"Bitte beachten Sie: Das zünden von Feuerwerkskörpern..... (Allgemeines Forum)

Fernpendler, Sonntag, 02.01.2011, 11:13 (vor 4866 Tagen) @ cyberle

Selbst das mitführen von Gefahrgut zu welchem Feuerwerkskörper gehören ist grundsätzlich untersagt

Hmmmm. Menthos und Cola können aber auch eine spezielle Reaktion hervorrufen. Ist das dann auch Gefahrgut? ;o)


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