"Bitte beachten Sie: Das zünden von Feuerwerkskörpern..... (Allgemeines Forum)

cyberle, Düsseldorf, Sonntag, 02.01.2011, 11:04 (vor 4866 Tagen) @ JanGT

Selbst das mitführen von Gefahrgut zu welchem Feuerwerkskörper gehören ist grundsätzlich untersagt


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