ganz anderen Wegen zum ersten FV zu kommen.

Problem dabei ist nur, dass manche GEBUCHTE Umwege dort oben nicht aufgeführt sind.


Dass ich bei all dem mit dem NV-Vorlauf nicht später am FV-Umsteigepunkt ankommen kann, ist dabei ja völlig logisch. Das wollte der Beitragsbaumersteller aber zumindest gemäß den aufgedruckten Fahrplanes auch gar nicht!


Schöne Grüße von

jörg

Und wenn man auf einen Aufenthalt angewiesen ist?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Freitag, 28.04.2017, 10:07 (vor 2567 Tagen) @ Garfield_1905

So etwas ähnliches hatte ich auch mal: ICE von A über B nach C. In B brauchte ich 1,5 Std Aufenthalt für eine Erledigung. Also einen Anschluss-ICE gebucht, der 2 Std später fuhr. So mein Plan. Der erste ICE war aber defekt und legte immer wieder Vollbremsungen hin, so daß sich die Verspätung bis B auf 70 Minuten aufschaukelte.

In B direkt zum Kunden-Mobbing-Schalter (Service-Point), um mir die Sparpreisfahrkarte auf einen späteren ICE freistempeln zu lassen. Die nette DB-Dame mauerte aber so penetrant, daß ich innerlich kurz vor einem Kesselzerknall stand. "Wieso, den ICE nach C bekommen sie doch noch." Daß ich aber extra(!) so viel Aufenthalt gebucht hatte, weil ich jetzt in der Stadt noch Wege zu erledigen hatte, dieses Argument nahm sie nicht an. Sie hat mich am langen Arm verhungern lassen und schaute mir dabei sogar locker in die Augen.

Ich habe nach C eine neue Karte gelöst und bin nach Jahren immer noch brastig wegen so viel krankhafter Sturheit. Die Frage stellt sich also schon, wie die Bahn mit stark verkürzten Aufenthaltszeiten umgeht, wenn aus der Kundenbuchung ein anderer Plan abzulesen ist.

Und noch etwas gebe ich öffentlich zu: Ich hatte mich tatsächlich mit dem Gedanken erwischt, im zweiten Zug irgendwas im Gegenwert zur extra Fahrkarte kaputt zu machen. Sitz beschädigen oder Glas zerkratzen, irgendwas. Traurig aber wahr...

Gruß
Olaf (der friedliebende Zeitgenosse)

...dann besser keinen Sparpreis wählen bzw. Puffer einplanen

musicus, Freitag, 28.04.2017, 10:38 (vor 2567 Tagen) @ Alibizugpaar
bearbeitet von musicus, Freitag, 28.04.2017, 10:40

So etwas ähnliches hatte ich auch mal: ICE von A über B nach C. In B brauchte ich 1,5 Std Aufenthalt für eine Erledigung. Also einen Anschluss-ICE gebucht, der 2 Std später fuhr. So mein Plan.

Epic fail! Termine mit der Bahn anzusteuern, ohne Zeitreserven vorzuhalten, ist ein klassischer Anfängerfehler.

In B direkt zum Kunden-Mobbing-Schalter (Service-Point), um mir die Sparpreisfahrkarte auf einen späteren ICE freistempeln zu lassen. Die nette DB-Dame mauerte aber so penetrant, daß ich innerlich kurz vor einem Kesselzerknall stand. "Wieso, den ICE nach C bekommen sie doch noch."

...und auf den bestand lt. Fahrkarte offenbar Zugbindung.

Ich habe nach C eine neue Karte gelöst und bin nach Jahren immer noch brastig wegen so viel krankhafter Sturheit.

Hätte ich ebenso gehandhabt und im Nachgang beim SC-FGR eingereicht!

Die Frage stellt sich also schon, wie die Bahn mit stark verkürzten Aufenthaltszeiten umgeht, wenn aus der Kundenbuchung ein anderer Plan abzulesen ist.

Das ist eben die Frage, ob bei so kurzen Aufenthalten aus der verlängerten Übergangszeit ein Kundenwunsch nach Aufenthalt oder ein Kundenwunsch nach günstiger Fahrkarte abzulesen ist. In Einzelfällen baue ich auch mal längere Wartezeiten an Umsteigebahnhöfen ein, solange sie in einem noch akzeptablen Verhältnis zur Gesamtreisezeit stehen und wenn sich dadurch über die Nutzung noch vorhandener SP-Kontingente in Zügen abseits der schnellsten Verbindung ein geringerer Reisepreis ergibt.

In der Praxis kollidiert das Zugbindungsprinzip der SP (die ja primär auf einen preisgünstigen Transport abzielen) mit den Pünktlichkeitswerten der Züge und etwaigen Aufenthaltswünschen. Grundsätzlich würde ich geplante aber geplatzte Aufenthalte immer ans SC-FGR geben und die Absichten der konkreten Buchung schildern. Theoretisch lupenrein lassen sich beanspruchbare Aufenthalte wohl nur mit Flexpreistickets abbilden :-/

...dann besser keinen Sparpreis wählen bzw. Puffer einplanen

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Freitag, 28.04.2017, 11:52 (vor 2567 Tagen) @ musicus

Ja logisch mit Zugbindung, drum war ich doch extra beim Mobbing-Schalter. Und einen Puffer von 30 Min on top hatte ich auch drin. Die Dame hätte nur mit ihrer Hand den Stempel greifen müssen. Und wenn jemand 2 Stunden Übergang bucht, dann braucht er diese 120 Min sicher nicht, um von Gleis 6 nach Gleis 9 zu kommen. Anfängerfehler auf welcher Seite? Mich würde brennend interessieren, welche haarsträubenden Vorgaben die Vorgesetzten den Leuten an der Front wohl machen. Man kann am Mobbing-Schalter mehr erleben als auf einer langen Zugfahrt. Und selbst da ist schon viel los...

Gruß
Olaf

...dann besser keinen Sparpreis wählen bzw. Puffer einplanen

musicus, Freitag, 28.04.2017, 12:25 (vor 2567 Tagen) @ Alibizugpaar

Und einen Puffer von 30 Min on top hatte ich auch drin.

Offensichtlich zu wenig. Mir selbst sind auch schon Reserven von 75 Minuten zerbröselt.

Die Dame hätte nur mit ihrer Hand den Stempel greifen müssen.

Und der ZuB hätte beim Schwarzfahrer nur die Augen zudrücken müssen...

Und wenn jemand 2 Stunden Übergang bucht, dann braucht er diese 120 Min sicher nicht, um von Gleis 6 nach Gleis 9 zu kommen.

Womöglich auch nur um den Preis zu optimieren.

Anfängerfehler auf welcher Seite?

Deine. Bei 30 Minuten Puffer kann der Termin nicht so wichtig gewesen sein.

Mich würde brennend interessieren, welche haarsträubenden Vorgaben die Vorgesetzten den Leuten an der Front wohl machen.

In deinem Fall offenbar die Einhaltung der Zugbindung.

Man kann am Mobbing-Schalter mehr erleben als auf einer langen Zugfahrt.

Man kann auch beim SC-FGR versuchen eine (Teil-)Erstattung zu erwirken.

Als wenn die 30 Minuten Puffer nicht großzügig genug waren?

ALR997, Freitag, 28.04.2017, 19:01 (vor 2567 Tagen) @ musicus

- kein Text -

Und wenn man auf einen Aufenthalt angewiesen ist?

ICE2020, Freitag, 28.04.2017, 11:44 (vor 2567 Tagen) @ Alibizugpaar

Und noch etwas gebe ich öffentlich zu: Ich hatte mich tatsächlich mit dem Gedanken erwischt, im zweiten Zug irgendwas im Gegenwert zur extra Fahrkarte kaputt zu machen. Sitz beschädigen oder Glas zerkratzen, irgendwas. Traurig aber wahr...

Ganz ehrlich, wenn Dir wegen so einmal dann doch relativ banalen Zwischenfall solche Gedanken kommen, scheint es mit dem friedliebenden Zeitgenossen, der Du laut Deiner Unterschrift sein willst, nicht weit her zu sein. Auch solche Bezeichnungen "Kunden-Mobbing-Schalter" und "Kesselzerknall" lassen mich schon schließen, wie Du dort an der DB Information möglicherweise aufgetreten bist. Ich habe komischerweise in den ganz überwiegenden Fällen – sei es im Zug oder am Bahnhof – immer positive Erfahrungen mit dem Personal gemacht. Wenn man da natürlich schon kurz vor dem "Kesselzerknall" ankommt und entsprechend auftritt, dann verwundert auch eine robuste – und formell hier korrekte – Reaktion nicht.

Um es noch einmal im Klartext zu sagen: Du erwartest ein Entgegenkommen aus Kulanz. Es gibt schlichtweg keinen Anspruch auf einen bestimmten Aufenthalt. Wie andere schon geschrieben haben: Typischer Anfängerfehler – entweder mehr Puffer einplanen oder eben einen Flexpreis buchen (ggf. zwei Tickets, erst einmal Sparpreis dann Flexpreis für den zweiten Teil der Fahrt. Sicher. Das kostet mehr Geld, dafür bist Du dann maximal flexibel.

Und wenn man auf einen Aufenthalt angewiesen ist?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Freitag, 28.04.2017, 12:04 (vor 2567 Tagen) @ ICE2020

Mein Auftreten war ausgesprochen sachlich, alles andere spielte sich innerlich ab. Zum Glück haben alle meine Schutzschalter funktioniert. Aber die Gedanken sind frei. Und der Tipp den Vollpreis zu zahlen ist wirklich super, macht die Bahn als Verkehrsmittel der Wahl echt noch interessanter. Wäre es nicht auch einfach zu akzeptieren, daß der Kunde 2 Stunden in B-Stadt haben will, wenn er die Umstände schon deutlich formuliert?

Gruß
Olaf

Und wenn man auf einen Aufenthalt angewiesen ist?

ICE2020, Freitag, 28.04.2017, 13:34 (vor 2567 Tagen) @ Alibizugpaar

Mein Auftreten war ausgesprochen sachlich, alles andere spielte sich innerlich ab. Zum Glück haben alle meine Schutzschalter funktioniert. Aber die Gedanken sind frei. Und der Tipp den Vollpreis zu zahlen ist wirklich super, macht die Bahn als Verkehrsmittel der Wahl echt noch interessanter. Wäre es nicht auch einfach zu akzeptieren, daß der Kunde 2 Stunden in B-Stadt haben will, wenn er die Umstände schon deutlich formuliert?

Ich stimme Dir ja zu, dass der Flexpreis keine Alternative ist (außer die Firma zahlt). Aber bei sachlicher Erklärung der Umstände hatte ich fast nie Probleme, auch in solchen Situationen aus Kulanz die Zugbindung aufgehoben zu bekommen. Bei einem Unternehmen mit Tausenden Mitarbeitern wird man hin und wieder eben auch auf jemand treffen, der noch einmal eine Nachschulung in Kundenservice braucht. Warum dann nicht einfach ganz sachlich sagen, dass man die Sache gerne noch einmal mit dem Vorgesetzten durchsprechen möchte?

Abschließend noch der Hinweis, dass es nicht nur unfreundliche Mitarbeiter gibt, sondern eben auch Kunden, die probieren mit allen möglichen Tricks Zugbindungen zu umgehen, Erstattungen herauszuschlagen usw. Das war in Deinem Fall sicherlich nicht so, nur kann ich manchmal dann auch die sehr skeptischen Mitarbeiter verstehen, die sich dann eben sagen: Okay, keine Kulanz mehr.

+1

Quasar, Donnerstag, 27.04.2017, 20:35 (vor 2568 Tagen) @ Tino
bearbeitet von Quasar, Donnerstag, 27.04.2017, 20:39

Diese Art der ausgeehnten Auslegung hat immer den Beigeschmack, den Vertragspartner bewußt zu schädigen. Da sind selbst die berühmten 14,25€ zu viel.

Da werden Eventualitäten konstruiert, um den ohnehin schon preiswerten Fahrpreis noch einmal zu drücken. 77 Minuten Übergang sollten eigentlich ausreichend sein. Und da der EC 9 ja nun früher verkehrt, dürfte eine entsprechend spätere Verbidung nicht mehr angezeigt werden...

Habe ich Anspruch auf die Fahrgastrechte?

RB18901, Donnerstag, 27.04.2017, 20:54 (vor 2568 Tagen) @ Action85
bearbeitet von RB18901, Donnerstag, 27.04.2017, 20:54

Hallo zusammen,

gebucht habe ich vor einiger Zeit folgende Verbindung:

[image]

Ich hätte auch mit einem späteren RE von Siegen nach Köln fahren können (Ankunft in Köln 10.36 Uhr) und auch dann währe der Anschluss an den EC 9 vorhanden. Ich hatte aber absichtlich einen längeren Aufenthalt in Köln eingeplant.


Mittlerweile hat sich der Fahrplan des EC 9 geändert und die neue Abfahrtszeit am Kölner Hbf ist nun bereits um 10.28 Uhr. Die Ankunftszeit in Karlsruhe bleibt gleich.

Würde ich dann jetzt den späteren oben erwähnten RE im NV Vorlauf nehmen würde ich den Anschluss in Köln an den EC 9 verpassen.


Meine Fragen:
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf die Fahrgastrechte? (Erstattung im Verspätungsfall)

Wie kann ich dies am bestens fürs SC FGR formulieren?


Freue mich über Antworten.

Gruß
Action85

Mal abseits von deiner Frage: Buche doch nächstes Mal einfach den späteren Nahverkehrszug - früher fahren kannst du im Nahverkehr ja ohnehin.
In deinem Fall hättest du jetzt sogar ein flexibles Ticket.

Liebe Grüße,
RB18901

Habe ich Anspruch auf die Fahrgastrechte?

Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 27.04.2017, 21:22 (vor 2568 Tagen) @ RB18901

Hallo zusammen,

gebucht habe ich vor einiger Zeit folgende Verbindung:

[image]

Ich hätte auch mit einem späteren RE von Siegen nach Köln fahren können (Ankunft in Köln 10.36 Uhr) und auch dann währe der Anschluss an den EC 9 vorhanden. Ich hatte aber absichtlich einen längeren Aufenthalt in Köln eingeplant.


Mittlerweile hat sich der Fahrplan des EC 9 geändert und die neue Abfahrtszeit am Kölner Hbf ist nun bereits um 10.28 Uhr. Die Ankunftszeit in Karlsruhe bleibt gleich.

Würde ich dann jetzt den späteren oben erwähnten RE im NV Vorlauf nehmen würde ich den Anschluss in Köln an den EC 9 verpassen.


Meine Fragen:
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf die Fahrgastrechte? (Erstattung im Verspätungsfall)

Wie kann ich dies am bestens fürs SC FGR formulieren?


Freue mich über Antworten.

Gruß
Action85


Mal abseits von deiner Frage: Buche doch nächstes Mal einfach den späteren Nahverkehrszug - früher fahren kannst du im Nahverkehr ja ohnehin.
In deinem Fall hättest du jetzt sogar ein flexibles Ticket.

Liebe Grüße,
RB18901

Sehe ich auch so, du müsstest erstmal glaubhaft machen das du später gefahren bist und dadurch den EC 9 verpasst. Auch in diesem Fall kann die DB sich darauf berufen wie Tino sagte das die Verbindung vorher zu überprüfen ist.

Ach du heiliger Bimbam .... Alles nur noch Wahnsinn ....

Blaschke, Donnerstag, 27.04.2017, 21:21 (vor 2568 Tagen) @ Action85

Hallo!

[image]

Ich hätte auch mit einem späteren RE von Siegen nach Köln fahren können (Ankunft in Köln 10.36 Uhr) und auch dann wäre der Anschluss an den EC 9 vorhanden.

Mittlerweile hat sich der Fahrplan des EC 9 geändert und die neue Abfahrtszeit am Kölner Hbf ist nun bereits um 10.28 Uhr. Die Ankunftszeit in Karlsruhe bleibt gleich.

Würde ich dann jetzt den späteren oben erwähnten RE im NV Vorlauf nehmen würde ich den Anschluss in Köln an den EC 9 verpassen.


Falls EC 9 Köln nach dem neuen Fahrplan pünktlich verläßt. Drauf wetten würde ich nicht...

Habe ich in diesem Fall Anspruch auf die Fahrgastrechte?

10:55 Uhr fährt ICE 105. Dann bist Du statt um 13:47 Uhr schon um 12:58 Uhr in Karlsruhe. Auch ohne Umsteigen ganz direkt. Glück für Dich, nicht ganz eine Stunde Verfrühung. Sonst würde eine Zuzahlung Deinerseits fällig!

Wie kann ich dies am besten fürs SC FGR formulieren?

Schreibe Deinen KOLLEGEN (Du werkelst doch bei der DB, wenn ich das richtig mitbekomme?), dass Du unbedingt am Rhein entlang fahren wolltest, und das unbedingt in Schweizer Wägelchen und dass dir der ganze Tag versaut worden ist und du jetzt in ärztlicher Behandlung bist deswegen und darum neben Fahrgastrechten auch noch Schmerzensgeld und Schadenersatz fällig wird. Einfach ganz lieb und nett die ganzen Millionensummen einzeln aufschreiben, aufaddieren und dann höflich um baldige Überweisung bitten - vielleicht einfach mit der nächsten Lohnabrechnung.

Schöne Grüße von

jörg


Kann man mal sehen, was für Unsinnsverbindungen wir hierzulande haben. Wieso bummelt da ein IC/EC am Rhein entlang? Was soll das? Wenn es über KRM fast ne Stunde schneller geht. Da gehört aber dringend mal was eingestellt ....

Ach du heiliger Bimbam .... Alles nur noch Wahnsinn ....

Action85, Donnerstag, 27.04.2017, 21:57 (vor 2568 Tagen) @ Blaschke

Ja ich arbeite bei der DB :-)

Ich habe den EC 9 absichtlich wegen dem Panoramawagen ausgewählt.

Ach du heiliger Bimbam .... Alles nur noch Wahnsinn ....

Bm235, Freitag, 28.04.2017, 09:45 (vor 2567 Tagen) @ Action85

Ja ich arbeite bei der DB :-)

Ich habe den EC 9 absichtlich wegen dem Panoramawagen ausgewählt.

Dann fahr doch früher nach Köln und nimm den. FGR bekommst du so oder so nicht. Die Alternative ist, wie schon geschrieben wurde, nach Aufhebung der Zugbindung nur die Fahrt über die Schnellfahrstrecke, wo du weniger Leistung (kürzere Fahrzeit) fürs gleiche Geld bekommst.

Wenn dir die Zeit in der Kölner Lounge mit deiner 1. Klasse Fahrkarte zu kurz ist, kannst du ja noch eine Stunde eher nach Köln fahren...

Ach du heiliger Bimbam .... Alles nur noch Wahnsinn ....

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Donnerstag, 27.04.2017, 23:01 (vor 2568 Tagen) @ Blaschke

Na da werden dir ja die Leute aus so Städten wie Koblenz was husten von wegen den Fernverkehr dort einstellen.

Seit es keinen IR mehr gibt, muss halt der IC die Verbindung befahren. Oder der EC. Der Kann noch nichtmal auf die KRM. Passt doch also. Alle sind glücklich, kann man sich auswählen, was man grad mag...

--
Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
[image]
(Bildquelle: ČD)

Nein.

musicus, Freitag, 28.04.2017, 00:37 (vor 2568 Tagen) @ Action85

- kein Text -

Habe ich Anspruch auf die Fahrgastrechte?

Steffen, Freitag, 28.04.2017, 10:11 (vor 2567 Tagen) @ Action85

Die Frage "Wie kann ich dies am bestens fürs SC FGR formulieren?" für eine gebuchte Verbindung, die planmäßig fahrbar ist, erinnert mich schwer an einen User, der wegen chronisch solcher Fragen nicht mehr unter uns weilt...

--
[image]

Habe ich Anspruch auf die Fahrgastrechte?

ICE2020, Freitag, 28.04.2017, 11:46 (vor 2567 Tagen) @ Steffen

Die Frage "Wie kann ich dies am bestens fürs SC FGR formulieren?" für eine gebuchte Verbindung, die planmäßig fahrbar ist, erinnert mich schwer an einen User, der wegen chronisch solcher Fragen nicht mehr unter uns weilt...

Und eine solche Frage kommt – wenn man den Aussagen von Action85 soweit glauben darf – hier von einem DB Mitarbeiter! Das ist schon mehr als dreist...

Habe ich Anspruch auf die Fahrgastrechte?

MC_Hans, 8001376, Freitag, 28.04.2017, 17:31 (vor 2567 Tagen) @ Steffen

Die Frage "Wie kann ich dies am bestens fürs SC FGR formulieren?" für eine gebuchte Verbindung, die planmäßig fahrbar ist, erinnert mich schwer an einen User, der wegen chronisch solcher Fragen nicht mehr unter uns weilt...

Vielleicht tut dieser das ja noch mit irgendeinem Nachfolge-Account? Vielleicht wissen die Admins da was?
Hat trotzdem nichts mit Action85 zu tun, der sich hier zunehmend positiv einbringt nach anfänglichen Startschwierigkeiten. Also am besten das Fotoalbum wieder zuklappen.

Herrlich, wieder mal den Forumsschaum vom Bildschirm abwis

sfn17, Freitag, 28.04.2017, 15:24 (vor 2567 Tagen) @ Action85

chen zu können.

Einigen Betrieblern sowieso nicht, aber auch manchem Biznizman hier im Forum scheint die Frage nicht in den Sinn zu kommen, ob Aufenthalte Teil des Angebots sind.

Meines Wissens wurden verdorbene Aufenthalte ebenfalls entschädigt, selbst wenn der gebundene Zug nominell erreicht werden hätte können.

Typische Konstellation: Ankunft mit erstem gebundenem Zug um Mitternacht, Weiterfahrt mit gebundenem Zug um 7 Uhr. Durch Verspätung werden aus den 7 Stunden Aufenthalt, die man zum Schlafen im eigenen Bett haben wollte, plötzlich 5 Stunden. Völlig verpennt entert man den 7-Uhr-Zug und ist sogar pünktlich.
Entschädigung wegen zwischenzeitlicher Verspätung oder nicht?

Da es hierzu sehr wenig Erfahrungen gibt, schreibe ich nichts weiter dazu.

Und wenn eine aufgedruckte/zum Zeitpunkt der Buchung noch gültige Verbindung bei einem Sparpreis-Ticket nicht mehr besteht, ist die Zugbindung sowieso ohne weiteres aufgehoben und zählen die auf den jeweiligen Teilstrecken bezahlten Produktklassen.

Action85: Versuche halt, beim SC FGR den verkürzten Aufenthalt zu reklamieren. Das ist ja das eigentliche Problem. Wenn das SC antwortet und dabei sich auf rechtliche Formulierungen stützt, wäre es interessant, diese hier im Forum zu erfahren. :-)

Antwort zu: Da es hierzu sehr wenig Erfahrungen gibt

julius, Freitag, 28.04.2017, 18:37 (vor 2567 Tagen) @ sfn17

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass das Thema sehr kontrovers gehandhabt wird.
Ich hatte genau diese Konstellation: Sparpreis Europa mit Fahrtunterbrechung, Weiterfahrt am nächsten Morgen: erst NV-Vorlauf, dann FV. Wegen kurfristigen Bauarbeiten im NV-Vorlauf und Bus-SEV, hätte ich den FV-Zug nicht erreicht und wäre 62min später am Ziel gewesen.

Ich habe deshalb einen Termin verschoben und bin später auf einer anderen Strecke gefahren. Im FV-Zug habe ich eine Fahrpreisnacherhebung kassiert und auch noch ein Ermittlunsverfahren wegen Erschleichung von Leistungen, weil ich die Zugbindung nicht eingehalten hätte.

Widerspruch gegen die FPN wure abgelehnt mit der Begründung: der von mir gebuchte FV-Zug sei pünktlich gewesen, eine Berechtigung einen anderen FV-Zug zu nehmen bestünde nicht. Mein Frage, ob ich auch eine FPN bekommen hätte, wenn ich den Bus-SEV benutzt und verspätet am Umsteigebahnhof gewesen wäre bzw. dann den nächsten FV-Zug genommen hätt, wurde nicht beantwortet.

Die Schlichtungstelle Öffentlicher Nahverkehr hat dann zu meinen Gunsten entschieden.
DB-FV hat den Schlichterspruch aus "Kulanz" angenommen, beharrt also auf seiner Rechtsposition, dass es Sache des Kunden ist, so rechtzeitig zu fahren, dass man einen gebuchten Zug erreicht.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum